Diskussion:Volkskirche
Ich habe das eingefügte "Gegegnbeispiel" (orth. Kirche) wieder gelöscht. Grund: Sowohl in der Einleitung zum Artikel als auch zu Anfang des Abschnitts "Unterschiedliche Interpretationen" habe ich auf das gängige Verständnis des Begriffes Volkskirche aufmerksam gemacht: Mehrheitskirche. Dazu gehört auch die Orthodoxe Kirche in Griechenland ebenso wie die lutherische Kirche auf den Färöern. Die "Unterschiedlichen Interpretationen" wollen nur zeigen, dass es neben dem gängigen Verständnis auch noch andere Verständnisse gibt. Nach einigen Verständnissen kann die Volkskirche sogar Minderheitskirche sein ... mfg, Gregor
Was ist eine Staatskirche? Uwe sagt es guibt eine Staatskirhe...??????ISt das das gleiche wie eine Volkskirche????also ev-katholisch in Deutschland
Missverständlich
Zwar wird vorher erklärt, dass Volks- und Staatskirche nicht dasselbe ist; trotzdem finde ich diesen Satz zumindest irreführend: "...es gibt jedoch auch staatsfreie Volkskirchen - so zum Beispiel die Römisch-katholische Kirche in Frankreich."
Das klingt so, als ob das eine Ausnahme wäre, und als ob z.B. die evangelischen Landeskirchen in Deutschland keine "staatsfreien Volkskirchen" wären. Hier müsste mehr Klarheit und weniger Missverständlichkeit in die Formulierung. "Landeskirche" wird sowieso schon oft genug mit "Staatskirche" verwechselt, "Volkskirche" ebenso; dazu sollte dieser Artikel nicht durch missverständliche Formulierungen noch beitragen. Gruß --Anna 14:48, 4. Jan. 2011 (CET)
Gegenbegriff / "Kerngemeinde"
Zum Begriff Volkskirche gehört der Gegenbegriff Kerngemeinde. Eine Kerngemeinde widmet ihre diakonische, seelsorgerliche und missionarische Arbeit nur ihren eigenen Mitgliedern.
Diese beiden Sätze sind - mit Verlaub - Unsinn. Und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht:
- Als "Gegenbegriff" zur Volkskirche könnte man die Staatskirche betrachten, zur Not vielleicht auch noch die Freikirche (obwohl die eher ein Gegenbegriff zur Landeskirche wäre), aber ganz sicher nicht die Kerngemeinde, die ein Teil der volkskirchlichen Gemeinde ist.
- Der Begriff "Kerngemeinde" ist zwar gebräuchlich, aber ekklesiologisch, soziologisch etc. nur sehr schwer greifbar. Er eignet sich allein von daher schon denkbar schlecht zu irgendwelchen Definitionszwecken.
- Eine "Kerngemeinde" hat keine eigenen Mitglieder, da sie, wie schon gesagt, Teilmenge der volkskirchlichen Gemeinde ist. Sie kann daher ihre Arbeit auch nicht "nur ihren eigenen Mitgliedern" widmen.
- Die Gemeinde, die ihre "missionarische Arbeit" nur ihren eigenen Mitgliedern widmet, möchte ich mal sehen. Das ist ein schwarzer Schimmel. Wie soll das gehen? Missionarische Arbeit richtet sich per definitionem nach außen.
- Der gesamte zweite Satz ist im Ganzen völlig unbelegte und unbelegbare TF. Ich kenne überhaupt keine Gemeinde, weder volks- noch freikirchlich, die ihre Arbeit nur den eigenen Mitgliedern widmet.
Ich erlaube mir aus den genannten Gründen, diese beiden Sätze aus der Einleitung zu entfernen. --Anna (Diskussion) 09:00, 24. Jan. 2014 (CET)
Und weiter: Einleitung
Deshalb verstehen sich die evangelischen Volkskirchen als Teile der weltweiten Kirchen, die sich im Ökumenischen Rat der Kirchen zusammengeschlossen haben, und sie pflegen Partnerschaften mit Kirchen anderer Länder und Völker in Asien, Afrika und Lateinamerika.
Dieser Satz ist zwar nicht so richtig falsch. Aber er ist auch nicht so richtig richtig. Es sind die evangelischen Landeskirchen, die sich im ÖRK zusammengeschlossen haben. Die Volkskirche ist keine juristische Größe und kann sich daher nicht zusammenschließen. --Anna (Diskussion) 09:12, 24. Jan. 2014 (CET)
Ich sehe gerade, dass sowohl dieser Satz als auch die im drüberliegenden Abschnitt kommentierten Sätze Bestandteil einer erst kürzlich vorgenommenen Änderung sind. Ich bin nicht sicher, ob ich diese Überarbeitung im Ganzen für eine Verbesserung halte. Ich möchte nicht gleich revertieren, bitte aber um eine Diskussion dieser Änderung. --Anna (Diskussion) 09:29, 24. Jan. 2014 (CET)
- Auch wenn die gewünschte Diskussion noch nicht stattgefunden hat: Ich habe mich jetzt doch zu einem Revert entschieden. Denn die Bearbeitung ist - von den sachlichen Fehlern abgesehen - auch POVig: "deren Einflussgebiet sich über größere Teile der Bevölkerung erstreckt". "Einflussgebiet" ist jedenfalls kein wertneutraler Begriff und gehört daher nicht in eine solche Definition. --Anna (Diskussion) 09:51, 24. Jan. 2014 (CET)