Diskussion:Vermögensteuer (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

DM

Hi Leute, die Zahlenangaben sollten hier mal korrigiert werden. Die sind noch in DM

DANKE -- 84.184.7.103 09:52, 30. Jun. 2007 (CEST)

Warum? Hast Du 1996 Deine Vermögenssteuer in Euro bezahlt? :-)

85.216.118.31 16:46, 18. Jan. 2008 (CET)

Das nicht, aber der Satz ist in der Gegenwart geschrieben. Ich fande den Ukmstand beim Lesen auch sehr merwürdig. --195.240.199.8 20:22, 8. Sep. 2009 (CEST)

Damals gab es eben nur die Deutsche Mark. Aufgrund der Inflation und verschiedenartig bedingten Kaufkraftverlusten (Inflation, Deflation, Rohwarenpreise, Lohnzuwachs/-abnahme, Steuerveränderungen...) ist eine Umrechnung in Euro nicht einfach so durchzuführen.
Nimmt man den Umrechnungskurs vom 01.01.2002 als Grundlage, wären 9 Milliarden Dm ungefähr 4,5 Milliarden Euro.
Allerdings ist das, wie gesagt, nicht einfach so zu vergleichen. Damals kostete z.B. eine Packung Zigaretten (20 Stück) 4 DM (2 Euro), heute (2010) 5 Euro. (nicht signierter Beitrag von 77.47.49.159 (Diskussion 18:57, 13. Jun. 2010 (CEST))

Steuersatz

Kann man das so verstehehen, dass jedes Jahr ein Prozent der verzinslichen Wertpapiere eingezogen wurden? Wären das nicht riesige Summen?! --Section6 17:39, 29. Mär. 2009 (CEST)

a) Im Prinzip ja, nur dass die Steuer vermutlich "bar" bezahlt werden musste. b) Siehe Artikel: 9 Milliarden DM in 1996. Aber von 1% Vermögenssteuer wird noch keiner ärmer, die kann man ja in aller Regel problemlos aus den erhaltenen Zinsen bezahlen. --Roentgenium111 21:15, 3. Mär. 2011 (CET)
Naja. Bei Zinsen knapp um die Inflationsrate (gegenwärtig eher darunter, als darüber) frißt solch eine Steuer schon das Vermögen auf. Folglich fahren nur die Leute damit gut, die spekulativ ihr Vermögen vergrößern. Wer bei dem Börsen-Kasino aber nicht mitmachen will, der zahlt drauf. Also eine Steuer *für* die Banken, denen das Geld zum Spielen überlassen werden muß, damit man überhaupt die Steuer aufbringen kann. BTW: Die Einkommensteuer zahlt man eben nur auf den Etrag... und nicht auf die Substanz. -- 84.137.26.108 13:30, 7. Mai 2011 (CEST)
Die Zinssätze für langfristige Sparbriefe sind immer noch deutlich über der Inflationsrate, da muss man nicht "spekulieren" (was aber vermutlich die Mehrheit der Reichen sowieso tut, Steuer hin oder her). Und die Inflation kann auch ganz ohne Vermögenssteuer ein Vermögen auffressen (siehe 1920er), daher ist das kein wirkliches Argument gegen die Vermögenssteuer, sondern höchstens gegen die Inflation. (Und "die Steuer aufbringen" kann man auf jeden Fall, notfalls halt "real" aus der Substanz.)--Roentgenium111 17:20, 31. Aug. 2011 (CEST)

Geschichte

Hallo! Weiß jemand wann die Vermögenssteuer in Deutschland eingeführt wurde? Interessant finde ich vor allem den Zeitraum seit 1945. Mit welcher Begründung wurde denn die Vermögenssteuer ausgesetzt bzw nicht wiedereingeführt? Das BVG sagte ja nur, dass alle Vermögensarten (besonders Immobilien) steuerlich gleich zu behandeln seien.--46.223.54.219 22:51, 28. Jun. 2011 (CEST)

Ich möchte mich dieser Frage anschließen. Ohne die Geschichte der Vermögenssteuer hängt der Artikel irgendwie in der Luft! --Borsanova 03:09, 27. Nov. 2011 (CET)

Änderungen von 91.54.193.35

Hallo IP!

Du fragtest weshalb ich Deine Änderungen zurückgesetzt hatte: Ich hatte begründet "keine Verbesserung des Artikels". Das sehe ich nach wie vor so, Deine Ergänzungen sind inhaltlich nicht durch die Quellen belegt, sehen wir uns das an:

(1) "nach Angaben eines SPD Antrages im Bundestag angeblich": Das die Anfrage von der SPD kam, könnte man ergänzen, diese Info ist für die Aussage im Artikel aber uninteressant. Das Wort "angeblich" ist völliger Quatsch: WP:NPOV. Es soll ohne Nachweis durch andere Quellen Zweifel an der Antwort gesät werden.

