Diskussion:Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

vvg

evtl. noch der unterschied schweiz-deutschland...


"Ab dem 01. Januar 2009 gilt dann das neue VVG auch für Altverträge" scheint nicht richtig zu sein. Im EGVVG steht unter Art. 1 Abs. 3 "Der Versicherer kann bis zum 1. Januar 2009 seine Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Altverträge mit Wirkung zum 1. Januar 2009 ändern". D.h., der Versicherer hat ein Wahlrecht (er kann aber muss nicht die Versicherungsbedingungen umstellen), während der Versicherungsnehmer dieses Wahlrecht nicht hat.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von JO1972 (DiskussionBeiträge) 2:21, 19. Jun. 2008 (CEST))

Laut Art. 1 Abs. 1 des EGVVG gilt das "alte VVG" für "Altverträge" bis zum 31.12.2008. Im Umkehrschluss und im Zusammenhang mit dem Text des neuen VVG gilt ab dem 01.01.2009 dann (von ein paar Ausnahmen abgesehen) das neue VVG auch für Altverträge. Art. 1 Abs. 3 besagt nur, dass die Versicherer ihre Bedingungen für Altverträge an das neue VVG anpasssen dürfen, um rechtskonform zu bleiben. -- La Corona ?! 08:18, 20. Jun. 2008 (CEST)
... und wenn sie ihre Versicherungsbedingungen nicht ändern, gilt die gesetzliche (neue) Regelung, da diese Vorrang vor den Versicherungsbedingungen hat? Wenn das so ist, sollten wir es so schreiben. --JO1972 09:25, 20. Jun. 2008 (CEST)

Literatur

Warum wurde der neue Kommentar von Schwintowki/Brömmelmeyer gelöscht? Bitte Begründung sonst revert. --Autograf 00:48, 22. Aug. 2008 (CEST)

Was ist eine Vertragserklärung?

Ich habe das Wort Vertragserklärung noch nie zuvor gehört. Im VVG habe ich zwar nachgeschaut, aber kann auch dort keine Definition finden. Kann jemand auf dieser Seite oder in einem neuen Artikel erklären, was der Unterschied zwischen einer Vertragserklärung ist und einer klassischen einseitigen Willenserklärung bei der gegebenenfalls durch eine zweite Willenserklärung einer Vertrag zustande kommt?

--Robinandroid 15:53, 6. Feb. 2011 (CET)


Irreführung!

Der Satz "... Es gibt keine Nachmeldeobliegenheit mehr." ist schlichtweg falsch und gröblichst irreführend! Bitte SOFORT tilgen! Sonst droht gerichtliches Ungemach! (vgl.: z.B: §23 (2);(3) VVG !!) Hella (nicht signierter Beitrag von 79.244.73.160 (Diskussion) 19:50, 19. Mär. 2013 (CET))

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008)

Man sollte noch angeben, dass die AKB einen zweiten rechtlichen Rahmen darstellen, wenn es um KFZ-Sachversicherungen deutscher Assekuranzen geht. Oder man schreibt einen Artikel Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung :-) --09:55, 16. Sep. 2014 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.226.24.8 (Diskussion))

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 10:33, 21. Dez. 2015 (CET)