Diskussion:Verkehrserziehung

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Verkehrsgarten

Sehe cs:Dopravní hřiště. --ŠtJů 23:15, 12. Mai 2007 (CEST)

Sicherheitstraining

Geht recht unvermittelt vom kindlichen Fußgänger zum Autofahrer über. --217.91.139.42 16:25, 5. Okt. 2010 (CEST)

Änderung der gesetzlichen Bestimmungen

Vielleicht sollte es irgendwo auch mal erwähnt werden, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch ständig ändern und man daher sich ständig über die neuen Inhalte informieren sollte. Kindern gehört eigentlich vermittelt, welche bereits erlernten Regeln im Straßenverkehr mittlerweile überholt sind und durch welche sie ersetzt werden. Verkehrserziehung sollte ein immerwährender Prozess sein. JARU Postfach Feedback? 22:37, 12. Nov. 2010 (CET)

Hallo JARU, ich bin zwar nicht der Autor des Beitrags, helfe aber gern mit bei Verbesserungen. Dabei wäre es hilfreich, wenn du konkret sagen würdest, was du warum wo in dem Artikel für veränderungsbedürftig hältst. Dein Einschub beim Schulweg war allerdings sachlich nicht haltbar und musste korrigiert werden, da "Umwege" zum Sportverein etc. nicht zum Schulweg gehören und entsprechend weder von der Schulwegstatistik erfasst noch versicherungsrechtlich abgedeckt sind. Schau doch mal in das von dir selbst verlinkte Stichwort Schulweg. Es steht völlig außer Frage, dass Verkehrspädagogen auf dem neuesten Stand sein sollten. Das muss m.E. nicht gesondert erwähnt werden. Gruß --Aeranthropos 10:17, 14. Nov. 2010 (CET)

Die MPU

Der Abschnitt wurde von mir gelöscht, weil die MPU und alle Nachschulungen sich an erwachsene auffällige Fahrer richtet, während Verkehrserziehung doch als Adressaten Kinder und Jugendliche meint. Zudem gibt es das Stichwort "Medizinisch-Psychologische Untersuchung". Bastroadsafety, 13:56, 08.März 2011 (CET)

Hier findet offensichtlich eine Verwechslung/Vermischung von MPU und ASK (Aufbauseminare für Kraftfahrer) statt, die zu einer etwas voreiligen Löschung des Beitrags geführt hat. Es ist sicher korrekt, dass die MPU unter das eigene Lemma gehört. Es stimmt auch, dass Verkehrserziehung vorrangig (aber eben nicht nur !) auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist. Dabei sollten jedoch die sachdienlichen Infos des Artikels nicht gleich mit gelöscht werden. Überarbeiten macht zwar mehr Mühe als Löschen, wird dem Autor und der Sache aber vielleicht doch eher gerecht. Ich biete deshalb mal meine Hilfe mit einer neuen Fassung des Absatzes an. Benutzer:Aeranthropos, 13:32, 10. März 2011 (CET)

Zu meiner Änderung des Abschnitts Aufbauseminare für Kraftfahrer:

Eine spezielle Form der Verkehrserziehung für Erwachsene hat der Gesetzgeber in den sogenannten Aufbauseminaren für Kraftfahrer (ASK)geschaffen und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 9. Dezember 2010 und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 1. September 2009 geregelt.

Das ist falsch, s. o. in neu eingefügtem Abschnitt

Es handelt sich um eine Reihe unterschiedlicher Kurse, die auf die Art und Schwere der Zuwiderhandlungen im Verkehrsbereich abgestimmt sind und auf freiwilliger Basis erfolgen, bei gravierenden Verstößen gegen Strafgesetze aber auch verpflichtend angeordnet werden können (§ 48 StVO oder § 43 FeV).

Das ist falsch. Es handelt sich nicht um eine Reihe unterschiedlicher Kurse, sondern bezeichnete bis Anfang 1999 per Definition im StVG eine Maßnahme zum Erhalt eines Punkterabatts. Völlig unberührt von dieser Bezeichnung bleibt der Verkehrsunterricht gem. § 48 StVO, zu dem keinesfalls bei schwerwiegenden Verstößen, sondern bei Nicht-Beachtung von Verkehrsvorschriften vorgeladen werden kann. Es handelt sich somit bei § 48 StVO um eine Maßnahme auf einer niedrigeren Schwelle. Der § 43 FeV regelt die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar, welches bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeit und wiederholten Zuwiderhandlungen gem. § 4 Abs. 3 StVG (s. ASP) angeordnet wird.

