Diskussion:Vereidigung (Schweiz)

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Beeidigung

"Beeidigungen gibt es in der Schweiz nicht." Dieser Satz ist falsch. Vgl. z.B. hier für Zürich, oder Gerichtsordnung des Kantons Schwyz, § 76: "Der Einzelrichter nimmt einem Gesuchsteller den Eid oder eine eidesstattliche Erklärung ab, die zur Rechtsverfolgung ausserhalb des Kantons notwendig ist." --Allesmüller 13:07, 13. Mai 2009 (CEST)

Heute gelten die Bestimmungen der eidgenössischen (gesamtschweizerischen) Prozessordnungen (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html, http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20061121/index.html), die Eid, Schwur, Gelöbnis nicht vorsehen. M. W. einzige Erwähnung findet sich im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht, Artikel 11a, Absatz 3: "Die schweizerischen Gerichte oder Behörden können Urkunden nach einer Form des ausländischen Rechts ausstellen oder einem Gesuchsteller die eidesstattliche Erklärung abnehmen, wenn eine Form nach schweizerischem Recht im Ausland nicht anerkannt wird und deshalb ein schützenswerter Rechtsanspruch dort nicht durchgesetzt werden könnte." (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19870312/index.html) PSW --178.197.229.194 16:36, 5. Aug. 2014 (CEST)

Bern (erledigt)

Was im Artikel steht, ist offenkundig überholt. Rechtsgrundlage des Eides ist heute das Gesetz über den Grossen Rat vom 4. Juni 2013, nähere Bestimmungen finden sich in der Geschäftsordnung vom selben Tag, Artikel 3: "3 Der Eid lautet: «Ich gelobe und schwöre, die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Bürgerinnen und Bürger zu achten, die Verfassung und die verfassungsmässigen Gesetze streng zu befolgen und die Pflichten meines Amtes getreu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!» 4 Das Gelübde lautet: «Ich gelobe auf meine Ehre und mein Gewissen, die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Bürgerinnen und Bürger zu achten, die Verfassung und die verfassungsmässigen Gesetze streng zu befolgen und die Pflichten meines Amtes getreu zu erfüllen!» 5 Wer den Eid ablegt, spricht mit erhobenen Schwurfingern die Worte «Ich schwöre es». Wer das Gelübde ablegt, spricht die Worte «Ich gelobe es». Siehe hier https://www.sta.be.ch/belex/d/1/151_21.html und hier https://www.sta.be.ch/belex/d/1/151_211.html PSW --178.197.229.194 16:28, 5. Aug. 2014 (CEST)