Diskussion:Verfassung des Landes Baden-Württemberg

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Präambel und Gottesbezug

Der Einleitungssatz lautet: Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen...Gruß--Bene16 06:34, 16. Jun. 2010 (CEST)

Bisheriger Satz: Die Verfassung besteht aus dem Vorspruch (Präambel) und zwei Hauptteilen, die wiederum in insgesamt 11 Abschnitte gegliedert sind.

  • Vorschlag: Die Verfassung besteht aus dem Vorspruch (Präambel), in dem unmittelbar der Name Gott erwähnt wird und zwei Hauptteilen, die wiederum in insgesamt 11 Abschnitte gegliedert sind.
  • --Bene16 06:42, 16. Jun. 2010 (CEST)


Halte ich nicht für besonders herausstellenswert. Diese Formulierung, wie auch in der der Präambel zum Grundgesetz der Bundesrepublik, spiegelt lediglich eine Geisteshaltung der Verfassungsgebenden und ihrer Zeit wider. Abgesehen davon könnte man jetzt diskutieren ob die Formulierung "der Name Gott" zulässig ist... --BjKa (Diskussion) 11:29, 21. Mär. 2012 (CET)

Artikel 12 (1) Ehrfurcht vor Gott

Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.

Wieder unmittelbar taucht hier das Wort Gott auf - ja sogar Ehrfurcht vor Gott. Könnte man das explizit erwähnen? Gruß--Bene16 06:37, 16. Jun. 2010 (CEST)

Das ist wirklich erschreckend, daß dieser Satz heute immer noch so drin steht. Wo sind wir denn? Im Mittelalter? Ich sehe da eindeutig eine Verletzung der Religionsfreiheit nach den Menschenrechten und dem Grundgesetz. Evtl. könnte man einen Abschnitt in den Artikel einfügen "Verhältnis der Verfassung zum christlichen Gottesbegriff" oder so was in der Richtung, wo man das thematisiert. Aber dann bitte auf den Inhalt schauen, was gemeint ist, und nicht nur auf die Form ("Er hat 'Jehova' gesagt!!"). --BjKa (Diskussion) 11:29, 21. Mär. 2012 (CET)

Änderungen

Monentan steht

  • im Artikel: "Sie wurde seither 19-mal geändert, zuletzt durch Gesetz vom 6. Mai 2008 (GBl. S. 119)."
  • in der "Basisdaten"-Box: "Letzte Änderung durch Art. 1 ÄndG vom 7. Februar 2011 (GBl. S. 46)"

Ja was denn nu? Und vieviele Änderungen gab es dazwischen, falls das irgendwen interessiert? --BjKa (Diskussion) 11:29, 21. Mär. 2012 (CET)

Die verfassunggebende Landesversammlung

Im erwähnten Überleitungsgesetz (Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland) schreibt sich die verfassunggebende Landesversammlung genau so (kleines "v"). Siehe http://www.verfassungen.de/de/bw/bwueberleitung52-index.htm. --Ein-Rat-7000 (Diskussion) 18:07, 4. Mär. 2013 (CET)