Diskussion:Vollzeitpflege
Wäre der Artikel nicht besser als Unterpunkt von Pflegeverhältnis einsortiert? - Nb 00:39, 18. Jul 2004 (CEST)
Zitat: "Alle Hilfen zur Erziehung haben die Rückführung in das Herkunftssystem zum Ziel." Da lese ich im §37 SGB VIII aber was anderes, wenn eine Verbesserung in einem überschaubaren Zeitrahmen nicht erreicht werden kann, soll für das Kind eine auf Dauer angelegte Perspektive erarbeitet werden - eben keine Rückführung! Der Gesetzgeber will, daß Kinder aufwachsen, ohne hin und hergeschoben zu werden.
Paul
Vollzeitpflege kommt erst nach der Herausnahme wg. Kindeswohlgefährdung
Hallo Aineias,
danke für die Überarbeitung. Aber bei deiner Umformulierung von
In den meisten Fällen wird die Vollzeitpflege (§33 KJHG) jedoch auf Initiative eines Jugendamtes in Kooperation mit den leiblichen Eltern oder unter Anrufung des Familiengerichts gegen den Willen der Eltern als Hilfe zur Erziehung (§27 KJHG) durchgeführt. Sie ist dann, neben der Heimunterbringung, der massivste kindesentziehende Eingriff in die elterlichen Rechte und wird daher nur als letzter Ausweg in Betracht kommen.
in
In den meisten Fällen wird die Vollzeitpflege (§33 KJHG) jedoch auf Initiative eines Jugendamtes in Kooperation mit den leiblichen Eltern als Hilfe zur Erziehung (§27 KJHG) oder unter Anrufung des Familiengerichts gegen den Willen der Eltern nach §1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) durchgeführt. Sie ist dann, neben der Heimunterbringung, der massivste kindesentziehende Eingriff in die elterlichen Rechte und wird daher nur als letzter Ausweg in Betracht kommen.
komme ich dahingehend ins Stolpern, dass zwar die Herausnahme nach der Kindeswohlgefährdung erfolgt, die Unterbringung (auch gegen den Willen der Eltern) aber doch trotzdem als Hilfe zur Erziehung läuft!? Allerdings war meine Formulierung (im Nachhinein gelesen) sicherlich missverständlich, daher habe ich gerade eine neue Formulierung versucht. - NB > + 18:03, 17. Jan 2005 (CET)
- Nein, das war schon so richtig gewesen. Das Jugendgericht bediennt sich lediglich des Maßnahmekataloges der HzE. Allerdings ist dies durchaus auch leicht Missverständlich, und wurde zu Anfangszeiten des KJHG´s auch heftig diskutiert. Das KJHG ist aber ein Leistungsgesetz, und dient nicht als verlängerter Arm des Staates, hierzu muss der Staat sich auf das BGB beziehen. Naja, der Gesetzgeber hat es sich ja auch einfach gemacht, und die Möglichkeiten der Maßnahmen im BGB nicht weiter aufgeführt sondern nur auf die HzE verwiesen (und das nicht einmal direkt). Das ist ja auch eigentlich ausreichend, wird doch auch beim den HzE´s gesagt, dass die beschreibenen Maßnahmen nur eine Empfehlung darstellen- die konkrete ausgestalltung aber dem Bedarf angepasst werden soll. Mitunter übertragen auch die Gerichte zunächst das Sorgerecht auf das JA, welches nun ein "ordentliches" Verfahren zur HzE einleitet. Das ist allerdings justische Spinzfindigkeit... Übrigens nochmals Danke an die fachlich fundierte Überarbeitung. Abgesehehen von den allgemeinen HzE-Thema habe ich mich nämlich nie so richtig mit dem §33 beschäftigt. Schöne Grüße --Aineias © 21:37, 17. Jan 2005 (CET)
- Na, zusammen sollten wir das ja wohl hinbekommen (Vielen Dank übrigens für die 'fachlich fundierte Überarbeitung' an einen Laien ;-)). Nach meiner Kenntnis ist das mit der Hilfegewährung an einen unwilligen Leistungsberechtigten ja durchaus ein Problem; es hat schon einige Versuche von 'enteigneten' Eltern gegeben, durch Rücknahme eines Antrags o.ä. die Hilfe auszutrocknen und darüber das Kind heraus zu bekommen. Da haben aber die Gerichte bisher dieses 'elterliche Handeln' ersetzt, da dieses ja zuvörderst eine Pflicht zur Kindessorge sei. Daher noch einmal ein Vorschlag:
- In den meisten Fällen wird die Vollzeitpflege (§33 KJHG) als Hilfe zur Erziehung (§27 KJHG) jedoch auf Initiative eines Jugendamtes in Kooperation mit den Personensorgeberechtigten (meist die Eltern) oder unter Anrufung des Familiengerichts gegen den Willen der Eltern (bei Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB) durchgeführt. Die Vollzeitpflege stellt somit (neben der Heimunterbringung) den massivsten kindesentziehenden Eingriff in die elterlichen Rechte dar und wird daher nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen.
