Diskussion:Vorfahrt

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Frühstarts

hi, Im Artikel bei Ampel Rot-Gelb: "(keine Frühstarts bitte)" <- was soll das heissen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.58.90.230 (DiskussionBeiträge) --Pohli 15:39, 12. Mär. 2007 (CET))

Ist doch logisch. Es heißt, dass man bei Rot-Gelb noch nicht anfahren darf sondern erst wenn die Ampel wirklich auf Grün umgesprungen ist.--Pohli 01:38, 10. Dez. 2006 (CET)

Verkehrsberuhigter Bereich

hallo, wie ist die Vorfahrtregelung bei Spielstraßen die von rechts in eine dreisiger Zone münden? Ich habe einmal gehört Spielstraße sind wie Ausfahrten zu behandeln, und daher immer wartepflichtig, stimmt das?? Gruß Andreas (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 82.83.132.43 (DiskussionBeiträge) --Pohli 15:39, 12. Mär. 2007 (CET))

Stimmt definitiv. Hoffe du fährst noch kein Auto :-P --AC (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.146.59.1 (DiskussionBeiträge) --Pohli 15:39, 12. Mär. 2007 (CET))
Stimmt definitiv - so nicht. Für Spielstraßen gilt theoretisch rechts-vor-links, nur sind hier keine Fahrzeuge erlaubt. Wenn ihr den verkehrsberuhigten Bereich (nennt ihn bitte, bitte, bitte nicht Spielstraße) meint. Dann stimmt's. Hab den Artikel noch um einiges andere ergänzt, das man als Verkehrsteilnehmer eigentlich wissen sollte.
Gruß
Der Inschenör

In manchen Vierteln werden die Zeichen, die den Anfang bzw. das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs anzeigen, leider einige Meter von der Kreuzung bzw. Einmündung entfernt aufgestellt, also quasi in die Straße „eingerückt“. Somit entstehen für den Verkehrsteilnehmer Schwierigkeiten zu erkennen, ob hier noch oben genannte Regel gilt oder schon Rechts-vor-Links.--Pohli 01:38, 10. Dez. 2006 (CET)

Hmm, das Problem kenn ich. Leider lässt sich die Verkehrsbehörde nicht immer davon überzeugen, das Schild näher an der Einmüdung aufzustellen. Manche sehen es sogar als Vorteil, wenn die Situation unklar ist. Logik: Wenn keiner weiß was gilt, sind alle vorsichtig. Da ist der Planer dann machtlos.
Manchmal hilft noch § 10 StVO (abgesenker Bordstein etc.) weiter. Ansonsten kann man dem eigentlich bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer nur emfehlen, bei unklaren Situationen (Schild nicht sichtbar) lieber von Rechts-vor-Links auszugehen. Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer sollte das Verkehrszeichen aber auf jeden Fall gesehen haben und ist hoffentlich so nett, dem anderen die Vorfahrt zu gewähren und ihn durchzuwinken. -- Der Inschenör 19:37, 11. Dez. 2006 (CET)

wie in USA?

in den USA soll es kein rechts vor links geben, an einer Kreuzung haelt man kurz, dann darf der als erster fahren, der als erster da war, weiss da jemand genaueres? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.129.30.69 (DiskussionBeiträge) --Pohli 15:39, 12. Mär. 2007 (CET))

Ja, in den USA hat jeder Vorfahrt bis sie durch Beschilderung bei einer Kreuzung weggenommen wird. Beim Auftreffen von mehreren gleichberechtigten Strassen bekommt jede Fahrbahn zumeist ein Stoppschild mit dem Zusatzschild "x-Way". In dem Falle haelt jeder an und faehrt weiter in der Reihenfolge bei der sie an dem Stoppschild angekommen sind. Ich finde die explizite Beschilderung macht die Sache viel einfacher als in Europa. -- ms (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 128.2.134.196 (DiskussionBeiträge) --Pohli 15:39, 12. Mär. 2007 (CET))
Grundsätzlich ist das so, aber auch soweit ich weiß in manchen Bundesstaaten anders geregelt. Edwing 02:40, 12. Mär. 2007 (CET)

