Diskussion:Verbandsfreie Städte und Gemeinden
... nicht spezifisch für RLP?
Die beiden Weiterleitungen Verbandsfreie Städte und Gemeinden und Verbandsangehörige Stadt waren bisher verlinkt mit dem Artikel Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz). Als diese Weiterleitungen vor über vier Jahren dorthin verlinkt wurden, war im Editkommentar vermerkt, dass dort die verbandsangehörigen und die verbandsfreien Gemeinden und Städte beschrieben sind. So ist es auch heute noch. Nun wurden die beiden Weiterleitungen verändert auf die Begriffsklärung Verbandsgemeinde mit der Begründung "Ist nicht spezifisch für RLP" (Link 1, Link 2). Das ist falsch.
Verbandsgemeinden gibt es bisher nur in Rheinland-Pfalz und in Sachsen-Anhalt. In Sachsen-Anhalt gibt es daneben auch noch Verwaltungsgemeinschaften. Weder das Verbandsgemeindegesetz Sachsen-Anhalt noch die Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt kennen oder nennen die Begriffe "verbandsfrei" oder "verbandsangehörig". Anders dagegen die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: dort wird in diversen Paragraphen zwischen "verbandsfrei" und "verbandsangehörig" unterschieden.
Ich setze beide Weiterleitungen zurück. Ansonsten bitte näher beschreiben oder ggf. einen entsprechenden Artikel anlegen, wo außerhalb von Rheinland-Pfalz die die Begriffe "verbandsfrei" oder "verbandsangehörig" amtlich oder umgangssprachlich (dazu bitte Belege) Verwendung finden --Update (Diskussion) 00:10, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Hallo Update, hmm, also zumindest für "verbandsangehörig" ergibt eine schnelle Suche Funde in einem anderen Zusammenhang (Hervorhebungen von mir)
„Verbandsangehörige Gemeinde/Stadt
Gemeinde, die einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz angehören. Die Gemeinden behalten ihre rechtliche Selbständigkeit. In Sachsen-Anhalt wird der Ausdruck selten verwendet, dafür eher die Begriffe „Gemeinde“ oder „Mitgliedsgemeinde eines Verwaltungsverbands“.“
„Als Sitz des jeweiligen Gemeindeverbandes wird vorläufig jene verbandsangehörige Gemeinde bestimmt, die nach den Ergebnissen der letzten Volkszählung die größte Zahl an Einwohnern aufweist.“
„Durch Vereinbarung der verbandsangehörigen Gemeinden können dem Regionalverband auch Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der Raumordnung (z.B. Erstellung der räumlichen Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungsplanung) übertragen werden.“
- Generell ergibt http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Suchworte=verbandsangehörige&x=0&y=0&Abfrage=Gesamtabfrage ca. 100 Treffer.
- Meine Vermutung - ohne jetzt zuviel Zeit für eine Suche zu haben - ist, dass man mit etwas mehr Aufwand auch "verbandsfrei" noch in einem anderem Zusammenhang als Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) findet. Aber klar, dass müsste bei Bedarf noch gemacht werden.
- Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 21:30, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Noch zwei Belege für "verbandsfrei" ausserhalb von Rheinland-Pfalz:
„Die Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel hat sich als verbandsfreie Gemeinde an der Leistungsanalyse für die Abfallwirtschaft im Land Niederösterreich beteiligt.“
„Wir arbeiten hier im Hintergrund schon intensiv daran und wollen unseren Status als verbandsfreie Gemeinde auch weiterhin aufrecht erhalten“
- Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 21:57, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Nun, jemand der die österreichischen "verbandsangehörigen Gemeinden" sucht, wird durch den Link auf die Begriffsklärungsseite Verbandsgemeinde auch nicht schlauer als bisher. Nebenbei sind es dort "Regionalverbände" und nicht Verbandsgemeinden, im Artikel Regionalverband gibt es bisher keinen Hinweis auf diese österreichischen Regionalverbände. Auf die Möglichkeit einen entsprechenden Artikel anzulegen hatte ich schon hingewiesen, sehe aber keine zwingende Notwendigkeit. --Update (Diskussion) 23:13, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Wie oben zitiert sind es nicht nur Regionalverbände bezüglich derer man verbandsangehörig/verbandsfrei sein kann, sondern auch Gemeindeverbände. Das Beste wäre wohl verbandsangehörige Gemeinde in eine BKL zu verwandeln und verbandsangehörige Stadt dorthin zu redirecten. Für verbandsfreie Gemeinde analog. Was meinst Du? --S.K. (Diskussion) 08:49, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Aufwand/Nutzenverhältnis? Verbandsangehörige Stadt wurde im letzten viertel Jahr vor dem 30. Sept. ganze vier Mal aufgerufen, Verbandsfreie Städte und Gemeinden ganze 24 Mal. Ich weise nochmal darauf hin, dass in den oben genannten Gesetzen von Sachsen-Anhalt die Begriffe nicht vorkommen, von daher es diese Begriffe dort amtlicherseits nicht gibt. Bezüglich der österreichischen verbandsfreien Gemeinden wäre es auch erforderlich zunächst die dortigen "Regionalverbände" laut Regionalverbands-Verordnung er mal irgendwo zu beschreiben. Es scheint auch so zu sein, dass es in Österreich nicht überall Regionalverbände gibt, also der österreichische Begriff "Verbandsangehörige Gemeinde" auch nicht in ganz Österreich Anwendung findet. Hinzu kommt, dass die österreichischen Regionalverbände (anders als in RLP und SA) keine Gebietskörperschaften sind sondern irgendwelche Zusammenschlüsse von Tourismusverbänden. Von daher sind solche Verbandsangehörigen Gemeinden auch schlecht vergleichbar mit Gemeinden die einer Verbandsgemeinde angehören, also unmittelbar Teil der Kommunalstruktur sind.
- Ich schlage vor, es so zu lassen wie es jetzt ist. --Update (Diskussion) 13:59, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Aufwand dürfte bei ca. 5 Minuten für die BKLs/Redirects liegen, etwas über die österreichische Variante bei Regionalverband schreiben dauert länger, aber auch nicht extrem viel. Das der österreichische Begriff eine andere Bedeutung hat als in RLP und SA sehe ich nichts als Argument gegen die BKLs sondern eher als eines dafür. Das ist ihre Aufgabe, die unterschiedlichen Bedeutungen des gleichen Wortes zu trennen. :-) Das nicht so viele Personen davon profitieren ist für mich auch nicht wirklich zentral, auch die wenigen haben ein Recht darauf, richtig und hier vor allem vollständig informiert zu werden, soweit wir es halt wissen/können. ;-) Von daher würde ich mich dem demnächst widmen, wenn Du nichts dagegen hast. Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 21:22, 2. Okt. 2013 (CEST)
- ich werde mir morgen die beiden Sachsen Anhalt-Gesetze nochmal durchlesen. Bis jetzt gibt es (für mich) "verbandsfreie Gemeinden" mit der Konsequenz "übernehmen auch Aufgaben der Verbandsgemeinden" nur in Rheinland-Pfalz. --Update (Diskussion) 01:53, 3. Okt. 2013 (CEST)