(2) "Worauf sich diese Kosten beziehen, oder ob diese abschließend sind ergibt sich daraus nicht.": Diese Aussage ist in der Quelle nicht zu finden und soll ebenfalls Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Antwort streuen.

Insofern "keine Verbesserung des Artikels" - und wieder zurück. Wenn Du Argumente hast, gerne hier äussern. --Markooo 16:20, 31. Aug. 2011 (CEST)

Erhebungskosten

Zu den Erhebungskosten: Es gibt wissenschaftliche Quellen, die gehen von einem knappen Drittel des Aufkommens aus. http://www.iwkoeln.de/de/infodienste/iwd/archiv/beitrag/72617

Diese betreffen nur die Kosten der Finanzverwaltung. Weitere Kosten entstehen auf der privaten Seite: Steuerberater, Gutachter, Rechtskosten etc. Wenn man einfach mal von 500-1000 Euro je Vermögensteuererklärung ausgeht, dann landen wir bei mehreren Millionen Steuererklärungen bei mehreren Milliarden Euro an Kosten auf der privaten Seite, also zzgl. des Drittels der Finanzverwaltung.

Vermutlich ist die Zahl 300 Mio. DM politisch bedingt schön gerechnet.

Bitte unbedingt ein pflegen, denn der aktuelle Artikel findet in der politischen Diskussion durchaus Verwendung. (nicht signierter Beitrag von 217.84.211.115 (Diskussion) 15:53, 20. Okt. 2012 (CEST))

Der Artikel ist tatsächlich in der Substanz etwas schwach. Trotzdem sollte die zitierte Aussage der Landesregierung NRW nicht unreflektiert als vermeintlicher Fakt stehenbleiben. Selbst auf Seiten von Befürwortern werden höhere Zahlen genannt (z.B. [1] mit Verweis auf das DIW). Tatsache bleibt auch, dass es zwar wegen der höheren Freiebeträge einen kleineren Kreis trifft, die Ermittlung der Bemssungsgrundlage aber wegen der „Verkehrswerte” schwieriger und damit teurer wird.

Es gab in der Vergangenheit schon einige Beispiele, in denen in der Gesetzesbegründung die Belastungswirkung oder die Befolgungskosten weitab der Realität geschätzt wurden. Ob dies aus Unwissenheit oder politisch motiviert erfolgte, mag dahingestellt bleiben. --Tulumino (Diskussion) 18:59, 20. Okt. 2012 (CEST)

Ich halte diese Prognosen sowieso nicht für artikelrelevant. Erst wenn wirklich ein einziger Gesetzesentwurf konkret in der öffentlichen Diskussion steht, kann man vielleicht die vorhergesagten Vollzugskosten für diesen Entwurf als lexikonrelevant bezeichnen. Bis dahin ist das nur "Nachrichtenticker". Deshalb habe ich den Abschnitt jetzt umgeschrieben. --Grip99 in memoriam Harry 01:09, 22. Okt. 2012 (CEST)

Schreibweise

nach meiner Meinung ist Vermögenssteuer die richtige Schreibweise. Auf der Diskussionsseite steht häufiger die Version mit Doppel-S. Da der Duden aber beide Schreibweisen führt, wäre ich für eine Aufklärung dankbar. Korrekt wegen althergebrachter Sprache im Gesetz? -Robot

Wie du selbst feststellst sind beide Schreibweisen möglich. Die Schreibweise ohne Fugen-s ist aber gebräuchlicher, weil der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung diese verwenden. Daceloh (Diskussion) 21:08, 1. Jan. 2017 (CET)

Fehlende Neutralität

Artikel ist sehr Pro-Vermögenssteuer geschrieben. Beispielsweise kommen im Abschnitt "Wiedereinführungsdiskussion" lediglich linke Positionen zu Wort, kritische Stimmen von FDP, CDU, CSU, AfD werden nicht erwähnt. So ist das weder eine Diskussion noch ein neutraler Artikel.