Linksverkehr

Die allgemeine Aussage, daß bei Linksverkehr die Rechts-vor-Links-Regel einfach umgekehrt wird, stimmt IMHO so nicht (zumindest auf Zypern, soweit ich mich erinnere). -btl- 20:04, 8. Mär 2006 (CET)

Im UK jedenfalls gilt trotz Linksverkehr ebenfalls "rechts vor links". Abschnitt entsprechend geändert. --Roadam5 21:40, 31. Mär 2010 (CEST)

Gibt es dafür irgendeine Quellenangabe? Das müsste ja im britischen Highway Code festgehalten sein. Und das ist es definitiv nicht. Ganz im Gegensatz zur deutschen Straßenverkehrsordnung, wo diese Vorfahrtsregel nach §8 explizit festgeschrieben ist. Ich vermute, du verwechselst hier die Regel mit der roundabout Regel No. 161, die besagt, dass Autos im Kreisverkehr (die in Großbritannien natürlich von rechts kommen) immer Vorfahrt haben. Diese Regelung gilt aber nicht für unbeschilderte Kreuzungen ohne Ampeln. Dort muss man sich dann einigen, wenn man gleichzeitig ankommt. So steht es auch beim ADAC und etwas anderes habe ich übrigens auch noch von keinem Einheimischen gehört. Ich habe den Abschnitt also wieder gelöscht. In den USA ist Rechts-vor-links übrigens vorgeschrieben, zumindest wird es in der Führerscheinprüfung von Washington D.C. abgefragt, dort gleich die erste Frage. Mag sein, dass es sich in anderen Staaten anders verhält. Dort kennen die Regel aber die wenigsten, meistens einigt man sich dann auch. --Jonathan Stock 18:50, 12. Mai 2001 (CEST)

Ich hätte in Irland fast einmal einen Unfall gebaut, weil ich links abgebogen bin (also das "kurze" Abbiegen), aber dann bog ein entgegenkommendes Fahrzeug rechts ab (was in Deutschland keine Vorfahrt mir gegenüber gehabt hätte), und als wir uns in der Straße trafen, kam dann doch die Rechts-vor-Links-Regel zum Tragen. Da rechnet man überhaupt nicht mit. TheReincarnator 09:44, 25. Okt. 2007 (CEST)

In Australien gilt NICHT "links-vor-rechts", sonder allgemein auch "rechts-vor-links" wie in Deutschland (ausgenommen T-Kreuzungen, da hat derjenige auf der durchgehenden Straße Vorfahrt) (siehe Australian Road Rules: http://www.ntc.gov.au/ViewPage.aspx?documentid=00794 und http://www.comlaw.gov.au/comlaw%5Cmanagement.nsf/lookupindexpagesbyid/IP200613180?OpenDocument). --80.136.137.185 15:37, 30. Jun. 2009 (CEST)

Vorfahrtsstraße

So, jetzt mal Streit zwischen mir+Mutter und schwester+Vadder, wer hat recht? Wenn man auf der Straße fährt und die Vorfahrtsstraße links weggeht (wie ne Einmündung bzw. Abzweigung) und eine nicht-Vorfahrtsstraße geradeaus weitergeht, muss man dann den Blinker setzen, wenn man der Vorfahrtsstraße weiterhin folgen will? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Ensign Joe (DiskussionBeiträge) --Pohli 15:39, 12. Mär. 2007 (CET))

