Diskussion:Volksbegehren (Deutschland)

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Seit wann gibt es Volksbegehren?

Seit wann gibt's eigentlich Volksbegehren? --Shekko 12:00, 17. Jun 2005 (CEST)

In Bayern seit 1945, der erste Volksentscheid war bereits die Annahme der neuen bayrischen Verfassung in der ausdrücklich auch bindende Volksentscheide vorgesehen sind die vom Landtag nicht ignoriert oder überstimmt werden können; und der Landtag kann die bayrische Verfassung nicht einmal ändern ohne dass die Bayern mit einer 2/3 Mehrheit dieser Verfassungsänderung zustimmen - eine bloße Landtagsmehrheit (auch 100% aller Abgeordneten) ist dafür nicht ausreichend. 84.155.104.194 18:57, 17. Jul. 2008 (CEST)

Das Verfahren eines Volksbegehren

Die Aufzählung unter "Das Verfahren eines Volksbegehren" scheinen mir Anmerkungen/Fußnoten zu einer hier nicht dargestellten Tabelle sein. In jeder jetzigen Form sind sie irreführend. Martinwilke1980 22:28, 1. Sep 2005 (CEST)

Absatz "Volksbegehren"

Der Absatz "Volksbegehren" ist total schwach. Was steht da sinnvolles drin, was nicht schon woanders im Artikel steht? Ich bin dafür, diesen Absatz einfach rauszulöschen. Martinwilke1980 22:42, 1. Sep 2005 (CEST)

Abstimmung

Wie sieht es mit den Wahlmöglichkeiten aus. Kann man auch "nicht gültig"/"Enthaltung" oder so stimmen? Hat das irgendeinen Einfluss? SG -- Otto Normalverbraucher 16:18, 5. Mär 2006 (CET)

Literatur

Folgende Literaturangaben wurden mit folgender falschen diffamierenden Behauptung gelöscht: "Das Lemma ist allgemein, hier versucht ein Linkspammer sein Buch zu einem Thema und nicht allgemein unterzubringen - Werbespam":

  • Brigitte und Ulrich G. Kliegis: Der Volksentscheid über die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein 1998. In: Hermann K. Heußner ; Otmar Jung (Hrsg.): Mehr Demokratie wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte – Praxis – Vorschläge, Mit einem Vorwort von Hans-Jochen Vogel. Im Auftrag des Kuratoriums für mehr Demokratie. München: Olzog Verlag, 1999, 380 S., ISBN 3-7892-8017-8

Die erste Vorstufe des Volksentscheids ist die Volksinitiative, die zweite ist das Volksbegehren. --84.57.68.221 10:26, 10. Jun 2006 (CEST)

Löschungen

siehe: Diskussion:Volksinitiative --Raubfisch 09:27, 3. Jul 2006 (CEST)

In diesem Zusammenhang ist der Verweis auf die dortige Diskussion unergiebig. Die hiesige Liste enthält ausschließlich (!) Hinweise auf die Rechtschreibreform-Begehren und ist damit nicht nur redundant zur Liste in Volksinitiative, sondern auch noch eine einseitige Auswahl. Zudem ist die Liste im Zusammenhang des Artikels, der das Thema allgemein gefasst angeht, zu speziell. Ich habe sie deswegen wiederum entfernt, aber durch einen entsprechenden Verweis auf die Liste in Volksinitiative leicht auffindbar gemacht und bitte, dies auch so zu belassen. Danke. --213.39.178.49 11:25, 6. Jul 2006 (CEST)

Ja, grossartig. Nur ist die Liste dort nicht mehr, aber hier wird noch darauf verwiesen. Spitze. Wenn sich da nichts ändert schmeisse ich den Satz demnächst also raus. -- hej , snorktroll 14:36, 2. Okt. 2008 (CEST)

Liste auf Volksinitiative und 'Vorstufen'

Ich bin sehr dafür, den Verweis auf die Liste ebenfalls aus diesem Artikel rauszunehmen, da mittlerweile dort keine Liste mehr zu finden ist. Zwischen zwei Artikeln so detailliert zu verweisen ist eh schwierig, da sie sich unabhängig voneinander entwickeln können und dann kein Schwein wissen kann, dass man auch in einem anderen Artikel etwas ändern muss.

