Diskussion:Verwaltungskooperation in Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Verwaltungskooperation in Deutschland“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.

Hinweise

Vielleicht könnten folgende Überlegungen mit eingebaut werden: 1.a. Dem Verwaltungshandeln zur gemeinsamen Erledigung von Aufgaben der Gemeindeverwaltungen und von Aufgaben kommunaler Einrichtungen (......primär der laufenden Aufgaben, nicht der Investitionsaufgaben) - s.z.B. http://www.projekt-iz.de/ bzw. Abhandlungen unter www.dstgb.de -. 1.b. Der "Zukunftsfelder" (z.B. kommunale Allianzen [z.B. http://www.grabfeldgau.lk-rg.de/web/ ], oder PPP etc.). 2. weiterführende Links einbauen? (z.B. Abhandlungen in www.dstgb.de ,wwww.kgst.de , http://www.kreise.de/landkreistag/ ferner http://www.stmi.bayern.de/buerger/kommunen/zusammenarbeit/) Grüße Roland

Entfernung der Details zu Formen interkommunaler Kooperation

Hallo Bahrmatt,

du hast mit der Begründung entf, da nicht vollständig und redundant zu Gemeindeverband (Deutschland) (s. dort) Details zu "Formen interkommunaler Kooperation" entfernt.

Da stellt sich mir die Frage: Warum muss das hier vollständig sein? Warum kann man es nicht ergänzen, wenn es vollständig sein muss? Warum ist Redundanz zu Gemeindeverband schlecht, die Informationen sind für Verwaltungskooperation ja auch relevant?

Hintergrund meiner Fragen ist, dass der Artikel Gemeindeverband (Deutschland) m.E. kein "sicherer Ort" für diese Informationen ist, dafür ist der Artikel nicht gut genug belegt.

Ob z.B. die kommunalen Bundkörperschaften wirklich Gemeindeverbände sind, bin ich nicht sicher. Ich bin kein Jurist, aber ich bin auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestossen, dass die Ämter in Schleswig-Holstein keine Gemeindeverbände sind:

„Die in Schleswig-Holstein gebildeten Ämter sind jedoch keine Gemeindeverbände im Sinne der Landessatzung.“

Von der Begründung her könnte man die Argumentation eventuell auf alle Bundkörperschaften erweitern, z.B.:

„Den schleswig-holsteinischen Ämtern fehlten danach fast alle Eigenschaften, die einem kommunalen Zusammenschluß den Status einer Gebietskörperschaft verleihen. Es handelte sich um einen Zusammenschluß selbständig bleibender Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechtes, für die in der neueren Literatur der Ausdruck Bundkörperschaft verwendet wird (vgl. OVG Lüneburg, OVGE 26, 487 [494 f.]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Auflage, 1976, § 84 III d 4).“

Da das Urteil von 1977 ist, bin ich nicht sicher, wie die aktuelle Rechtslage ist und habe daher (noch) nichts in den Artikeln angepasst, aber das Urteil ist für mich zumindest ein starkes Indiz, dass der Artikel Gemeindeverband auf nicht allzu festem Fundament steht.

Außerdem ist klar, dass alle Formen der kommunalen Kooperation ohne Rechtspersönlichkeit keine Gemeindeverbände sind.

Im Gegensatz dazu sind sicher alle der erwähnten Strukturen Verwaltungskooperationen, sind in diesem Artikel also sicher nicht falsch.

Vor dem Hintergrund sehe ich perspektivisch eher "Aufräumarbeiten" und Entfernungen bei Gemeindeverband und Ergänzungen bei Verwaltungskooperation. Vor diesem "Sollbild" finde ich die Löschung schlecht, lieber hier fehlende Punkte ergänzen als die Informationen löschen und nur in Gemeindeverband belassen.

Ist das so nachvollziehbar?

Gruss, --S.K. (Diskussion) 22:48, 4. Jun. 2013 (CEST)

Hallo, die Einordnung der Ämter erfolgte nicht durch mich. Des Weiteren bin ich der Überzeugung, dass die Angaben zwischen beiden Artikel auf jeden Fall konsistent und in beiden Artikeln inhaltlich richtig sein sollten. Die Entfernung habe ich primär aufgrund der mir ins Auge gefallenen Redundanz (s. Richtlinien) getätigt. --Bahrmatt (Diskussion) 09:28, 8. Jun. 2013 (CEST)
Konsistent und inhaltlich richtig finde ich gut und wäre auch mein Wunsch. Die Forderung konsistent liesse sich sicher hinbekommen, beim inhaltlich richtig ist aber wie oben geschildert der aktuelle Zustand das beste, was m.E. im Augenblick machbar ist. Die Wikipedia:Redaktion Recht ist leider (zumindest in diesem Bereich) nicht besonders hilfreich (siehe z.B. Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Archiv#Verwaltungsgemeinschaft). :-( Und auf welche Richtlinie genau beziehst Du dich bezüglich Redundanz? Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 10:58, 8. Jun. 2013 (CEST) PS: Habe einmal bei der Redaktion Recht zum Thema Gemeindeverband nachgefragt. --S.K. (Diskussion) 11:23, 8. Jun. 2013 (CEST)
Vielen Dank für die Meldung bei der Redaktion Recht. Ich bezog mich nur allgemeine auf die Wiki-Richtlinien zum Thema Redundanz. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 12:37, 8. Jun. 2013 (CEST)