Du hast völlig recht. Dann fang doch mal an damit --2003:D0:2BCF:3401:99B0:A0FB:93B9:1405 19:44, 22. Dez. 2017 (CET)

Wunderbar - das mache ich. Ich beginne mit der Korrektur der Aussage, dass "das Grundgesetz die Vermögensstuer vorsieht." Das ist falsch. Es wird eine Aussage darüber getroffen, wem diese zusteht, falls sie erhoben wird. Daraus kann man allerdings keine Ausssage hineininterpretieren, dass diese im rechtlichem Sinne (!) vorgesehen ist...... (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:64C2:9C00:ECF6:3DE0:2E6:4126 (Diskussion) 17:21, 3. Jan. 2021 (CET))

Was bislang hier stand, war keine Diskussion. Man könnte rechte Positionen und kritische Stimmen einbringen, wie vor 3 Jahren angeregt, aber nicht einfach plötzlich das Grundgesetz umdeuten. Das liefe auf Edit War hinaus. --Sitacu (Diskussion) 14:15, 4. Jan. 2021 (CET)

Wunderbar: die Aussage, das Grundgesetz "sieht eine Vermögenssteuer vor" ist mindestens irreführend. Es wird geregelt, wem diese zusteht, falls sie erhoben wird. Nichts anderes steht im Gesetz. Es gibt übrigens auch die genannten keine "Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften." (EU Steuern) grade nicht, daher ist das Argument "steht doch da" grundlegend falsch.

Ich bemerke aber, dass Sitacu einen Editwar beginnt, diesen dann selbst beklagt und dann "rechte Positionen" unterstellt um die Änderung zu diskretietieren. Es scheinen Argumente zu fehlen, wo denn die VS tatsächlich vorgesehen ist.

Also: da aber in der Wiki irreführende Aussagen vermieden werden sollen, sollte begründet werden, warum die irreführende Aussage richtig ist und grade nicht anders herum ----> wieder zurück. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:6402:9E00:BDA1:21DE:DEFE:F5CD (Diskussion) 17:25, 4. Jan. 2021 (CET))

Zur Erinnerung: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Neutraler_Standpunkt (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:6402:9E00:BDA1:21DE:DEFE:F5CD (Diskussion) 17:30, 4. Jan. 2021 (CET))

Ein Blick zurück: Vor 5 Jahren stand der Satz schon so da, nur „grundsätzlich“ wurde irgendwann vor mehr als 2 Jahren durch „ausdrücklich“ ersetzt.
EDITWAR beginnt, wer dreimal ohne Diskussion einen Artikel verändert. Das taten hier anonyme IPnummern, nicht ich. Eine davon hat von linken Positionen gesprochen und kritische Stimmen aus anderen Parteien gewünscht. Solche wurden jedoch nicht in die Diskussion eingebracht. Sonder ohne Beleg wurde der hergebrachte Satz verändert. So ist es doch gewesen! --Sitacu (Diskussion) 14:20, 5. Jan. 2021 (CET)

Selten so einen Unsinn gelesen. "Wer dreimal ohne Diskussion...". Du solltest besser schreiben "Wer ohne MEINE Erlaubnis" den Artikel ändert, beginnt einen Editwar. Oben wurde die Änderung begründet . DU hast bisher mit keinem einzigen Satz erläutert, warum der Gesetzestext komplett anders interpretiert werden sollte.

Kleiner Tip: im Gesetz steht auch was von einem Lastenausgleich : den gibt es auch nicht mehr.

Aber du hast bewiesen: du möchtest keine Diskussion in der Sache, da du keinerlei Inhalte hast und ziehst deshalb alle Register: Strohmannargumente, wardochschonimmerso, und nun sogar "Anonyme IP". So billig - und doch erfolgreich.

Q.E.D. - vielen Dank. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:6444:2700:60AA:DFBC:C1C9:BB26 (Diskussion) 21:55, 5. Jan. 2021 (CET))

Verweis und Vereinheitlichung

Neben Vermögensteuer (Deutschland) existiert ein Artikel Vermögensteuer. Auf diesen müsste zunächst verwiesen werden, weil er weitere interessante (vor allem das Ausland betreffende) Informationen enthält. Außerdem sollte die Definition vereinheitlicht werden, weil sich die Artikel teilweise widersprechen.--Wirtschaftsverbesserer (Diskussion) 10:09, 17. Okt. 2017 (CEST)

Die Artikel Vermögensteuer und Vermögensteuer (Deutschland) handeln zu großen Teilen von der Wiedereinführungsdiskussion und überschneiden sich bzw. widersprechen einander. Informationen über die VSt an sich sind nur bruchstückhaft vorhanden. Die alte Rechtslage der tatsächlich erhobenen VSt und die aktuelle Diskussion sollte man m.E. optisch voneinander trennen. Ich halte auch die Diskussion für zu ausführlich dargestellt - und zu unübersichtlich, im Sinne eines Lexikons. --Scripturus (Diskussion) 21:42, 23. Feb. 2021 (CET)

Im Abschnitt "Steuersatz, Freigrenze, Aufkommen"

