Diskussion:Verbrauchsteuer (Deutschland)
Die USt wird nicht deshalb von den Landesfinanzverwaltungen erhoben, weil sie sowohl Aspekte einer Verbrauch- als auch einer Verkehrsteuer hat. Sie wurde auch schon von den Landesfinanzverwaltungen erhoben (im Auftrag des Bundes) als sie noch eine reine Bundes- und damit es rechtstechnisch eine reine Verbrauchsteuer war. Mami 12:02, 22. Aug 2005 (CEST)
- Wann war das? --Rollo rueckwaerts 13:27, 14. Apr 2006 (CEST)
Einfuhrumsatzsteuer !!!!
Die Einfuhrumsatzsteuer ist keine Verbrauchsteuer , sondern sie gehört neben den zöllen und Verbrauchssteuern zu den Einfuhrabgaben (nicht signierter Beitrag von Mando81 (Diskussion | Beiträge) 11:44, 23. Sep. 2009 (CEST)) Bundesministerium der Finanzen: Einfuhrumsatzsteuer
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http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/E/022__Einfuhrumsatzsteuer.html Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung und eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts. (nicht signierter Beitrag von 217.85.157.61 (Diskussion) 09:34, 10. Sep. 2011 (CEST))
Hanebüchener Einstieg
Laut Artikelversion am 20. Juni 2015 wird eine Verbrauchsteuer als Luxussteuer definiert. Dies ist historisch falsch, weil Verbrauchsteuern früher gerade die einfachen Güter belasteten. Noch Ende des 19. Jahrhunderts war die Salzsteuer wichtigste Einnahme des Reichs. Ich habe versucht, dies zurechtzurücken.--Rommersberg (Diskussion) 18:54, 20. Jun. 2015 (CEST)