Ja, auf jeden Fall (wenn du vorher auf der Vorfahrtsstrasse warst = abknickende Vorfahrt). Wenn man dagegen weiterfahren willst, wird KEIN Blinker angesetzt. --217.84.134.144 22:22, 13. Aug 2006 (CEST)
Du meintest wohl: „Wenn man dagegen geradeaus weiterfahren will.“ ;-) --Pohli 01:38, 10. Dez. 2006 (CET)
Kann man nicht so pauschal sagen. Die Frage ist, ist unter dem Zeichen 306 "Vorfahrtstraße" ein Zusatzzeichen Z1022 "Verlauf der Vorfahrtstraße" (umgangssprachlich: abknickende Vorfahrt) angebracht. Wenn ja, muss man Blinken, wenn man der Vorfahrtstraße folgt. Wenn das Zusatzzeichen allerdings fehlt, handelt es sich lediglich um eine Kurve in der Vorfahrtstraße, in der eben eine untergeordnete Straße einmündet. Dann darf man nicht blinken wenn man der Vorfahrtstraße folgen will. Gruß vom Inschenör
Interessant. Bei uns in der Nähe gibt es eine Kreuzung, bei der die Vorfahrt nach links abknickt. Das Zusatzschild fehlt aber, und die meisten Autos blinken auch nicht. Wie signalisiere ich nun korrekt, dass ich die Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen will? TheReincarnator 09:46, 25. Okt. 2007 (CEST)
Rechts blinken, denn rechtlich gesehen biegst du ja von der Vorfahrtsstraße nach rechts ab. Um welche Kreuzung handelt es sich? --Pohli 15:39, 27. Okt. 2007 (CEST)

Geschichte der Vorfahrtsregeln fehlt

Woher kommt die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links"? In welchen Ländern existiert diese Regel? In welchen Ländern gelten abweichende Regeln, wie "Links vor Rechts" oder bei Einmündungen hat der Verkehr in der Hauptstraße Vorfahrt? Seit wann gibt es Vorfahrtstraßen und die entsprechenden Verkehrsschilder (Vorfahrtstraße, Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, Vorfahrt achten, STOP).

Bitte ausbauen! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.49.82.24 (DiskussionBeiträge) --Pohli 15:39, 12. Mär. 2007 (CET))

Vorfahrtsregelungen zu Wasser und in der Luft

Wie wird bei Schiffen und Flugzeugen die Vorfahrt geregelt? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.49.82.24 (DiskussionBeiträge) --Pohli 15:39, 12. Mär. 2007 (CET))

Schild "Vorfahrtsstraße"

Ich finde es bemerkenswert, dass in Deutschland als wohl einzigem Land ständig durch dieses Schild darauf aufmerksam gemacht wird, dass man sich auf einer Vorfahrtstraße befindet, d.h. kein "Rechts vor links" gilt und man also nicht vor jeder kleinen Straße, die von rechts kommt, warten muss.

Man könnte sich die ganzen Rauten-Schilder sparen, indem man es umgekehrt definiert:

Alle dürfen fahren, es sei denn es steht ein Stoppschild - das stellt man dann in der Einmündung in Blickrichtung des aus der kleinen Straße Kommenden auf. Für ausgedehnte Wohngebiete, in denen "Rechts vor Links" sinnvoll ist, könnte man ähnlich wie bei Geschwindigkeiten "R-v-L-Zonen" einführen.

Findet ihr es nicht komisch, dass nur wir diese "Vorfahrtstraße"-Schilder brauchen, während man meines Wissens überall anders ohne auskommt? Haben wir dadurch wirklich weniger Vorfahrt-induzierte Unfälle als andere Länder? Ich tippe eher auf nationale Marotte. Edwing 02:40, 12. Mär. 2007 (CET)


Und was hat das nun mit dem Artikel zu tun? --Pohli 15:39, 12. Mär. 2007 (CET)


Das andere Länder ohne Vorfahrtsschilder auskommen kann ich mir kaum vorstellen und ist mir bisher auch nicht aufgefallen. Sicherlich ist man in anderen Ländern mit den Schildern vielleicht etwas sparsamer. Aber Dank deutscher Gründlichkeit und Rechthaberei kombiniert mit vielen Verkehrsrechtschutzversicherungen, bleibt den Verkehrsbehörden auch gar keine andere Wahl als überall ein Schild aufzustellen.

