Diskussion:Vitt

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"Mit dem privaten PKW ist der Ort nicht erreichbar" Diese Aussage ist so nicht richtig. Vitt ist sehr wohl mit dem privaten PKW zu erreichen. Allerdings findet nicht jeder die Zufahrtsstr. (durch den Ort Goor). Allerdings sind die Parkmöglichkeiten sehr beschränkt und würden die touristische Einnahmequelle (Fahrt mit der Bahn, parken auf dem kostenpflichtigen Parkplatz usw.) untergraben. Deshalb sollte dieser Satz einfach raus.

Gruß Thomas

Habs mal etwas umformuliert, so besser? Gruß --BLueFiSH 14:45, 27. Feb 2006 (CET)

Hi, so kann Mensch es stehen lassen. In der Tat schauen die "Einheimischen" schon etwas komisch :-)) Gruß Thomas

An allen Zufahrtsstraßen steht das Zeichen 260 (StVO), also Verbot für alle Kraftfahrzeuge, mit dem Zusatz „Außer Anlieger“. Und Tagesbesucher (ohne Genehmigung durch die Gemeinde hinter der Windschutzscheibe) zählen in dem verkehrsberuhigten Bereich nicht als Anlieger. Im Übrigen ist das zuständige Ordnungsamt zu jeder Jahreszeit extrem emsig! --Lappländer 15:00, 11. Mai 2006 (CEST)

Zur Erinnerung: wir schreiben an einer Enzyklopädie! Laßt die Kirche im Dorf und dort oben Fahrverbot, die Natur wirds danken und die Eiheimischen auch. Gruß Berndx

Meine Rede – genau so hatte ich es gemeint. Gruß --Lappländer 16:40, 11. Mai 2006 (CEST)
Und gibts jetzt was zum umformulieren? Wenn ja, einfach machen :-) --BLueFiSH  17:04, 11. Mai 2006 (CEST)

Meiner Auffassung nach ist die jetzige Formulierung o.k., kurz und aussagekräftig, so sollte es bleiben Gruß Berndx

Urheberrecht?

Ein Großteil des Artikels ist wortwörtlich von http://www.kap-arkona.de/version/php/showcontent.php?catid=124&lang=de übernommen. Wie sieht es hier mit dem Urheberrecht aus? -- Oisín 20:45, 12. Feb. 2009 (CET)

Welche Passagen meinst du? Von Wortwörtlich finde ich nichts. --Alma 08:35, 13. Feb. 2009 (CET)
Als Autor des Artikels kann ich sagen: umformuliert sicherlich, aber wortwörtlich rein gar nichts. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 19:55, 25. Feb. 2009 (CET)

Denkmalschutz

Moin, beim Lesen stellte sich mir die Frage: Steht das gesamte Dorf als Gebäudeensemble unter Denkmalschutz oder stehen nur einzelne Gebäude im Dorf unter Denkmalschutz? VG