Diskussion:Verbotsirrtum

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Am Anfang des Artikels wird §5 WStG referenziert. Müsste stattdessen nicht §22 Pkt 2 genannt werden? --77.189.11.243 23:27, 2. Sep. 2010 (CEST)


Ich habe gar nicht gewusst, dass in der Türkei das Tragen von Hakenkreuzen erlaubt, respektive so propagiert wird! ;) (siehe Beispiel im Artikel) (nicht signierter Beitrag von 85.1.164.208 (Diskussion) 17:01, 11. Aug. 2010 (CEST))


Ich dachte immer Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, oder verstehe ich da was falsch?

Dieser volkstümliche Ausspruch stimmt in Hinblick auf den Verbotsirrtum nicht immer, richtig erfasst. Sehr wohl kann Unwissenheit i. S. einer Unwissenheit über die Rechtswidrigkeit einer Handlung oder Unterlassung vor Strafe schützen. Maßgeblich ist aber, dass diese Unwissenheit unvermeidbar ist, und da stellt die Rechtssprechung bisweilen sehr hohe Ansprüche. Maßgeblich ist, dass man das Unrecht der Tat hätte einsehen können, ferner besteht auch die Pflicht, sich zu erkundigen, ob ein Handeln rechtswidrig ist oder eben nicht. Nur in wenigen Fällen bejaht die Rechtssprechung Verbotsirrtümer, die Entscheidung des BGH im Mannesmann-Prozess verdeutlicht dies einmal mehr. Ich finde es auch ziemlich schwierig, da ein wirklich ein ausdrucksstarkes Beispiel zu finden. Das im Artikel verwendete Soldaten-Beispiel finde ich nicht geglückt. Verbesserungsvorschlag (zur Diskussion): Der A lässt an einem fremden Fahrzeug Luft aus einem Reifen. Er ist der Überzeugung, dieses sei nicht strafbar, weil er den Reifen ja nicht beschädigt, sondern nur Luft ablässt. Mir ist dieses Beispiel zwar nur im Hinblick auf den § 20 bekannt (A ist minderbemittelt und erfreut sich am Zischgeräusch), passt allerdings m. E. in vorliegender Form auch, um den Verbotsirrtum zu verdeutlichen. --RichMan 14:03, 6. Jan 2006 (CET)



Der Fall, den ich in einer VL als "klassisch" kennengelernt habe, ist der eines Ausländers, der aufgrund eines umgeleiteten Fluges unerwartet in Deutschland landet und der demnach keine Ahnung von den deutschen Gesetzen hat (und haben muß, denn er wollte schließlich nicht nach Deutschland).

Wenn dann dieser Ausländer etwas tut, was in Deutschland verboten ist, in anderen Staaten aber typischerweise nicht verboten ist (z. B. Hakenkreuze offen tragen), dann handelt es sich um einen Verbotsirrtum, weil er nicht damit rechnen konnte, ein Gesetz zu brechen.

Vielleicht ist dieses Beispiel besser als das des Soldaten, der keine Hilfe leistet? --Alfe 16:45, 2. Aug 2006 (CET)

Ich habe eben den Artikel gelesen und mich auch über das Beispiel geärgert. Nach einem Verkehrsunfall nicht helfen zu müssen ist genauso unvorstellbar wie wie die Erlaubnis, eine andere Person einfach umbringen zu dürfen oder im Straßenverkehr schneller fahren zu dürfen, als es erlaubt ist (nur weil man meint dies tun zu dürfen.)--TKN 07:01, 14. Sep. 2007 (CEST)
Ich weiß nicht, ob das Beispiel so glücklich gewählt ist, da es wohl schon den Ausnahmefall des unvermeidbaren Verbotsirrtums darstellt. "Verbotsirrtum, weil er nicht damit rechnen konnte, ein Gesetz zu brechen" ist irreführend, weil es ja genau in die Richtung der Unvermeidbarkeit geht.
Man unterliegt aber genauso einem Verbotsirrtum, wenn man meint eine andere Person einfach umbringen zu dürfen - nur ändert das dann nichts an der Schuld.
Zur Illustration der Offensichtlichkeit wäre dein Beispiel aber sicher gut geeignet.
Bayernparteiler 10:11, 14. Sep. 2007 (CEST)

Beispiel

ein klassisches Beispiel ist auch, wenn ein Straßenschild durch zB Schnee verdeckt ist. Josias 12:14, 2. Mai 2007 (CEST)

Für ungültig halten?

