Diskussion:Verwaltungshelfer
Briefzusteller
Ist ein Briefzusteller bei der Zustellung einer Zustellurkunde ein Beliehener oder ein Verwaltungshelfer? KTE 22:33, 6. Feb. 2012 (CET)
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es sollte noch geschrieben werden, wie man das wird (wird man ernannt oder muß man sich bewerben), welche Voraussetzungen an die Person sind erforderlich. Die Befugnisse werden nicht aufgezeigt (in Bayern dürfen die Verwaltungshelfer bei Schwertransportbegleitungen sogar den Verkehr regeln, Straßen sperren, Umleitungen einrichten usw.) --109.43.1.93 13:10, 1. Feb. 2017 (CET)
- Zum "Verwaltungshelfer" kann man sich nicht bewerben, jedenfalls wird so etwas nicht angeboten. "Verwaltungshelfer" ist ein abstrakter Begriff, wie "Unternehmer" oder "Kläger". Eine Person wird durch die Art ihres Handelns "Verwaltungshelfer", indem sie eine Aufgabe in staatlichem Auftrag ausführt, ohne dabei einen nennenswerten eigenen Spielraum für die Ausgestaltung zu haben. Das ist nicht notwendigerweise eine hoheitliche Aufgabe wie die Verkehrsregelung. Entscheidend ist der staatliche Auftrag und das Fehlen nennenswerten eigenen Entscheidungsspielraums, das Arbeiten als "Handlanger". --Rechtsverdreher (Diskussion) 10:02, 15. Jun. 2020 (CEST)
Juristische Person als Verwaltungshelfer
Die gesamte neuere Literatur zum Thema sieht natürliche und juristische Personen als Verwaltungshelfer. Hier steht aber, belegt mit einem Aufsatz aus 2002: Der Ausschluss juristischer Personen erklärt sich daraus, dass Inhaber eines Amtes nur eine natürliche Person sein kann, Das kann sich IMHO nur isoliert auf die Haftungsfrage beziehen. Auch hier im Artikel werden Abschleppunternehmer oder dem Statikbüro juristische Personen als Beispiel angeführt.
Ich bitte darum, dass sich jemand mit Zugang zu
- Markus Heintzen: Beteiligung Privater an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und staatliche Verantwortung 2002, S. 254
die Fundstelle anschaut, möglicherweise handelt es sich ja um ein Missverständnis.Rechtsverdreher (Diskussion) 09:52, 15. Jun. 2020 (CEST)