Diskussion:Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

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Taterfolg

Im Gesetzestext steht, ... in die Gefahr bringt, .... Heißt dass, das der dazugehörende Taterfolg nicht eintreten muss, um den Tatbestand zu bejahen? --Dave Aly (Diskussion) 16:30, 2. Mär. 2021 (CET)

Die Gefahr reicht für die Strafbarkeit aus. Das habe ich jetzt im Artikel klargestellt.--Gesetzesfreak (Diskussion) 22:46, 19. Sep. 2021 (CEST)