Bezüglich des Vorschlags nur noch die wartepflichtige Straße zu beschildern: Wie erkenne ich dann den Unterschied ob ich auf einer Vorfahrtsstraße bin oder ob ich einem von rechts kommenden Vorfahrt gewähren muss? Dann brauchen wir wieder ein Schild für R-v-L-Kreuzungen. Außerdem würde dadurch die Vorfahrtsstraße zur allgemeinen Regel und würde die allgemeine R-v-L-Regel ersetzen. Dies ist wohl kaum wünschenswert, da die R-v-L-Regel in den meisten Ländern der Welt als allgemeine Regel existiert. Das wäre dann wirklich eine nationale Marotte. Der Inschenör 20:01, 28. Mär. 2007 (CEST)

Unterschied "Vorfahrt" und "Vorrang"?

Gibt es einen (in diesem Zusammenhang) relevanten Unterschied zwischen "Vorfahrt" und "Vorrang", d.h. muss man im Artikel ausdrücklich Differenzieren? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 82.83.63.241 (DiskussionBeiträge) --Pohli 22:30, 23. Apr. 2007 (CEST))

Vorfahrt ist ein Spezialfall von Vorrang. Es kann nur an Kreuzungen und Einmündungen zwischen Fahrzeugen, die nicht in die selbe Richtung und auch nicht in Gegenrichtung fahren, gelten. Alles andere ist Vorrang aber keine Vorfahrt, also z. B. hat die Eisenbahn am Bahnübergang Vorrang vor Fahrzeugen auf der Straße. Oder ein linksabbiegendes Fahrzeug muss entgegenkommenden Fahrzeugen Vorrang gewähren. Allerdings: IANAL! Inwieweit das jetzt in den Artikel muss, weiß ich nicht, hab mir ihn jetzt nicht extra nochmal durchgelesen. --Pohli 22:30, 23. Apr. 2007 (CEST)

Grünpfeil nur Kann-Regel?

Ist es wirklich so, dass der Grünpfeil eine Kann-Regel ist? In der StVO wird das Abbiegen bei einem Grünpfeil erlaubt. Wenn man das als Kann-Regel auffasst dürfe man bei grüner Ampel auch stehen bleiben, denn grün bedeutet nur: "'Der Verkehr ist freigegeben'. Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert." Meiner Meinung liegt bei Nichtnutzung des Grünpfeils ehern eine Behinderung der hinteren Verkehrsteilnehmer vor, wie bei einer grünen Ampel. --Schledd 00:07, 20. Dez. 2007 (CET)

Das Wort "erlaubt" bedeutet m. E. man darf, muss aber nicht. Insofern ist es eine Kann-Regel. Bei Grün an einer LSA steht in der StVO nicht, dass es "erlaubt" ist zu fahren, sondern "Der Verkehr ist freigegeben". Institutionen, die es eigentlich wissen sollten, teilen übrigens diese Auffassung:
http://www.landesverkehrswacht.de/ratgeber/verkehrsrecht/der-gruenpfeil.html
http://www.polizei.bremen.de/detail.php?gsid=bremen09.c.2817.de
Der Inschenör 10:28, 26. Feb. 2008 (CET)
Dann stellt sich noch die Frage ob ein freigegebener Verkehr bei Grün verpflichtet zu fahren? Das steht da ja nun auch nicht.--Schledd 23:11, 8. Apr. 2008 (CEST)
Muss auch nicht, denn Du behindertest anderweitig den Verkehr. Der grüne Pfeil ist ein Kann-Regelung. D.h. für Leute hinter mir gelegentlich "er KANN mich mal", weil die oftmals hupen, nur weil man korrekterweise anhält (70€!), oder ohne die Verkehrsituation beurteilen zu können (Querverkehr, grüne Fußgängerampel).--Mideal (Diskussion) 16:19, 21. Dez. 2020 (CET)

