Diskussion:Verordnung (EU)
Info: Für Verordnungen (EU) gibt es die Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU) und die ältere Vorlage:Infobox Verordnung (EG).
Archiv bis 2/2007
Heißt das tatsächlich (noch) "EG"-Verordnung und nicht "EU"-Verordnung? Falls ja, wäre eine Erläuterung dazu interessant, warum sich Verordnungen auf die Europäische Gemeinschaft beziehen und nicht die Europäische Union. Weiß das jemand? --Stupid girl 14:53, 10. Dez 2004 (CET)
- Lies dir mal den Artikel Richtlinie (EG) durch, da wird deine Frage beantwortet. --Forevermore 15:42, 16. Feb 2005 (CET)
Die Weiterleitung von "EU-Direktive" auf "Verordnung" ist falsch. Der englische Begriff "directive" bezeichnet die "Richtlinien". Die "Verordnung (der Kommission)" ist "(Commission) Regulation". AlexanderHartmann 15:04, 28. Feb. 2007 (CET)
- Richtig. Ich habe das mal geändert (s.a. Diskussion:EU-Direktive)--Kybing 18:14, 6. Feb. 2011 (CET)
Rechtskraft
Verordnungen müssen also nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Wer setzt nun die Einhaltung durch? Was passiert bei Zuwiderhandlungen?--Kölscher Pitter 10:30, 10. Nov. 2007 (CET)
--> Die Verordnung gilt unmittelbar, d.h. sie muss nicht erst ins nationale Recht z.B. durch neue Gesetze eingefügt werden. (nicht signierter Beitrag von Perchlorat (Diskussion | Beiträge) 11:11, 19. Feb. 2008 (CET))
Der EuGH kann angerufen werden, wenn sich jemand durch eine nicht beachtete Verordnung benachteiligt fühlt. Urteile des EuGH werden in der Regel befolgt. (nicht signierter Beitrag von 85.179.74.138 (Diskussion | Beiträge) 00:17, 3. Mai 2009 (CEST))
"Gemäß Art.249 Abs.2 EGV"
Der Artikel enthält einen Satz 1 und einen Satz 2 aber keinen Absatz 2! Fand es etwas irreführend beim Nachlesen... ("Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat." Art.249 Satz 1 & 2 EGV) (nicht signierter Beitrag von Perchlorat (Diskussion | Beiträge) 10:55, 19. Feb. 2008 (CET))