Diskussion:Vier-Prozent-Hürde (Österreich)
Grundmandat
Wenn das BZÖ in Kärnten das Grundmandat erreicht, aber die 4-Prozent-Hürde verpasst, wie errechnet sich dann die Zahl seiner Abgeordneten im Nationarat? Nehmen wir an, sie kämen österreichweit auf 3%, würden sie dann Klubstatus erlangen können?
- steht doch eh im artikel ;-) das bzö müsste in einem der 4 kärntner regionalwahlkreise die wahlzahl erreichen, um ein mandat zu gewinnen (in kärnten werden max. 13 mandate vergeben [1]. wenn die orange partie das schafft, winken in den weiteren beiden ermittlungsverfahren auf landes- und bundesebene allfällige weitere reststimmenmandate. für den klubstatus sind fünf mandate erforderlich. --Vheissu 01:02, 25. Aug 2006 (CEST)
Ist es eigentlich der ÖVP in Osttirol je gelungen das Grundmandat zu erobern? 1966 z.b hatte die ÖVP insgesamt eine absolute Mehrheit in Österreich.
Wäre sehr interessant.
--Itssaturday (Diskussion) 01:19, 14. Aug. 2013 (CEST)
Inhalt bei Nationalratswahlordnung unterbringen?
Würde es nicht Sinn machen, den Inhalt dieses Artikels in Nationalratswahlordnung einzuarbeiten? Die erste Hälfte des Artikels hier welcher das Wahlverfahren erklärt ist dort sowieso schon besser erklärt. Adrian Bunk 01:13, 26. Sep 2006 (CEST)
Fehler
Im Artikel steht jetzt, dass man in Osttirol 90% der Stimmen ehalten muß, um ein grundmandat zu bekommen. Laut dem übrigen text kann das aber nicht stimmen, weil dazu müßte die Wahlzahl (=Zahl der Mandate für Osttirol) eine nicht ganze Zahl sein. Mögliche Werte wären z.B. 100% (bei einem Mandat für Osttirol) und 50% (bei 2 Mandaten), aber laut der Einwohnerzahl von Osttirol wären es wohl eher 100%. -MrBurns 23:05, 7. Jan. 2007 (CET)
- Unsinn. Ausschlaggebend ist die Wahlzahl des gesamten Wahlkreises Tirol. Wenn die 1000 ist, aber in Osttirol zufälligerweise gerade 1100 Stimmen abgegeben wurden, dann braucht man ca. 90% davon für ein Grundmandat. Die pervers hohe Zahl folgt daraus, daß der Osttiroler Wahlkreis so winzig klein ist — wenn die Zahl der Osttiroler Wähler zufälligerweise kleiner wäre als die Tiroler Wahlzahl, dann könnte man grundsätzlich dort kein Grundmandat erreichen. 77.5.98.101 01:14, 29. Jan. 2008 (CET)
Artikel ≠ Lemma ("österreichlastig")
Wie schön - endlich mal nicht deutschlandlastig!! :o) ... Aber der Artikel trifft trotzdem nicht das Lemma. Beispielsweise wird (zurecht) auch für Italiens Vier-Prozent-Hürde hierherverlinkt, und auch andere Länder haben Vier-Prozent-Hürden. Entweder sollte dieser Artikel auf ein (nur-)Österreich-Lemma verschoben werden oder der Artikel muß ausgebaut werden. Gibt es denn zur Vier-Prozent-Hürde etwas allgemeines zu sagen, das nicht bereits in Sperrklausel steht? Ansonsten wäre wohl eine BKL am brauchbarsten... oder meinetwegen noch ein österreichlastiger Mammutartikel, in dem phantasielos alle Länder mit Vier-Prozent-Hürden aufgelistet werden. Eine BKL fände ich dann aber nutzerfreundlicher. Etwa so:
Als Vier-Prozent-Hürde wird bei Verhältniswahlen eine vierprozentige Sperrklausel bezeichnet. Sie wird unter anderem in folgenden Staaten benutzt:
- Bulgarien, siehe Narodno Sabranie
- Italien, siehe Abgeordnetenkammer (Italien)
- Norwegen, siehe Storting
- Österreich, siehe Vier-Prozent-Hürde (Österreich)
- Schweden, siehe Reichstag (Schweden)
Gegenstimmen? (Bitte mit Begründung.) --Ibn Battuta 01:55, 17. Nov. 2008 (CET)
Weblink: Fehler 404
Der Weblink Wahlrecht und Sperrklausel funktioniert heute nicht. Bitte beobachten! Harry8 20:37, 15. Sep. 2009 (CEST)
Er funktioniert immer noch nicht --62.47.161.176 18:08, 25. Mai 2011 (CEST)
Landtagswahlen
Es gibt österreichische Bundesländer mit einer 4-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen. Darüber findet man in diesem Artikel bisher nichts. Harry8 18:50, 17. Jun. 2010 (CEST)
Defekter Weblink (2)
Wurde zwar bereits im Mai 2011 gemeldet, aber
- Wahlrecht und Sperrklausel, Information auf der Webseite des BMI
sollte wg. Nichtaufrufbarkeit gelöscht oder gegen einen anderen Link ausgetauscht werden.
