Diskussion:Verordnung
Normenhierarchie
Ich habe den Artikel um ein paar Ausnahmeregelungen ergänzt --Frank Reinhart 02:10, 15. Okt. 2006 (CEST)
Hallo Miteinander,
meine Frage lautet:
Nach welcher Hirachie sind Gesetzte Verordnung und Normen/Iso einzuteilen und warum?
Mir ist klar, dass das Gesetz an oberster Stelle steht. Wie sieht es anschließend aus ist die Norm oder die Verordnung ausschlaggebender?.
gruß
Joachim
Also wir haben es neulich in der Schule wie folgt erklärt bekommen
1.Grundgesetz 2.Gesetz 3.Rechtsprechung 4.Verordnung
ich hoffe das Hilft Dir weiter!?
Obige Reihenfolge ist grundfalsch. DAS GRUNDPROBLEM VON WIKIPEDIA: Halbwissen verdrängt Fachwissen. Also Nichtjuristen hört endlich auf Juristen zu spielen! "Rechtsprechung" ist keine Norm, gehört also gar nicht in die "Normen-Hierarchie".
Es ist heutzutage sehr schwer eine konsistente Normenhierarchie aufzustellen wegen des Europäischen Gemeinschaftsrechts.
Wenn man den (nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlichen, nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ausnahmslosen) Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts berücksichtigt (tut man aber inkonsequenterweise oftmals nicht) ergäbe sich
1. Art. 1, 20 Abs. 1-3, Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes 2. gewisse Teile des GG, deutsche Eigenstaatlichkeit im Sinne der Solange-Rechtsprechung 3. Primärrecht der EG (Gründungsverträge + allgemeine Rechtsgrundsätze) 4. Sekundärrecht der EG (Verordnungen, Richtlinien...) 5. übriges Grundgesetz 6. allgemeine Regeln des Völkerrechts 7. Bundesgesetze 8. Bundes-Verordnungen 9. Landesverfassungen 10. Landesgesetze 11. Landes-Verordnungen 12. Kreis-Satzungen 13. Amts-Satzungen 14. Gemeinde-Satzungen
(Ich muss hier leider den Juristen raushängen lassen, weil sonst ein Nichtjurist kommt und mich be-un-richtigt...)
- So jetzt kommt ein Nichtjurist und hat eine andere Meinung: Deine Nrn. 5 und 6 muß man vor 3 und 4 einordnen. (Wenn EU-Recht der Verfassung widerspricht, muß die Verfassung angewendet werden und das EU-Recht nicht; die Freiheit des Verfassungsänderers, anzupassen, bleibt natürlich vorhanden. Für strittig halte ich bloß, ob in diesem Fall die nach EU-Recht fällige EU-Strafe gezahlt werden darf oder ob Deutschland, aus dem Gedanken heraus, sich eigenstaatlichkeitshalber in Verfassungsfragen nichts vorschreiben zu lassen, auch die Strafzahlung verweigern muß.) --93.135.35.233 22:54, 31. Mär. 2012 (CEST)
- Ach ja, übrigens: Da die Juristerei sich nun einmal a) mit lebenspraktisch relevanten Dingen beschäftigt, nämlich insbesondere so Vorschriften, denen Otto Normalverbraucher auf der Straße gehorchen (!) und sich sogar noch zumindest grundsätzlich moralisch ein Gewissen daraus machen (!) muß und b) nun einmal auch der Nichtjurist ein mündiger Staatsangehöriger und kein unmündiger ist ... müssen die Juristen die Einmischung der Nichtjuristen eben leider hinnehmen. Selbstverständlich müssen die Nichtjuristen das bessere Wissen als solches anerkennen und dürfen kein unbegründetes "ich-will-aber-nicht" zum Argument erheben.--93.135.35.233 23:03, 31. Mär. 2012 (CEST)
Eilverordnung
Es sollte wohl noch ein Satz eingefügt werden zum Begriff "Eilverordnung" - ob das eine besondere Rechtsnorm ist oder nur ein umgangssprachlicher Begriff für ein beschleunigtes Verfahren im Verlauf ihrer Abfassung. --Gerbil 09:32, 15. Feb 2006 (CET)
Verordnung allgemein
Ich habe den Eindruck, dass die allemeine Begriffserklärung, der Teil vor dem Inhaltsverzeichnis also, davon profitieren könnte, wenn hier noch eine allgemeine, inhaltliche Paraphrase für "Verordnung" formuliert werden könnte. Hier stehen jetzt eher Randbedingungen. Vielleicht, dass im allgemeinen eine Verordnung ein Gesetz genauer regelt, nur weiß ich nicht, ob das so ist.
