Diskussion:Volksentscheid zum Bayerischen Senat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Zulässigkeit des Volksentscheids

Ich frage mich gerade, wie es möglich ist, per Volksentscheid ein Verfassungsorgan wie den Bayerischen Senat abzuschaffen? Ich zitiere mal aus dem Artikel Volksbegehren (Deutschland). Dort heißt es: Ein Volksbegehren bspw. [...] zur Abschaffung des Landesverfassungsgerichtes ist somit in jedem Fall unzulässig.

Aha, den Senat darf man also abschaffen, ein Verfassungsgericht aber nicht. Rein gefühlsmäßig würde ich zustimmen, dass ein Verfassungsgericht wichtiger ist, als so eine merkwürdige Schwatzbude. Aber wo liegt die objektive Grenze, die festlegt, welches Staatsorgan für die verfassungsmäßige Ordnung zwingend notwendig ist und welches nicht? Wie sieht das eigentlich mit dem Landtag oder der Landesregierung aus? Kann man die (per Volksentscheid) abschaffen? -- herein... 09:55, 9. Aug. 2012 (CEST)

Interessante Frage. Landtag oder Landesregierung ersatzlos abzuschaffen ist jedoch sicherlich nicht möglich, weder durch einen Volksentscheid noch durch eine Einstimmigkeit gar in einem dieser Gremien. -- Felix König 14:50, 9. Aug. 2012 (CEST)

Lemma

Hallo, ich möchte gerne alle Interessierten zu einer etwas grundsätzlicheren Diskussion im Portal Deutsche Politik einladen. Die Zahl der Artikel zu Volksbegehren und Volksentscheiden, historischer wie aktueller, wächst beständig. Die Benennung der Artikel erfolgt derzeit ein wenig frei Schnauze und ich sehe darin perspektivisch ein echtes Problem. Ich möchte daher gerne mit anderen Interessierten diskutieren, ob eine einheitliche Lemmasystematik geschaffen werden kann/soll und wie diese aussehen könnte. Einen ersten Vorschlag habe ich bereits eingestellt, aber der soll nur als Anregung dienen. Ich freue mich auf Eure Teilnahme und Eure Argumente. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:37, 28. Nov. 2013 (CET)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 10:43, 11. Jan. 2016 (CET)