Diskussion:Verbraucherinsolvenzverfahren
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Schutz des Schuldners
Ich vermisse in dem Artikel den Schutz des Schuldners. Darf denn während des Insolvenzverfahrens (außer durch den Insolvenzverwalter) weiterhin beim Schuldner gepfändet werden oder dürfen Forderungen des Schuldners von den Gläubigern aufgerechnet werden? Biedersee (Diskussion) 11:45, 22. Jun. 2020 (CEST)
Verkürzung der Wohlverhaltensphase
Ab 2021 (und rückwirkend für Verbraucherinsolvenzanträge bei Gericht nach November 2020) beträgt die Wohverhaltensphase generell nur noch drei Jahre, nicht mehr sechs.
Ist eine sehr wichtige Änderung. (nicht signierter Beitrag von 46.114.6.145 (Diskussion) 17:27, 30. Jan. 2021 (CET))