Die oben geäußerte Ansicht, Volksinitiative sowie Volksbegehren seien 'Vorstufen' zum Volksentscheid ist meiner Meinung nach sehr vereinfachend, wenn nicht gar, im Fall der deutschen Volksinitiative, schlicht unzutreffend. Dass diese drei Mittel der direkten Demokratie nur unscharf oder überdetailliert zu fassen sind, liegt allerdings eindeutig an der deutschen Landes- und Bundesgesetzgebung, die Formen der direkten Demokratie massiv benachteiligt.

Der Artikel könnte wirklich viel besser sein. Die Gliederung ist gruselig, das müssten eigentlich zwei verschiedene Artikel und eine Weiterleitung sein. Der Inhalt ist nicht zusammenhängend genug, etc etc...na, wer will??

--MSGrabia 14:41, 10. Nov. 2006 (CET)

Was ist der unterschied zur Volksinitiative?

Der Artikel beschreibt das Volksbegehren so wie eine Volksinitiative, bei der einfach nur mehr Bürgen zustimmen müssen. Aber das Parlament, was ja die Volksinitiative schon abgelehnt hat, braucht nur noch ein zweiten mal „nööö“ zu sagen, und das ganze war wieder umsonst?? Das ist doch völlig bescheuert!

Ist das eine absichtliche und böswillige Verzögerungstaktik, oder wozu ist das sonst da? (Ich tippe auf ersteres.)

Was es auch ist: Das muss unbedingt in den Artikel. Wer kennt sich aus, und kann mehr dazu sagen, ohne dabei nur „inside the box“ zu denken? ^^

88.77.140.123 02:35, 23. Jul. 2009 (CEST)

Ich glaube, in dem Artikel gehen die Begrifflichkeiten tatsächlich ein wenig durcheinander. Ich kenne diese drei Schritte, die nacheinander folgen: Volksinitiative - Volksbegehren - Volksabstimmung. Bei der Volksinitiative können frei Unterschriften gesammelt werden. Wird ein bestimmtes Quorum erreicht, wird das Verfahren förmlicher und von staatlichen Stellen begleitet (zB Unterschriftenabgabe nur noch bei den Behörden möglich). Wird ein weiteres Quorum erreicht, das höher ist als das erste, ist das Volksbegehren erfolgreich und es muss darüber in einer Volksabstimmung entschieden werden. Möglicherweise ist die Terminologie nicht überall einheitlich. Wenn ich mal Zeit finde, gucke ich, ob das in dem Artikel alles so stimmt. --Tulpenwahn 17:07, 23. Jul. 2009 (CEST)

Volksbegehren sind in Deutschland immer Bestandteil einer dreistufigen Volksgesetzgebung, wobei das Volksbegehren selbst die 2. Stufe ist. Eine Tabelle sollte in jedem Fall die notwendige Vorgängerstufe aufzeigen. Ich habe eine solche Tabelle mit den Verfahrensdaten bereits bei Volksinitiative eingefügt und sitze gerade an der Überarbeitung dieses Artikels. Lokiseinchef 09:53, 13. Nov. 2009 (CET)

Komplettüberarbeitung

Ich habe den Artikel vollständig überarbeitet. Den Teil über Österreich habe ich in den Artikel Volksbegehren (Österreich) ausgelagert und werde ihn dort in den kommenden Tagen auf Vordermann bringen und ausbauen. In diesem Artikel (Volksbegehren) sind noch einige Kleinigkeiten zu machen und nachzubessern. So könnte u.a. die Literaturliste noch ausgebaut und es müssten sicherlich noch ein paar interne Links gesetzt werden. In weiterer Zukunft wäre auch ein Abschnitt zur Geschichte der Volksbegehren in Weimarer Zeit eine schöne Ergänzung. Zu überlegen ist, ob noch Abschnitt ein "Bewertung" o.ä. hinzugefügt wird, in dem das Pro und Contra von Volksbegehren verhandelt wird. Wenn man allerdings die ellenlange Liste bei Direkter Demokratie sieht, ist es vllcht auch sinnvoll das alles dort abzuhandeln.Lokiseinchef 09:34, 18. Nov. 2009 (CET)

Verschiebung nach Volksbegehren (Deutschland)

Servus, weite Teile dieses Artikels sind "deutschlandlastig", so etwa bereits die letzten beiden der fünf Sätze in der Einleitung. Ich schlage mal vorsichtig vor, diesen Artikel nach Volksbegehren (Deutschland) zu verschieben. Volksbegehren (Österreich) wurde gestern angelegt. Insofern würde sich der Artikel hier vorerst mal für eine BKL eignen, auf lange Sicht wäre natürlich ein Artikel über die Gemeinsamkeiten der Volksbegehren sinnvoller. Alternativ müsste der jetztige Artikel IMHO komplett umgeschrieben werden. Wie ist dazu die allgemeine Meinung? --Wirthi ÆÐÞ 09:58, 18. Nov. 2009 (CET)