- Aufwand dürfte bei ca. 5 Minuten für die BKLs/Redirects liegen, etwas über die österreichische Variante bei Regionalverband schreiben dauert länger, aber auch nicht extrem viel. Das der österreichische Begriff eine andere Bedeutung hat als in RLP und SA sehe ich nichts als Argument gegen die BKLs sondern eher als eines dafür. Das ist ihre Aufgabe, die unterschiedlichen Bedeutungen des gleichen Wortes zu trennen. :-) Das nicht so viele Personen davon profitieren ist für mich auch nicht wirklich zentral, auch die wenigen haben ein Recht darauf, richtig und hier vor allem vollständig informiert zu werden, soweit wir es halt wissen/können. ;-) Von daher würde ich mich dem demnächst widmen, wenn Du nichts dagegen hast. Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 21:22, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Wie oben zitiert sind es nicht nur Regionalverbände bezüglich derer man verbandsangehörig/verbandsfrei sein kann, sondern auch Gemeindeverbände. Das Beste wäre wohl verbandsangehörige Gemeinde in eine BKL zu verwandeln und verbandsangehörige Stadt dorthin zu redirecten. Für verbandsfreie Gemeinde analog. Was meinst Du? --S.K. (Diskussion) 08:49, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Nun, jemand der die österreichischen "verbandsangehörigen Gemeinden" sucht, wird durch den Link auf die Begriffsklärungsseite Verbandsgemeinde auch nicht schlauer als bisher. Nebenbei sind es dort "Regionalverbände" und nicht Verbandsgemeinden, im Artikel Regionalverband gibt es bisher keinen Hinweis auf diese österreichischen Regionalverbände. Auf die Möglichkeit einen entsprechenden Artikel anzulegen hatte ich schon hingewiesen, sehe aber keine zwingende Notwendigkeit. --Update (Diskussion) 23:13, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Verbandsgemeindegesetz Sachsen-Anhalt (VerbGemG LSA):
- um Stichwort "verbandsangehörige Gemeinden": in Sachsen-Anhalt werden die Gemeinden, welche einer Verbandsgemeinde angehören "Mitgliedsgemeinden" genannt. (§ 1, Abs 1 VerbGemG LSA: "Eine Verbandsgemeinde ist eine Gebietskörperschaft, deren Gebiet aus dem Gemeindegebiet ihrer Mitgliedsgemeinden besteht". Das Wort "Mitgliedsgemeinde" kommt im Gesetz 85 Mal vor. Die Bezeichnung "verbandsangehörige Gemeinde" existiert im einschlägigen Gesetz und damit im amtlichen Sprachgebrauch in Sachsen-Anhalt nicht.
- Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt (GO LSA):
- nach § 10 (Gemeindearten) der Gemeindeordnung unterscheidet man in Sachsen-Anhalt folgende Gemeindearten: zunächst "Kreisfreie Städte" und "kreisangehörige Gemeinden". Letztere sind entweder "Einheitsgemeinden" oder "Gemeinden die einer Verwaltungsgemeinschaft oder einer Verbandsgemeinde angehören". Aus den drei letzten Worten könnte man rückschließen, dass Gemeinden, die "einer Verbandsgemeinde angehören" also "verbandsangehörige Gemeinden" sind. Sie werden in Sachsen Anhalt aber nicht so bezeichnet, dort sind diese "Mitgliedsgemeinden" (siehe Verbandsgemeindegesetz). Eine Bezeichnung "verbandsfreie Gemeinde" existiert in Sachsen-Anhalt nicht. Würde auch keinen Sinn machen da nicht eindeutig, eine Gemeinde, die keine Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde ist, kann entweder eine "Einheitsgemeinde" oder eine "Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft" oder eine "Trägergemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft" sein.
- österreichische verbandsangehörige Gemeinden:
- Dieser Link zeigt auf ein Anzahl von Gemeindeverbandsgesetzen. Wenn ich mir zum Beispiel den § 2 Abs. 2 des "Niederösterreichischen Gemeindeverbandsgesetz" ansehe (Zitat: "Gemeinden können zwei oder mehreren Gemeindeverbänden angehören", ich wiederhole "können zwei oder mehr"), dann machen Zuordnungen "verbandsangehörig" oder "verbandsfrei" keinen Sinn.
- Fazit:
- alleine in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung wird klar unterschieden zwischen "verbandsangehörig" und "verbandsfrei" wobei jede Gemeinde in RLP immer eins von beidem ist und auch nur eins von beidem sein kann (auch kreisfreie Städte sind letztendlich verbandsfreie Gemeinden). Die "verbandsfreien Gemeinden" haben neben ihren normalen Gemeinderechten und -pflichten auch die Rechte und Pflichten einer Verbandsgemeinde.
