Diskussion:Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

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Bedeutung der Mitglieder

Ich meine, dass es der Bedeutung des Verfassungsgerichts und damit auch der dort tätigen Richterinnen und Richter angemessen ist, diese unter "Ehemalige Mitglieder" möglichst vollständig anzugeben, und zwar einschließlich der jeweiligen Amtszeiten. Die Beschränkung auf "bekannte" ehemalige Mitglieder ist jedenfalls rein subjektiv.

--Chatte51 23:41, 17. Apr. 2011 (CEST)

Damit, daß jemand je Mitglied dieses Greichts war, hat er bereits ausreichende Relevanz und muß diese nicht erst woanders her beziehen. --77.2.197.225 08:07, 18. Jul. 2016 (CEST)