Diskussion:Vereinsrecht (Schweiz)
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Fehler bei der Gruendung eines Schweizer Vereins {Übertrag von Diskussion:Vereinsrecht (Deutschland) }
Da steht: "Dazu müssen zumindest drei Personen Statuten erstellen und die Organe bestellen..." Meines wissens nach muessen das nur zwei Personen sein. Kann das jemand bestaetigen? --Stormbringer 09:41, 20. Jan. 2009 (CEST)