Diskussion:Verrechnungspreis

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Transferpreise ist was völlig anderes!!!!

Nein- Die Definition trifft genau den Punkt!

Standardeinzelkosten

Sehe ich auch so, die Definition trifft es.

217.232.114.69 15:12, 30. Dez. 2006 (CET)


Profit Center Management

Zum Teil über Profit Center Management. Habe das wieder gelöscht da Unsinn. Transfer Pricing findet immer zwangsläufig zwischen juristisch abgegrenzten Unternehmenseinheiten statt. Wenn ich in einem Unternehmen über Verrechnungssätze etwas zwischen Profit-Centern verrechne ist das kein Transfer Pricing im Sinne der OECD Definition. Das ist innerbetriebliche KLR.

Weiterhin ist 'über Landesgrenzen hinweg' eines der charakteristischen Merkmale. Dadurch kommt doch erst die steuerliche Brisanz. Wenn ich in einem Land zwischen Konzerngesellschaften hin und herschiebe ist das den Steuerbehörden relativ egal, die Besteuerung bleibt ja im Land. Könnten sich höchstens bestimmte Kommunen wegen Gewerbesteuer aufregen.

--MattFfm 22:24, 11. Jan. 2007 (CET)


Das Thema der Leistungsverrechnung geht auf die unveröffentlichte Habilitationsschrift von Schmalenbach zurück (ich weiss es nicht mehr genau, meine es war 1904) und ist damit über 100 Jahre alt. Erstmals veröffentlicht hat er Auszüge daraus anlässlich einer Rede an der Kölner Handelshochschule zum Geburtstag des Kaisers ein paar Jahre später. Er hat damals von den Begriff der "pretialen Lenkung" eingeführt und die Verrechnung von Leistungen in einem Betrieb (!) beschrieben. die International Group of Controlling (IGC) hat sich in ihrem Wörterbuch (3. Auflage, 2004) entschieden von innerbetrieblicher Leistungsverrechnung zu sprechen. Vielleicht auch deshalb, weil die Mehrheit der Beteiligten die hier auf Wikipedia gemachte Definition kennt und teilt.

Vielleicht könnt ihr das einbauen in den Text zur Erläuterung. Evtl. hilft das die Diskussion zu entschärfen, denn viele Controller sprechen im Sinne Schmalenbachs auch intern vom Verrechnungspreis. So ganz kann man es Ihnen nicht verübeln angesichts der Geschichte, oder?

Verbindlichkeit der Verrechnungspreismethoden

Die Aussage „Unternehmen können Verrechnungspreise daher nicht beliebig festlegen, sondern sind an bestimmte Vorgaben gebunden“ (im Abschnitt "Auswirkungen auf Gewinne und Steuern ") scheint mir nicht ganz zutreffend. Der Steuerpflichtige fühlt sich zwar aus tatsächlichen Gründen an die Verrechnungspreismethode gebunden, doch rechtlich verbindlich ist sie nicht. Zivilrechtlich sind die Vereinbarungen über Verrechnungspreise wirksam unabhängig davon, ob die Preise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Auch die Buchführung und die Bilanzen bilden die tatsächlich abgerechneten Verrechnungspreise ab. Schließlich ermittelt man die Einkünfte ausgehend von den realen Verrechnungspreisen.

Der Fremdvergleichsgrundsatz verbittet nicht die willkürliche Bildung der Verrechnungspreise, sondern erlaubt die ermittelten Einkünfte zu korrigieren. Und zwar auf Grundlage der Vorschriften über verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen oder nach § 1 AStG bzw. Art. 9 OECD-MA.

Ich beabsichtige den Artikel in dieser Hinsicht zu ändern. Was meint Ihr dazu? --Koffein 21:30, 15. Jun. 2007 (CEST)

Gewinnneutralität von Verrechnungspreisen bei inländischen Transaktionen

Eine sprachliche Überarbeitung des Abschnitts wäre von Vorteil. Gruss, Linksfuss 20:36, 25. Jun. 2009 (CEST)

Literatur

Die bei den Einzelnachweisen aufgeführte Literatur sollte in einen eigenen Abschnitt zumindest einmal mit vollständigen Titel aufgeführt sein. Gruss, Linksfuss 20:47, 25. Jun. 2009 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 15:23, 20. Dez. 2015 (CET)