Die §§ 41 bis 45 FeV befassen sich mit Möglichkeiten des Punkteabbaus im Verkehrszentralregister Flensburg: Bis zum Punktestand 8 ist ein Abbau von 4 Punkten durch freiwillige Teilnahme an einem der Seminare möglich. Ab 14 Punkten kann eine verpflichtende Anordnung ergehen (§ 4 Abs. 7 StVO).

Richtig. Hiermit sind aber nicht die Aufbauseminare für Kraftfahrer (ASK) gemeint, sondern Aufbauseminare für Punkteauffällige (ASP) und die verkehrspsychologischen Beratungen, bei denen es sich um sekundär- (bzw. tertiär-)präventive Maßnahmen aus dem Bereich der Kraftfahrerrehabilitation handelt.

Die Zielsetzungen der verkehrserzieherischen Maßnahmen ergeben sich etwa aus § 35 FeV:So soll in den Seminaren von sechs bis maximal zwölf Teilnehmern ein „sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten“ erreicht werden. Dabei soll die Einstellung zum Straßenverkehr verändert, das Risikobewusstsein gefördert, die Gefahrenerkennung verbessert werden (§ 35 Abs. 2 FeV).

Das ist falsch. § 35 FeV behandelt nicht die Aufbauseminare für Kraftfahrer (ASK), sondern die Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF). Analog dazu findet er auch gem. § 42 FeV bei den Aufbauseminaren für Punkteauffällige (ASP) hinsichtlich der Zielsetzung, des Inhalts, der Dauer und der Gestaltung der Seminare Anwendung. Bei den Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF) und den Aufbauseminaren für Punkteauffällige (ASP) handelt sich um psycho-edukative Maßmahnen, die in erster Linie darauf abzielen, bereits bestehendes problematisches Verhalten durch eine Einstellungsänderung zu verändern: „Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. […]“ (§ 4 Abs. 8 StVG) und „[…] Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert […] werden.“ (§ 35 Abs. 2 FeV).

Obwohl in den Kursen faktisch Verkehrserziehung stattfindet, vermeidet die neuere Begriffswahl „Aufbauseminare“ die von den Betroffenen häufig als erniedrigend empfundene frühere Bezeichnung, die bereits Erwachsene noch auf die Stufe von Erziehungsbedürftigen stellte.

Das ist falsch. Zur Begriffswahl s.o. Von welcher früheren Bezeichnung, die als erniedrigend empfunden wurde, ist hier die Rede? Gruß, -- Bastroadsafety 10:41, 30. Mär. 2011 (CEST)

Old School / Methode Moritat

Ein recht bekanntes Beispiel von 1957: Die Teddypolizei vgl. hier: link. Vielleicht ist das erwähnenswert ? --88.217.107.1 10:15, 4. Nov. 2018 (CET)

Dein Hinweis passt m.E. gut in das Stichwort Verkehrspädagogik, wo ich ihn mal unter den Abschnitt "Geschichte" eingefügt habe. Gruß --Aeranthropos (Diskussion) 12:08, 4. Nov. 2018 (CET)
Danke Dir. --88.217.107.174 12:22, 4. Nov. 2018 (CET)

Geschichte fehlt

z.B. Kinoaufklärungsfilme in den 1920er Jahren in Deutschland :-( Des weiteren (vorher schon) Schilder am Straßenrand, die zu Vorsicht und Rücksicht im Str.-Verkehr aufriefen (heute noch an deutschen Autbahnen). Leider fehlt mir die Zeit... --95.114.41.72 10:15, 28. Sep. 2020 (CEST)

Die "Geschichte" hat schon unter dem Lemma Verkehrspädagogik einen ausführlichen Abschnitt. Das würde hier zu unerwünschten Wiederholungen führen. Ich denke, dort ist das wirklich Wesentliche bereits gesagt.--Aeranthropos (Diskussion) 10:36, 28. Sep. 2020 (CEST)