--Update (Diskussion) 20:23, 3. Okt. 2013 (CEST)
- Also Rheinland-Pfalz wird Teil der BKL, Sachsen-Anhalt nicht. Die österreichischen Gemeindeverbände müssen aber auch enthalten sein, die Gesetze angefangen vom Verfassungsartikel 116a verwenden das ja wortwörtlich:
„4) Die Landesgesetzgebung hat die Organisation der Gemeindeverbände zu regeln, wobei als deren Organe jedenfalls eine Verbandsversammlung, die aus gewählten Vertretern aller verbandsangehörigen Gemeinden zu bestehen hat, und ein Verbandsobmann vorzusehen sind.“
„2) Einem Gemeindeverband können Gemeinden durch schriftlichen Antrag, der der Annahme durch die Verbandsversammlung bedarf, beitreten. Verbandsangehörige Gemeinden können auf dieselbe Weise ihr Ausscheiden aus dem Gemeindeverband erklären.
[...]
(2) Jede verbandsangehörige Gemeinde muß in die Verbandsversammlung mindestens einen Vertreter entsenden.“
„Der Gemeindeverband besitzt im Rahmen der zu besorgenden Aufgaben dieselbe rechtliche Stellung, wie sie den verbandsangehörigen Gemeinden nach Maßgabe der sie betreffenden Rechtsvorschriften vor der Bildung des Gemeindeverbandes zugekommen war; im übrigen wird die rechtliche Stellung der verbandsangehörigen Gemeinden nicht berührt.“
- etc. --S.K. (Diskussion) 01:30, 5. Okt. 2013 (CEST)
- macht nur Sinn, wenn klargestellt wird, dass österreichische Gemeindeverbände offensichtlich das Selbe sind, wie Zweckverbände und dass "verbandsangehörig" sehr unterschiedliche Ebenen, besser Arten, der Zugehörigkeiten sind.
- Das heißt, wenn ich das auf RLP-Verhältnisse umsetze, dann gehört die "Ortsgemeinde X" sowohl der "Verbandsgemeinde ABC" als "verbandsangehörige Gemeinde" (im Sinne der RLP-Gemeindeordnung) an, wie sie auch eine "verbandsangehörige Gemeinde" des "Abwasserzweckverbands XY" und des "Schulverbands XZ" sein kann. Auch eine "verbandsfreie Gemeinde" (im Sinne der RLP-Gemeindeordnung) kann irgendwelchen Zweckverbänden angehören. Also wäre dann die "verbandsfreie Gemeinde DEF" zugleich auch eine "verbandsangehörige Gemeinde" (nämlich vom "Abwasserzweckverband Dingens"). Gleich hier in meiner Nähe gibt es einen (Bundes)Länderübergreifenden touristischen Zweckverband. Im Artikel Gemeindeverband (Österreich) steht bisher nichts davon, dass eine einem Gemeindeverband (hierzulande Zweckverband) zugehörende Gemeinde sich zwingend "verbandsangehörig" nennen muss oder zumindest so benannt wird.
- --Update (Diskussion) 03:13, 5. Okt. 2013 (CEST)
- Erst einmal sagt die BKL ja nur, das verbandsangehörige Gemeinde mehrere Bedeutungen hat, und verweist dann auf Artikel mit mehr Informationen. Mehr macht die BKL nicht, soll sie gar nicht. Es ist dann die Aufgabe der Artikel, ihr Thema gut genug zu beschreiben, also auch das die österreichischen Gemeindeverbände in etwa analog den deutschen Zweckverbänden sind. Eigene Artikel verbandsangehörige Gemeinde (Rheinland-Pfalz) und verbandsangehörige Gemeinde (Österreich) sind wohl nicht sinnvoll. Um die Diskussion weniger Abstrakt zu machen, habe ich jetzt verbandsangehörige Gemeinde einmal in eine BKL umgewandelt. --S.K. (Diskussion) 14:30, 6. Okt. 2013 (CEST)