Diskussion:Verbandsgemeinde Landstuhl
Erstes Landesgesetz
Es wurde nun zum zweiten Mal die ursprüngliche Formulierung „Am 28. September 2010 erließ die Landesregierung das „Erste Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform“ mit dem Ziel...“ geändert in „Am 28. September 2010 beschloss der Landtag Rheinland-Pfalz das „Erste Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform“ mit dem Ziel“ (Unterstreichungen hier hinzugefügt, Erste Änderung vom 25. November 2015, zweite Änderung vom 19. Dezember 2015). Bei meinem Revert vom 26. November 2015 hatte ich mittels Link im Editkommentar auf eine schematische Darstellung zur „Gesetzgebung im Land Rheinland-Pfalz“ hingewiesen. Auf dieser Seite des Landtags steht u.a. folgendes: „Der vom Plenum des Landtags verabschiedete Gesetzesbeschluss wird von dem Präsidenten des Landtags dem Ministerpräsidenten zugeleitet. Der Ministerpräsident fertigt das Gesetz aus und verkündet es binnen eines Monats im Gesetz- und Verordnungsblatt“. Das heißt, wenn ein Gesetz vom Landtag „beschlossen“ ist, ist es noch nicht rechtskräftig, bzw. ist der Landtagsbeschluss nicht der abschließende Schritt. Die Formulierung „Am 28. September 2010 beschloss der Landtag Rheinland-Pfalz“ ist auch hinsichtlich des Datums falsch, das war am 8. September 2010, am 28. September 2010 hat Herr Beck unterschrieben, am 5. Oktober 2010 wurde das Gesetz schließlich veröffentlicht und trat am 6. Oktober 2010 in Kraft.
Eine juristisch perfekte Formulierung lautet: „Am 8. September 2010 beschloss der Landtag das Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform, das am 5. Oktober 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde (GVBl. 272)“. So formulierte es der Verfassungsgerichtshof kürzlich in einem Urteil (Link, Seite 4).
Ich setze erneut auf die ursprüngliche Fassung zurück. --Update (Diskussion) 23:00, 19. Dez. 2015 (CET)