Es ist entgegen landläufiger Meinung nicht so. Daher wird auch der Begriff "Durchführungsverordnung" seit einiger Zeit nicht mehr verwendet. Die Verordnung kann vielmehr das regeln, was in der Ermächtigungsgrundlage angeordnet ist. Daher werden häufig Erwartungen enttäuscht, wenn auf Grund eines neu erlassenen Gesetzes eine Verordnung ergeht: "Das X-Ministerium regelt in der Verordnung gar nicht, was unter dem umstrittenen Gesetzesbegriff 'Z' zu verstehen ist..." - Das tut es dann meistens deshalb nicht, weil keine Verordnungsermächtigung vorhanden ist. Umgekehrt regeln Verordnungen manchmal immens praxisrelevante Dinge, die im Gesetz selbst nicht einmal inhaltlich angelegt sind. Bestes Beispiel ist die Straßenverkehrsordnung, die nicht etwa Verkehrsregeln, die im Straßenverkehrsgesetz (der Ermächtigungsgrundlage) angelegt wären, konkretisiert, sondern erst neu schafft. Theoretisch könnte durch eine bloße Verordnung sogar das Rechts- in das Linksfahrgebot geändert werden (ob das praktisch möglich wäre, steht auf einem anderen Blatt).
- Stimme ich nicht zu; der eingefleischten Gewohnheit wegen wäre eine solche Verordnung ein Verstoß gegen das Wesentlichkeitsgebot (wäre auch der Meinung gewesen betreffend die Neue Rechtschreibung). --93.135.35.233 22:57, 31. Mär. 2012 (CEST)
Dieser Artikel bedarf dringend der Überarbeitung
Ein Hinweis: Die Rechtssätze, zu denen Art. 80 I 1 GG ermächtigt, heißen "Rechtsverordnungen" und nicht "Verordnungen". Im Artikel werden "Verordnungen" nach Landesverfassung und "Rechtsverordnungen" nach GG unter einem Oberbegriff diskutiert. Durch das Durcheinander der Begriffe in diesem Artikel werden die bestehenden Unterschiede überhaupt nicht klar.
--Drmuesli 18:32, 27. Okt. 2007 (CEST) (nicht signierter Beitrag von Drmuesli (Diskussion | Beiträge) )
Ich hab mir alles durchgelesen und habe eine Frage dazu :
Wie lange bleibt eine beschlossene Verordnung gültig ? Bleibt diese Verordnung für ewig bestehen ? Wie ist das geregelt ? Ich meine damit : das Anti Gotcha Gesetz ist doch auch nur eine Verordnung oder ? Bzw. Hab ich mal davon gehört das es auch eine Verordnung in Bremen für Kampfhundebesitzer gab, die dem Hund verpflichtete eine Maulsperre zu tragen. Jetzt ist diese Verordnung aber nicht mehr gültig ... Ich wäre sehr dankbar, wenn das ein Jurist beantworten würde. MfG Toni Schmidt (nicht signierter Beitrag von 77.188.230.86 (Diskussion | Beiträge) 22:06, 11. Mai 2009 (CEST))
Polizeiverordnung
Ein Link zu Polizeiverordnung mit einer kurzen Erklärung wäre interessant (Unterschiede und Gemeinsamkeiten ?) Und dann wird auch noch die Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) als Rechtsverordnung bezeichnet und hierher verlinkt. Mich interessiert: Was für Unterschiede gibt es zwischen Ordnung und Verodnung (oder sind das nur historisch bedingte unterschiedliche Namen für das gleiche Ding?) - es gibt ja auch noch die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung --91.97.65.5 21:26, 21. Aug. 2010 (CEST)
Es gibt einen Unterschied zwischen den (z. T. historisch gewachsenen) Bezeichnungen bestimmter Regelungen und ihrer juristisch korrekten Bezeichnung, sichere Schlüsse lassen diese inkonsequenten Bezeichnungen daher nicht zu: Die StVO ist eine Rechtsverordnung, hieß aber schon immer "Straßenverkehrsordnung". Eine Haus-Ordnung oder Geschäfts-Ordnung kann wieder eine andere Rechtsqualität haben - oder auch gar keine. --Sebastian V 20:12, 3. Feb. 2011 (CET)
