Diskussion:Verfassungsfeindlichkeit

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Liebe Redaktion.

Hier ist nun ein offensichtlicher Fehler aufetreten. Der Artikel befasst sich mit Verfassungsfeindlichkeit. Im zitierten Artikel des GG ist von Verfassungswidrigkeit die Rede. Einen Artikel über Verfassungswidrigkeit gibt es auch. Spannend wäre es den Unterschied zwischen beidem zu erfahren. Vielleicht gibt es einen Juristen, der sich berufen fühlt. :-) -- 84.58.83.0 15:39, 16. Okt. 2007 (CEST)

Ich wusste auch garnicht, dass Deutschland eine Verfassung hat. Nur ein Grundgesetz.

Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung.--G 14:17, 12. Mär. 2008 (CET)

Von einer Verfassungswidrigkeit wird gesprochen, wenn etwas mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Eine Verfassungfeindlichkeit beschreibt eher eine Haltung gegenüber der Verfassung. Somit handelt es sich dabei um zwei verschiedene Begriffe, die auseinander gehalten werden müssen.

Ein Link zu einer Publikation beim DNB, das sich rechtswissenschaftlich mit der Verfassungsfeindlichkeit beschäftigt, wurde dem Text angefügt. (nicht signierter Beitrag von 87.123.188.220 (Diskussion | Beiträge) 17:14, 7. Feb. 2010 (CET))

Ausleihen oder kaufen, lesen, einarbeiten und dann als und unter Literatur zitieren?

Der Verfassungsfeind; Parteiverbotsverfahren, zum Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wehrhafte Demokratie, die Sicherheitsgesetzgebung in Zeiten des internationalen Terrorismus, Ali Kilic, München 2009

Ein Blick in einen (aktuellen Grundgesetzkommentar oder ein Lehrbuch dürfte allerdings eventuell sinnvoller sein, ich denke mal, das genannte Buch ist eine Dissertation.
Ansonsten könnte ich mir noch die Überschrift "Literaturempfehlungen" vorstellen.
Jedenfalls nicht unter „Siehe auch;“-- pistazienfresser 01:36, 11. Feb. 2010 (CET)

In einem Grundgesetzkommentar oder auch in einem Lehrbuch wird über die Verfassungsfeindlichkeit nichts zu finden sein. (nicht signierter Beitrag von Kilic25 (Diskussion | Beiträge) 22:54, 11. Feb. 2010 (CET))

Nichtssagender Artikel

Der Artikel ist so, wie er ist, völlig unzureichend bis irreführend. Er erweckt leicht den Eindruck, es gäbe tatsächlich so etwas wie eine gefestigte Rechtsnorm zur "Verfassungsfeindlichkeit".

Zu fragen (und im Artikel neutral zu beantworten) wäre aber:

- Wer darf denn die "Verfassungsfeindlichkeit" feststellen? Nach welchen Kriterien? Gibt es überhaupt eine Regelung dafür?

- Wie vertrauenswürdig ist diese Einschätzung dann jeweils?

- Wird der Begriff als politisches Kampfmittel bzw. zur Diffamierung missliebiger Meinungen eingesetzt? Wann, wo, von wem? Ist das von neutralem Standpunkt aus korrekt oder nicht?

-- 81.210.207.0 13:27, 28. Dez. 2011 (CET)

Unglückliche Formulierung zum Verbotsurteil der SRP

"Eine Partei, die diese Prinzipien ablehnt oder dagegen agitiert, gilt wegen ihrer Wesensverwandtschaft mit der NSDAP als verfassungsfeindlich." Zuvor wird das Bundesverfassungsgericht zitiert, welches die freiheitliche demokratische Grundordnung definiert. Allerdings verstoßen ja auch nicht neonazistische Parteien wie linksextremistische Parteien gegen diese Grundordnung. Folglich kann dann von einer "Wesensverwandtschaft mit der NSDAP" nicht mehr gesprochen werden, auch wenn sich der Satz auf das Verbot der SRP bezieht. Der Passus sollte geändert werden, da der unwissende Leser denken könnte, dass lediglich neonazistische Parteien verboten werden können. --88.152.161.113 16:36, 2. Jan. 2018 (CET)