Diskussion:Verbrauchssteuer

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Schreibweise

Der Duden nennt beide Schreibweisen "Verbrauchsteuer" und "Verbrauchssteuer" als möglich.

Google verzeichnet ca. 68.000 Treffer mit "Verbrauchssteuer" versus ca. 89.000 Treffer mit "Verbrauchsteuer".

Daher habe ich einen Redirect eingerichtet, damit Sucher in der Wikipedia mit dem Begriff "Verbrauchssteuer" nicht ins Leere laufen! --Wolfgang1018 12:46, 1. Nov. 2006 (CET)

Hmm, Es gibt die Artikel Verbrauchssteuer und Verbrauchsteuer (Deutschland), das ist nicht optimal. Zumindest sollte man in beiden Artikeln auf die jeweils andere Schreibweise hinweisen. --Vanellus (Diskussion) 14:45, 22. Aug. 2016 (CEST)
Das ist wirklich nicht optimal. Fachsprachlich heißt es "Verbrauchsteuer".--Rommersberg (Diskussion) 18:52, 28. Dez. 2016 (CET)
Echt? Wieso sprechen dann die Paulskirchenverfassung (§ 34 ("Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesammte Zollwesen, so wie über gemeinschaftliche Produktions- und Verbrauchs-Steuern. Welche Produktions- und Verbrauchs-Steuern gemeinschaftlich seyn sollen, bestimmt die Reichsgesetzgebung.") sowie § 35 Absatz 1 ("Die Erhebung und Verwaltung der Zölle, so wie der gemeinschaftlichen Productions- und Verbrauchs-Steuern, geschieht nach Anordnung und unter Oberauffsicht der Reichsgewalt.")), die Bismarcksche Reichsverfassung (Artikel 36 Absatz 1 ("Die Erhebung und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern (Art. 35) bleibt jedem Bundesstaate, soweit derselbe sie bisher ausgeübt hat, innerhalb seines Gebietes überlassen.")), die Weimarer Verfassung (Artikel 83 Absatz 1 8"Die Zölle und Verbrauchssteuern werden durch Reichsbehörden verwaltet.")) und das Grundgesetz in seiner Urfassung (Artikel 105 Absatz 2 Ziffer 1 ("1. die Verbrauchs- und Verkehrssteuern mit Ausnahme der Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis, insbesondere der Grunderwerbsteuer, der Wertzuwachssteuer und der Feuerschutzsteuer") bis zur zweiten Revision der Finanzverfassung 1969 und Artikel 106 Absatz 1 ("Die Zölle, der Ertrag der Monopole, die Verbrauchssteuern mit Ausnahme der Biersteuer, die Beförderungssteuer, die Umsatzsteuer und einmaligen Zwecken dienenden Vermögensabgaben fließen dem Bunde zu.") bis zur ersten Änderung der Finanzverfassung 1955) alle von "Verbrauchssteuern", der Begriff "Verbrauchsteuer" ohne Fugen-s taucht erst 1955 mit einer Grundgesetzänderung auf. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 13:34, 14. Jan. 2018 (CET)