Diskussion:Verwendungsaufstieg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Höchstalter

...der nur bis zum 44. Lebensjahr...

Dieses Höchstalter für den regulären Aufstieg gilt sicher nicht in allen Bundesländern (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.42 (Diskussion | Beiträge) 15:58, 17. Nov. 2009 (CET))