Diskussion:Vorabpauschale
Faktor 0,7 bei Berechnung des Basisertrages
Mir war zunächst nicht klar, woher der Faktor 0,7 bei der Berechnung des Basisertrags kommt, zumal weiter unten erneut ein Faktor 0,7 bei der Berechnung der Kapitalertagssteuer auftritt. Zunächst dachte ich, der Faktor sei versehentlich zweimal angewendet worden. Erst nach Durchsicht des Artikels Investmentsteuergesetz las ich dort: "Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 % des Basiszinses nach § 18 Abs. 4 InvStG." Offenbar ist also im Beispiel zufällig der Faktor 0,7 bei der Berechnung des Basisertrages genau so groß wie der Faktor 0,7 wegen der Teilfreistellung, oder besteht da doch ein Zusammenhang? Wäre es wohl möglich, eine Erläuterung bei der Berechnung des Basisertrages einzufügen, die den Faktor 0,7 dort erklärt? --Turdus (Diskussion) 10:06, 17. Jan. 2021 (CET)
- Hallo Turdus,
- es besteht kein Zusammenhang. Der Faktor 0,7 bei der Berechnung des Basisertrags steht schlicht im Gesetz. Die anderen 0,7 ergeben sich aus der Teilfreistellung von Aktienfonds: Bei Aktienfonds sind 30% freigestellt - und nur 70% des Wertzuwachses bzw. des Basisertrags steuerpflichtig. Ich füge eine kurze Erklärung ein. --2001:16B8:10BA:7C00:A5DB:DA1F:AA93:D08E 23:14, 5. Mär. 2021 (CET)