Hallo, da es in der Schweiz kein Instrument mit dem Namen Volksbegehren gibt, also nur eine deutsche und eine österreichische Variante, erscheint mir diese Verschiebung auch sinnvoll. Bin dafür.
Btw, gleiches könnte man dann auch mit Volksinitiative machen. Dieses Verfahren gibt es wiederum in Österreich nicht, dafür aber in der Schweiz und das auch schon mit eigenem und sehr schönem Artikel (siehe Volksinitiative (Schweiz) Lokiseinchef 11:33, 18. Nov. 2009 (CET)
Sehe auch keinen grund warum das Volksbegehren in Deutschland ein stärkeres Anrecht auf das Lemma haben sollte.--Glorfindel Goldscheitel 01:40, 19. Nov. 2009 (CET)
Danke für's Verschieben. --Wirthi ÆÐÞ 09:47, 25. Nov. 2009 (CET)

Navigationsleiste bisher nur für Bayern?

Die sollte mal hier in den Artikel - aber wohin? Und irgendwie scheint die noch nicht ganz fertig zu sein (Bearbeitungsknöpfe fehlen, und alle anderen Bundesländer anscheinend auch... - wer ist der Autor von dem Ding?):

--Trofobi 16:35, 23. Sep. 2010 (CEST)

Meines Erachtens sollte die nicht in den Artikel Volksbegehren, sondern lieber in Volksgesetzgebung (Bayern). Da passt sie gut rein und wäre eine schöne Bereicherung. Im Lemma Volksbegehren müsste sie ja tatsächlich alle VBs beinhalten die es in ganz Deutschland je gab - das wird mindestens mal perspektivisch sehr unübersichtlich werden. Navigationsleisten für alle Bundesländer separat zu machen ist im Augenblick eher müßig. Derzeit gibt es neben Bayern nur noch Volksgesetzgebung (Hamburg). Ich würde einen solchen Artikel gerne noch für Berlin anlegen, aber das wird wohl noch etwas dauern bis ich dazu komme. Mein Vorschlag in Kürze: pack die Leiste doch mal bei Volksgesetzgebung (Bayern) rein, verbesser die Funktionen (sry, hab selber keine Ahnung wie man Leisten macht...) und ich Copy-paste das Ergebnis gerne inhaltlich angepasst in weitere vergleichbare Lemmata. Gruß Lokiseinchef 11:42, 27. Sep. 2010 (CEST)

NRW - Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12686&vd_back=N270&sg=0&menu=1 findet sich hier nicht, oder? --Zulu55 12:12, 12. Feb. 2012 (CET)

Hallo, ich habe gerade schon bei Bürgerbegehren geantwortet. Die Abwahlmöglichkeit von Bürgermeistern sollte bei Bürgerbegehren (und auch bei Bürgerentscheid) ergänzt werden. Hier bei Volksbegehren gehört es aber nicht rein. Volksbegehren sind immer auf Landes- (oder Bundes-) Ebene, das hat mit Bürgermeistern in der Kommune nichts zu tun. beste Grüße Lokiseinchef 14:52, 12. Feb. 2012 (CET)

Rahmenbedingungen in Deutschland

Der Abschnitt zu Nordrhein-Westfalen ist veraltet. Seit dem 30.12.2011 haben sich die Rahmenbedingungen wie folgt geändert:

- Einführung freier Unterschriftensammlungen als Alternative zur bisher ausschließlich vorgesehenen Eintragung in den Rathäusern (Amtseintragung)

- Verlängerung der Eintragungsfrist von bisher acht auf 18 Wochen bei der Amtseintragung

http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/volksinitiative-volksbegehren-volksentscheid.html (nicht signierter Beitrag von 81.173.132.196 (Diskussion) 20:08, 7. Nov. 2012 (CET))

Danke für den Hinweis, habe es entsprechend geändert. Du kannst solche Änderungen übrigens auch selbst vornehmen, nur Mut! beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 08:48, 8. Nov. 2012 (CET)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 18:44, 27. Nov. 2015 (CET)

Ergänzungsvorschlag zu "Aktuelle Volksbegehren" Abschaffung der umstrittenen Rundfunkgebühr in Bayern 2017

https://www.youtube.com/watch?v=XphdDEBuhEA