Diskussion:Vergleichswertverfahren

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Überarbeitung 2005

Hab das Ganze mal etwas sortiert (Grund und Boden vs. Gebäude und erweitert). Ließe sich auch noch viel weiter aufpusten, aber das geht zu sehr ins Detail und ist bei Kleiber/Simon/Weyers oder Sprengnetter nachzulesen. --Sunshinemind 21:15, 18. Feb 2005 (CET)

Beispiel für Berechnung und Anwendung

Hallo, ich kenne mich mit Wikis nicht aus und bin eher zufällig hier gelandet, aber ich finde die Informationen nicht allzu hilfreich. Vielleicht ein Beispiel für Berechnung und Anwendung? Tasha, ip88.72.200.215
(Der vorstehende Beitrag stammt von 88.72.200.215 – 03:20, 30. Mai 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)

Hallo Tasha (Yar??), die Rechenwege findest Du beispielsweise in der im Netz verfügbaren WertV und WertR. Bin mir nicht ganz sicher, inwiefern ein Rechenbeispiel in die Wiki als Enzykopädie reingehört. Greez --Sunshinemind 15:55, 30. Aug. 2007 (CEST)

Sachwertverfahren ist für Ein- und Zweifamilienhäuser üblich

Hallo zusammen, die folgende Textstelle kann man so nicht stehen lassen...
„können Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen sinnvollerweise im Vergleichswertverfahren bewertet werden. Das dazu früher oft verwendete Sachwertverfahren ist auf dem Rückzug, da tendenziell für am Markt gehandelte Immobilien ungeeignet“
zwar ist das Vergleichswertverfahren bei hinreichend genauen und ausreichend vorhandenen Fällen auf Ein- und Zweifamilienhäuser anwendbar, es ist aber nicht das Standardverfahren hierfür. ... können bewertet werden.... ist ok. Das Sachwertverfahren ist dennoch das übliche Verfahren für EFH und ZFH. Aus diesem Grunde wird der Markt in Form von Marktanpassungsfaktoren untersucht.
Ich wollte den Abschnitt nicht komplett überarbeiten, lediglich dem Verfasser diesen Hinweis zur eigenen Uberarbeitung geben.
Gruss aus Köln, Tom.
(nicht signierter Beitrag von Tombass (Diskussion | Beiträge) 19:36, 16. Jul 2011 (CEST))

Sehr einseitig

Der Artikel ist sehr einseitig, da dort wohl nur Vergleichswertverfahren im Zusammenhang mit Gebäuden (oder – unnötig aus dem lateinischen entlehnt und damit ebenso unnötig fremd Immobilien, auf deutsch wörtlich (das) „Unbewegliche“/(die) „Unbeweglichen“, auch Anwesen und allgemeiner Liegenschaften genannt) beschrieben werden. In entsprechenden Verfahren können aber sehr viele unterschiedliche Werte verglichen werden, als nur ein (Gebäude-)Marktwert. MfG, Lautschrift (Fragen?) 09:18, 24. Mär. 2013 (MEZ)