Ein Verbotsirrtum liegt dann vor, wenn der Täter die Verbotsnorm nicht kennt, er sie für ungültig hält

Das heißt, ich kann einfach eine Norm ignorieren, wenn ich diese für verfassungswidrig halte? --84.147.85.243 17:00, 31. Jul. 2009 (CEST)

Klar kannst du sie ignorieren. Aber im Artikel steht nichts davon, dass diese Ignoranz straffrei bleiben muss. Solange eine Verfassungswidrigkeit nicht höchstinstanzlich festgestellt wurde, wird sie das auch nicht sein.
Im übrigen: Ungültig könnte sich beispielsweise auf einen Irrtum bzgl. zeitlicher oder örtlicher Gültigkeit beziehen. -- Sir.toby 19:41, 31. Jul. 2009 (CEST)

Es gibt auch Fälle wie bei geistig Schwerbehinderten die noch vor dem Gesetz als strafmündig gelten da sie keiner gesetzlichen Betreuung unterliegen. Hier gibt es z. B. den Fall eines Schwerbehinderten, der eine Betreuung vom Bezirksamt bewilligt bekommen hat durch einen freien Betreuungsverein, welcher schon 5 Monate vor der ofiziellen Bewilligung die Betreung begonnen hat.Diese 5 Monate stellt nun der Betreuungsverein dem zu betreuenden in Rchnung. Der betroffene hatte nach Aufforderung seine Lebensversicherung kündigen müssen, da bei einer Förderung durch das Bezirksamt das Privatvermögen eingesetzt werden muss, wodurch das Bezirksamt aufgrund der LV-Rückzahlung die ersten 5 Monate nicht bezahlt. Nun hat der Betroffene aber das Geld ausgegeben, da er der Auffassung ist das dieses Geld ihm gehört und er auch geistig nicht in der Lage ist hier ein Unrecht zu erkennen. (nicht signierter Beitrag von Aneurope (Diskussion | Beiträge) 15:57, 24. Jul 2010 (CEST))

Sorry aber ich muss hier ein paar Dinge anmerken, damit keine falschen Eindrücke entstehen.
1. Rechtliche Betreuung hat mit Schuldfähigkeit ("Strafmündigkeit" ist eine Altersfrage) absolut nichts zu tun.
2. Betreuungen werden vom Gericht angeordnet, nicht vom Bezirksamt. Es gibt eigentlich keine vorstellbare Konstellation, in der das Bezirksamt irgendetwas mit einer Betreuung zu tun hat.
3. Die Frage irgendwelcher Rückzahlungen ist keine strafrechtliche (worum es in diesem Artikel geht), sondern eine zivilrechtliche. --Yhdwww (Diskussion) 21:55, 5. Dez. 2019 (CET)

Taschenspielertricks

Mann muß einfach behaupten, daß man von seinem Anwalt falsch beraten wurde. http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/hamburg/article5544997/Falsche-Beratung-rettet-Boxpromoter.html Im konkreten Fall hat das noch nichtmal folgen für den Anwalt. Ebenfalls bezogen auf den konkreten Fall empfinde ich es als Skandal, daß derartige Urteile "im Namen des Volkes" gesprochen werden. Es wird einem bereits in der Fahrschule beigebracht, daß ein ausgesprochenes Fahrverbot umgehend in Kraft tritt.--Chrischan74 14:18, 6. Jan. 2010 (CET)

Beispiel für einen Verbotsirrtum in England

In England wurde ein 18-jähriger Muslim bei einem Prozess wegen Kindesmissbrauchs aufgrund eines Verbotsirrtums mit einer Bewährungstrafe belegt. Er hatte nach eigenen Aussagen in seiner Koranschule gelernt, dass westliche Mädchen weniger wert wären "wie ein weggeworfenes Bonbon auf der Strasse" und zudem wäre ihm nicht bewusst gewesen, dass er keinen Sex mit einem 13-jährigen Mädchen haben dürfe. http://www.dailymail.co.uk/news/article-2268395/Adil-Rashid-Paedophile-claimed-Muslim-upbringing-meant-didnt-know-illegal-sex-girl-13.html 217.84.69.165 (23:02, 27. Jan. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)