--Ottomanisch 09:05, 27. Jul. 2011 (CEST)
Bin verwirrt (erl.)
Die Medien interpretieren oftmals die 4% Hürde unterschiedlich.
In 2008 hieß es etwa in der Zeitschrift ÖSTERREICH: "Scheitert das LIF mit 3,99 Prozent an der Vier-Prozent-Hürde, käme die SPÖ auf 58, die ÖVP auf 52, die FPÖ auf 36, die Grünen auf 21 und das BZÖ auf 16." Entnommen oe24.at
In 2011 liest sich in einem anderen Tageszeitung Heute: "Das BZÖ unter Josef Bucher würde mit 4% nicht in das Hohe Haus einziehen." Entnommen heute.at
Daher eine Frage:
Da ich etwas verwirrt bein bei dem was die beiden Medien schreiben. Warum würde das LIf mit 3,99% scheitern und das BZÖ aber mit 4%? Sind jetzt 4,01 von Nöten oder doch 4,00 Prozent zum überwinden dieser Sperrklausel? In Deutschland gibts die 5% Sperrklausel, kanns sein dass die Zeitschriften da was verwechselt haben? --Xt-3 23:41, 16. Sep. 2011 (CEST)
- Wenn die Regelung in Österreich der Deutschen Fünf-Prozent-Regelung gleich, genügen genau 4 %. Man nimmt gerne Beispiele, die knapp darunter liegen, wie beim Beispiel mit dem LiF. Das BZÖ-Beispiel verwirrt da eher.
- Man darf aber in Österreich nicht vergessen, die Grundmandatsregel zu beachten. Die ist leichter zu erfüllen als die Regelung mit den drei Direktmandaten (Wahlkreismandaten) bei Bundestagswahlen in Deutschland. Harry8 23:51, 16. Sep. 2011 (CEST)
- Der Artikel Wahlsystem (Österreich) bestätigt meine Auffassung. Dort steht ... mindestens 4 Prozent ... Harry8 23:55, 16. Sep. 2011 (CEST)
- Wie Juristen immer sagen – ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 100 Abs. 1 Nationalrats-Wahlordnung „[…] oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.“ und § 107 Abs. 2 Nationalrats-Wahlordnung „[…] und weniger als 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, haben im dritten Ermittlungsverfahren auf die Zuweisung von Mandaten keinen Anspruch.“
Es genügen also – neben dem Zugang über die Grundmandatsklausel – 4 Prozent der (allerdings der gültigen, nicht wie in Deutschland – außer bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin – der abgegebenen) Stimmen. -- mc005 11:51, 17. Sep. 2011 (CEST)
- Wie Juristen immer sagen – ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 100 Abs. 1 Nationalrats-Wahlordnung „[…] oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.“ und § 107 Abs. 2 Nationalrats-Wahlordnung „[…] und weniger als 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, haben im dritten Ermittlungsverfahren auf die Zuweisung von Mandaten keinen Anspruch.“
- Kleine Anmerkung: Gerade Berlin ist die Ausnahme. Dort müssen es 5 % der abgegebenen Stimmen sein wie auch früher im Saarland, vielleicht auch in anderen Ländern.
- Vielen Dank für die Klarstellung. Dann kann die Abschnittsübersicht in Bin völlig im Bilde geändert werden;-) Harry8 14:14, 17. Sep. 2011 (CEST)
- Danke für die Anmerkung! Da hast Du natürlich Recht, das habe ich vertauscht. Und ich schrieb noch ein Blick ins Gesetz … ,-) -- mc005 14:48, 17. Sep. 2011 (CEST)
Der Blick ins Gesetz schafft auch bei mir nun Klarheit. Harry8 und mc005 nochmals euch vielen Dank jetzt kenne ich mich wieder aus. --Xt-3 15:36, 17. Sep. 2011 (CEST)
Abschnitt: Bedeutung (erl.)
Der Abschnitt klingt eher nach Überlegungen wie es sein könnte, als nach einem fertigen Text, zu einem Thema, wo es wohl eine eindeutige Regelung geben muss. Außerdem ist der Link auf die einzige Quelle defekt. Vielleicht komme ich in nächster Zeit dazu, mich mit dem Wahlrecht zu befassen; bis dahin sind die Bausteine m.E. notwendig. --µ12 (d) 02:08, 20. Jul. 2015 (CEST)
Einleitung (erl.)
Der Begriff kam im Nachweis nicht vor, wohl aber ein Hinweis im § 100. Die Regelung gab es aber schon vor 1992. MfG Harry8 17:46, 21. Okt. 2017 (CEST)
„Die 4%-Hürde dürfte halt erst 1994 anfangen, davor gab es sie nämlich nicht.“
- @Harry8: Bitte füge ein wann sie eingeführt wurde, bzw seit wann sie existiert.
- — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:12, 21. Okt. 2017 (CEST)
- @Harry8: Ich belege den Inhalt, nicht den Begriff.
„§ 100. (1) Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise ein Mandat oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4% der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.“
- — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:17, 21. Okt. 2017 (CEST)
- Die 4%-Hürde wurde mit der Novelle der NRWO 1992 eingeführt und kam erstmals bei der Wahl 1994 zur Anwendung. Davor galt die Grundmandatshürde als einzige Sperrklausel, da die Landeswahlkreise die unterste Ebene bildeten, waren Grundmandate aber deutlich billiger. --BuschBohne 18:25, 21. Okt. 2017 (CEST)
- Das ist korrekt. Ich hab’s überprüft.
- Allerdings hat keine Partei vor 1992 ein Mandat erhalten, wenn sie weniger als 4 % der Stimmen erhielt.
- Andererseits hat jede Partei, die mehr als 4 % der Stimmen erhielt, Abgeordnete in den Nationalrat entsenden dürfen.
- Es gab jedoch kein Ergebnis, das um 4,0 % lag. Dennoch glaube ich, dass der Erfolgswert einer Partei bei der alten Regelung etwa bei 4 % lag (jedoch mit einer gewissen Schwankungsbreite). MfG Harry8 19:51, 21. Okt. 2017 (CEST)
- Hätte 1999 noch die alte Regelung gegolten, wäre das LIF mit 3,65 % reingekommen, da der Stimmanteil in Wien für ein Grundmandat gereicht hätte. --BuschBohne 20:22, 21. Okt. 2017 (CEST)
Bild
Sollte man das Bild nicht mit dem 2.Detailbild ersetzten, da die derzeit gültige Regel erst seit 1992 gilt?
— Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 21:46, 25. Okt. 2017 (CEST)
- Ja, wäre vielleicht sinnvoll, zumal da einige Parteien dabei sind, die bei einem reinen Verhältniswahlrecht, also ohne jegliche Sperrklausel, Mandate bekommen hätten (das nach dem D'Hondt-Verfahren bei einem Idealanspruch von 0,9 Mandaten, was bei 183 Mandaten ca. 0,49% entspricht, sicher wäre). Das wären zusätzlich den Parteien die auch in der andren Grafik vorkommen die Listen MATIN (2006) und FRITZ (2008). Allerdings könnte fehlen noch folgende Opfer der 4%-Hürde: NEIN (1994, 1995), DU (1999), RETTÖ (2008), CPÖ (2008), PIRAT (2013) und GILT (2017). Eventuell wäre es sinnvoll die auch hinzuzufügen, falls es dadurch nicht in manchen Jahren (z.B. 2008) zu unübersichtlich wird. --MrBurns (Diskussion) 03:06, 27. Okt. 2017 (CEST)
- @MrBurns: Datei:Wahlergebnisse_aut2017HurdeDetail.svg — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 13:21, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Die Parteien zwischen 0.2% und 4.0% (Bestergebnis):
MATIN FRITZ NEIN DU GILT PIRAT RETTÖ DC NFÖ - - 0.9 - - - - - - - - 1.1 - - - - - - - - 0.42 1.02 - - - - - - - - - - - - - - 2.80 - - - - - - - 0.23 - 1.76 - - - - 0.73 0.64 - - - - - - 0.77 - - - - - - - 0.95 - - - -
— Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 13:21, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Find ich gut. Durch die neue Skalierung ist es trotz der vielen Parteien nicht ganz unübersichtlich. Und man kann auch besser erkennen, dass 2017 die Grünen wirklich knapp drunter waren. --MrBurns (Diskussion) 21:12, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Nachdem es keinen Widerspruch gibt, habe ich die letzte Grafik eingefügt. --MrBurns (Diskussion) 18:09, 6. Nov. 2017 (CET)
- Find ich gut. Durch die neue Skalierung ist es trotz der vielen Parteien nicht ganz unübersichtlich. Und man kann auch besser erkennen, dass 2017 die Grünen wirklich knapp drunter waren. --MrBurns (Diskussion) 21:12, 27. Okt. 2017 (CEST)
Aktualisieren
@JoKalliauer: Kannst du das Bild bitte mal mit den Ergebnissen der Nationalratswahl in Österreich 2019 aktualisieren? Es hat sich ja wieder was getan (Grüne wieder drin, Pilz/Jetzt draußen). --MrBurns (Diskussion) 23:45, 21. Nov. 2019 (CET)
- @MrBurns: passt File:Wahlergebnisse_aut2017Hurde.svg? — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 21:32, 22. Nov. 2019 (CET)
- Ja, aber bitte aktualisiere auch Datei:Wahlergebnisse_aut2017HurdeDetail.svg. --MrBurns (Diskussion) 02:06, 23. Nov. 2019 (CET)