.. fehlt die Erklärung zur "Freigrenze". Wer kann das nachtragen? Ich würde mich gern darüber informieren. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 23:37, 30. Dez. 2018 (CET)

Toter Link in "Wiedereinführungsdiskussion"

Die MDR-Quelle zum 2017er SPD-Wahlprogramm ist nicht mehr erreichbar: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/wahlprogramm-spd-100.html (nicht signierter Beitrag von Lose Fassung (Diskussion | Beiträge) 09:39, 2. Mai 2020 (CEST))

Einige Absätze entfernt

Ich habe einige Abschnitte entfernt, die mit den Grundlagen der Wikipedia nicht in Einklang stehen. Vor allem dürfen Quellen - so sie zulässig sind - nicht selektiv zitiert werden. Auch muss die Wikipedia einen neutralen Standpunkt einehmen bzw. die Diskussion wiedergeben. Einseitig die "eine Seite" versuchen, in eine gewisse Ecke zu stellen ist kein neutraler Standpunkt. --engeltr 19:39, 8. Feb. 2021 (CET)

Einleitung: vermögensbezogene Steuern

Die Grafik stellt G7- bzw. OECD-Verhältnisse dar und passt m.E. nicht zur Vermögensteuer Deutschland. Ich würde auch den Verweis auf vermögensbezogene Steuern wie Grundsteuer/Kfz-Steuer entfernen, da der Begriff vermögensbezogene Steuern bereits im Artikel Vermögensteuer dargestellt und abgegrenzt wird sowie mit Grafik versehen wurde. --Scripturus (Diskussion) 21:54, 23. Feb. 2021 (CET)

Die Grafik erfüllt zwei Funktionen: Zum einen ermöglicht sie eine Einschätzung, ob ein Anteil am Steueraufkommen um 2,5 % hoch oder niedrig ist. Zum anderen ermöglicht sie eine Einschätzung, ob eine Schwankung um 0,5 oder 0,75% viel oder wenig ist. Das geht am ehesten indem der Leser die Möglichkeit bekommt die Daten Deutschlands im Vergleich mit anderen Ländern zu sehen bekommt, hier den G7. (Im Unterschied zur Grafik im Artikel Vermögensteuer ist hier der Anteil am Gesamtsteueraufkommen gezeigt, nicht am BIP.)--Reichtumsdaten (Diskussion) 13:06, 25. Feb. 2021 (CET)
Ich denke die Grafik stellt nicht das dar, was man in diesem Artikel erwartet. Den aktuell höchsten Anteil hat das UK. Die wichtigste Steuer ist dabei wohl die Council Tax, eine Steuer die der Mieter bezahlen muss und von der u.a. die Müllabfuhr bezahlt wird – nicht eben das was die Linke meint, wenn sie eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer fordert. An zweiter Stelle dürfte die non-domestic rates kommen, was wohl so etwas wie die Gewerbesteuer in Deutschland ist. Am Ende zeigt die Grafik also nur, dass nahezu identische Steuern in ganz unterschiedliche Schubladen gesteckt werden können. --Carlos-X 01:54, 3. Mär. 2021 (CET)
Ich stimme in weiten Teilen zu. Allerdings entspricht die Zuordnung zu den jeweiligen Schubladen (leider) dem OECD-Klassifizierungsschema. Im OECD-Klassifizierungsschema umfassen die vermögensbezogenen Stuern wiederkehrende Steuern bei privaten Haushalte auf unbewegliches Eigentum und Vermögen, Steuern auf Nachlasse, Erbschaften und Geschenke sowie Steuern auf Finanz- und Kapitaltransaktionen. Gibt es ein alternatives Klassifizierungssystem zu dem der OECD, das Rezeption erfahren hat? --Reichtumsdaten (Diskussion) 12:46, 4. Mär. 2021 (CET)
Für mich bleibt die Grafik ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Wenn überhaupt, dann sollte wahrscheinlich die Kennzahl 4.200 statt 4.000 verglichen werden – dann wären aber fast alle Länder bei 0 oder knapp darüber. Wenn es keine passenden Vergleichsdaten gibt, dann ist es besser keine Grafik einzubinden. --Carlos-X 23:20, 29. Dez. 2021 (CET)
Stimme zu und plädiere auf entfernen. --Scripturus (Diskussion) 20:03, 3. Jan. 2022 (CET)
Ich nehme die Grafik erstmal raus. Grundsätzlich ist eine Grafik optional und nur dann sinnvoll, wenn sie einen konkreten Bezug zum Artikelgegenstand hat. --Carlos-X 20:39, 6. Mär. 2022 (CET)