Falsches Lemma Verordnung => Rechtsverordnung
M.E. gehört das ganze Thema (zumindest bezogen auf Deutschland)unter den korrekten Begriff Rechtsverordnung. Das hier als führend benutzte "Verordnung" ist zwar vielfach Namensbestandteil der entsprechenden Regelungen, aber eben nicht die fachlich richtige Bezeichnung. Die angesprochene Differenzierung, im Landesrecht hieße es nur Verordnung (und nicht Rechtsverordnung) ist zumindest für NRW falsch (s. Art. 70 LVerf NRW). Wegen der Begriffsklärungsseite und der Weiterleitung von Rechtsverordnung hierher bekomme ich das technisch nicht auf die schnelle hin und stelle es - da es ja schon eine alte Seite ist - hier erst einmal zur Diskussion. --Sebastian V 20:06, 3. Feb. 2011 (CET)
- Ich habe das jetzt im Adminbereich vorgeschlagen, warte aber nach der dortigen Rückmeldung (und dem entsprechenden Hinweis im Portal:Recht noch auf Unterstützer... --Sebastian V 19:23, 6. Mär. 2011 (CET)
Hallo allerseits Im Artikel unter "Schweiz" steht folgendes:
Bundesebene
Verordnungen werden in der Regel vom Bundesrat (Art. 182 Abs. 1 der Bundesverfassung), von einem Departement oder von einer untergeordneten Verwaltungseinheit (Art. 48 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes) erlassen. Es gibt jedoch vereinzelt auch Verordnungen des Parlaments (Art. 163 Abs. 1 der Bundesverfassung) und früher sogar des Bundesgerichts (etwa nach Art. 15 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, inzwischen aufgehoben).
Unter 281.42 kann man diese Verordnung immer noch finden und meines Erachtens ist diese Verordnung immer noch rechtskräftig. Oder bin ich in einer falschen Verordnung ? Bitte mitteilen Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken
Danke eure Catherine Nüesch asashemaja@bluewin.ch (nicht signierter Beitrag von 195.202.209.26 (Diskussion) 14:28, 9. Sep. 2012 (CEST))
Syntax:
Hallo zusammen,
als Anwender von Verordnungen, Richtlinien und Regelungen habe ich gerade überlegt, ob auch die Syntax dieser Regelwerke beschrieben werden sollte? Gerade bei den Verordnungen und Richtlinien scheinen sie auf den ersten Blick gleich zu sein. Ist aber auch hier wohl klar geregelt
Bsp.: Verordnung: "Verordnung" (Geltungsbereich "EG") Nummer "79" / Jahr der Ersterscheinung "2009" => Verordnung (EG) 79/2009
im Vergelich dazu: Richtlinie: "Richtlinie" Jahreszahl, früher auch nur zweistellig "94" / Nummer "9" / Geltungsbereich "EG" => Richtlinie 94/9/EG
Ist sicherlich lediglich eine Ergänzung zu diesem Artikel.
Gruß, Th. Lettenmayer - th.lettenmayer@gmx.net (nicht signierter Beitrag von 212.118.209.196 (Diskussion) 07:52, 5. Dez. 2014 (CET))
Uneindeutige Abgrenzung zum Gesetz und fehlende Beispiele
Gesetzgebungskompetenz hat das Parlament. Die Executive kann demzufolge lediglich (Durchführungs-/Umsetzungs-)Verordnungen erlassen und noch Gebührenordnungen. Aber welche Verbindlichkeit haben diese gegenüber natürlichen und juristischen Personen (außer Gebührenordnungen)? Um das Thema zu verstehen fehlen unbedingt Beispiele für (Rechts-)Verordnungen (mit Gesetzeskraft), die nicht lediglich eine Übernahme alter Bestimmungen ist (wie StVO), sondern Verordnungen aktuellen Datums.--Wikiseidank (Diskussion) 13:07, 19. Nov. 2015 (CET)
- Es fehlt immer noch die inhaltliche Notwendigkeit von Verordnungen. Hier wird nur die formale Rechtsstellung dargestellt.--Wikiseidank (Diskussion) 10:05, 27. Feb. 2020 (CET)