Überarbeitung
Sorry, dass ich hier so zum Kahlschlag ausgeholt habe...
Viele Formulierungen erweckten bei mir den Eindruck, dass die Hauptaufgabe des Jugendamtes sei, Eltern die Kinder wegzunehmen.. Zu kurz und stigmatig fand ich die Beschreibung der schwierigen Situationen in denen sich die vielen Familien befinden, die Hilfe und Unterstützung beim Jugendamt suchen..
Zudem ist eine Formulierung wie "Die Vollzeitpflege stellt somit (...) den massivsten kindesentziehende Eingriff in die elterlichen Rechte dar (...)" unter juristischen Gesichtspunkten eher fragwürdig.
Der Eingriff in die Personensorge (sprich: gegen den Willen der Eltern) besteht in dem Beschluß des Familiengerichts, die Aufenthaltsbestimmung einzuschränken oder auf Dauer zu entziehen. Die Vollzeitpflege ist die Leistung, die der Unterstützung oder dem Schutz dient.
o.k? leomarch
- Danke für die andere Perspektive ;-). Wobei ich die Passage zur Adoptionsalternative sachlich nicht begründet sehe, da sich die nicht-anonyme Adoption etabliert hat. Daher ist der genannte Bezug zu den Herzkunftseltern bei beiden Verfahren gegeben. Nach meiner Erfahrung ist es eher das 'Nicht-klar-abgeben-können' der leiblichen Eltern (in meiner Erfahrung primär der Mütter), welches der Adoption abträglich ist. --NB > + 08:53, 7. Apr 2005 (CEST)
Tanx a lot.. ihr seid ja schnell.. ;)
Artikelzusammenfassung
Dieser Artikel sollte im Rahmen der Zusammenführung der Artikel "Pflegekind" und "Pflegeeltern" dort eingefügt werden. --interh 18:55, 26. Mai 2008 (CEST)
Ich habe die Inhalte dieses Artikels in den Artikel "Pflegekind" eingefügt und = inhaltliche Überarbeitung und Zusammenführung = und beantrage, die urspründlichen Artikel durch Weiterleitungen an den Artikel "Pflegekind" zu ersetzen.--interh 20:44, 26. Mai 2008 (CEST)
- Bitte keine Alleingänge:
- wie im Artikel nachzulesen, gibt es eine zentrale Diskussion zu dem Thema, bei dem die Argumente ausgetauscht werden.
- auch stellt dein Kopieren von Artikelinhalten in andere Artikel eine Urheberrechtsverletzung dar, da die ursprünglichen Autoren nicht mehr in der History auftauchen.
- Aus genannten Gründen habe ich daher deine Aktion revertiert... --NB > ?! > +/- 11:25, 20. Jun. 2008 (CEST)