Diskussion:Verwaltungsfachwirt

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Teilnahem am Master Public Management

Die Voraussetzung zur Teilnahme an o.g. Master-Studium ist der Bachelor. Mit dem Verwaltungsfachwirt wird man nicht zugelassen. Deshalb habe ich diesen Abschnitt herausgelöscht! (nicht signierter Beitrag von Muellereinergo (Diskussion | Beiträge) 21:21, 1. Nov. 2013 (CET))

Aufstiegsmöglichkeiten und Weblinks

Mir hatten da noch die Aufstiegsmöglichkeiten und die Weblinks gefehlt, die ich ergänzt habe. Bitte überprüfen und genehmigen. Liebe Grüsse juergenB (=JB19679) (12:14, 26. Feb. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Mief alter Zeiten

Ich bin unter anderem selbst Verwaltungsfachwirt (VFW) und habe ein paar der gröbsten Fehler rausgeschrieben. -Mit dem VFW kommt man bis E 12 und nicht bis E 13->E13 ist schon vergleichbar mit A13hD.

Sonderbar ist hierbei die Tarifanomalie der Zuordnung E zu A. So sind z.B. A9 und A10 = E9, während E11 und E12 = A12 sind.  
Dafür gibt es keine analoge A13 g.D. im TVÖD. Die E 13 ist dementsprechend = A13 hD und dann stimmt die Ordnung wieder mit 
A14=E14, A15=E15 und A16=E15Ü. Wer immer dieses Tarifsystem zusammengeschustert hatte, der muß viel Spaß dabei gehabt haben. 

-Selbstredend kann mit einer herausgehobenen Position und entsprechend

langer Berufserfahrung auch noch ein VFW höher als E 12 
kommen. Dies ist aber Einzelfallabhängig und hier gibt es z.B. 
eine Bestimmung der doppelten Regelstudienzeit eines   
Hochschulstudiums als Wartezeit des Aufstiegs zu beachten.

-Fachkräfte für Bürokommunikation (FBK)werden auch zum A IIer-Lehrgang zum VFW zugelassen, da sie den VFA´s gleichgestellt sind.

(Obwohl ich beide Azubis unterrichte und weiß, dass die FBKs den VFAs nicht gleichwärtig sind!)

-Als Veraussetzung A1er-Lehrgang hab ich rausgeschmissen. Denn meines erachtens gibts sowas nicht mehr, sondern nur noch die VFAs.

Natürlich gebe ich meinem Vorredner Recht, VFWs haben kein Studium und auch kein Diplom. Aber zumindest in Hessen haben Sie mit dem Abschluss eine Hochschulzugangsberechtigung auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife. (nicht signierter Beitrag von JB19679 (Diskussion | Beiträge) 21:44, 13. Feb. 2011 (CET))

Akademischer Grad

Und wo sind dann hier die Diplom-Verwaltungswirte einzuordnen?? --Pelz 00:51, 10. Jun 2006 (CEST)

Nirgends! Und das völlig zu Recht, denn "Verwaltungsfachwirt" ist kein akademischer Grad, sondern eine Abschlussbezeichnung gem. BBiG. Diplom-Verwaltungswirte bzw. inzwischen "Bachelor of Public Administration" studieren allesamt an den verwaltungsinternen Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst der Länder und des Bundes. Die "Verwaltungfachwirte" absolvieren hingegen eine berufs- bzw. tätigkeitsbezogene unselbständige Fortbildung und legen eine Prüfung ("Angestelltenprüfung II - Teil 1 und 2") vor den enstprechenden Prüfungsausschüssen, die durch Landesrecht teilweise sehr unterschiedlich bestimmt werden, ab. In Baden-Württemberg ist dies beispielsweise das Regierungspräsidium in Karlsruhe.

Ich glaube ich sollte diese Seite demnächst dringend ergänzen.

MfG C.A.R. 07.05.2008 13:50 Uhr (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.225.153.126 (DiskussionBeiträge) 13:52, 7. Mai. 2008 (CEST))

Ergänzungen sind immer wilkommen. Mir fehlt aktuell insbesondere eine vernünftige Struktur--Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 20:54, 3. Jun. 2008 (CEST)

hD

ich habe die Änderung rausgeworfen, dass man mit dem Abschluss auch bis vergleichbar A 15 (= höherer Dienst) eingruppiert wird. Im Zweifel bitte ich um Belege! Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 13:39, 11. Okt. 2008 (CEST)

Überarbeitung dringend erforderlich

Dieser Artikel strotzt nur so vor Fehlern und Falschdarstellungen. Habe gerade sechs Änderungen versucht einzupflegen. Davon wird es aber leider auch nicht viel besser. Man gewinnt den Eindruck, hier sind irgendwelche "Dilettanten" am Werk, die ihre eigene Höhergruppierung durch falsche Darstellungen in Wikipedia befördern möchten. --Duisdorfer 12:33, 12. Okt. 2008 (CEST)

"A1 - Lehrgang gibt es nicht mehr?"

Selbstverständlich gibt es die I. Angestelltenprüfung (bzw. neuerdings Fachprüfung I) noch. Sie ist in den meisten Prüfungsordnungen auch Zulassungsvoraussetzung zur Fachprüfung II.

Siehe z.B.

http://www.bvs.de/ausbildung/al1/index.html

Ich werde dies wieder in den Artikel einpflegen. (nicht signierter Beitrag von 95.115.253.4 (Diskussion) 18:25, 2. Nov. 2011 (CET))

Kein Masterstudium durch Erlangung des "Verwaltungsfachwirtes"

Auf den Seiten des DQR sind in den FAQ's Ausführungen getroffen, die einen direkten Einstieg in ein Masterstudium nicht generell ermöglichen. Weitere Ausführungen siehe unter folgendem Link: http://www.deutscherqualifikationsrahmen.de/de/faq/h%C3%A4ufig-gestellte-fragen_hfjrglfk.html?&highlight=1&keys=fachwirt&lang=1#frage17

Den letzten Abschnitt sollte man also ändern oder löschen. (nicht signierter Beitrag von 91.38.161.114 (Diskussion) 21:14, 26. Nov. 2013 (CET))