Abgesenkter Bordstein

Bei einem abgesenkten Bordstein gilt ja Vorfahrt beachten für die Einfahrenden. Nun gibt es bei mir in der Nähe ein Einkaufszentrum, auf dessen Parklplatz die Ouerstraßen durch unterbrochene Linien von der Hauptstraße gekennzeichnet sind. Ich habe gehört, diese werden genau so behandelt wie Bordsteine, also dass der Einfahrende Vorfahrt gewähren muß. Eine sonstige Beschilderung ist nicht vorhanden. --Nimrod04 14:09, 05. Okt. 2008 (CET)

Falls du dich auf Deutschland beziehst, haben meines Wissens Fahrbahnmarkierungen alleine generell keine vorfahrtsregelnde Wirkung. --Lexikorn 14:35, 5. Okt. 2008 (CEST)

Ob die Fahrbahnmarkierung eine vorfahrtregelnde Wirkung hat müsste ich jetzt selbst nachschauen. Aber wenn der Parkplatz zum Einkaufszentrum gehört wird er auf dem Grundstück des EKZ liegen, also auf einem Privat-Grundstück und damit greift § 10 StVO ("Wer von einem Grundstück ..."). Also beim Ausfahrten aus dem Parkplatz allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt / Vorang gewähren.

Wenn ich die Fragestellung noch mal genau lese, hat mich die Antwort von Lexikorn wohl auf eine falsche Fährte gelockt. Es geht in der Frage wohl um die Hauptfahrgasse und die Seitenfahrgassen auf dem Parkplatz selbst. Hierzu muss man sagen, dass die Rechtsprechung meines Wissens die Fahrgassen auf einem Parkplatz (egal ob öffentlich oder privat) nicht als Straße im Sinne der StVO ansieht und deshalb die Regelungen für Straßen nicht gelten (Rechts-vor-Links etc.). Es gilt lediglich § 1 StVO, alle Verkehrsteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer, insbesondere schwächerer, Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Wenn doch etwas passiert, bekommen beide Teilschuld und müssen meistens ihren Schaden selbst tragen. Es sei denn, einer hat zum Beispiel durch deutlich unangepasste Geschwindigkeit oder höheres Gefährdungspotential (Pkw gegen Fußgänger) stärker zum Unfall beigetragen. Als angepasste Geschwindigkeit auf einem Parkplatz muss man deshalb wohl Schrittgeschwindigkeit bezeichnen.

Letztendlich hängt es jedoch immer sehr stark von der örtlichen Situation ab, denn wenn die Hauptfahrbahn wiederum den Charakter einer Straße (z.B. zur Erschließung sehr großer Parkplätze) hat, haben die Richter auch schon anders entschieden.

Also bei Parkplätzen grundsätzlich immer sehr vorsichtig verhalten, man kann sich hier nie 100% sicher sein, wie das Urteil im Falle eines Falles am Ende ausfällt. -- Der Inschenör 19:14, 19. Dez. 2008 (CET)

Gegenverkehr

Die Grundregel "Rechts vor Links" kommt zu kurz und erklärt nicht Situationen wie diese:

http://www1.spiegel.de/active/quiztool/fcgi/quiztool.fcgi?id=37156&a=23133123

Oder diese (Radfahrer hat Vorfahrt): http://www.fahrschule.hamburg.de/gfx2/1_3_01_107.gif -- 89.197.159.36 16:38, 1. Mär. 2009 (CET)

Habs mal eingebaut. -- 89.197.159.36 16:56, 1. Mär. 2009 (CET)

Ende der Hauptstraße in D

Hat mal einer Zeit, das Schild "Ende der Hauptstraße" (deutsche Version) zu malen? Siehe http://static-p3.fotolia.com/jpg/00/13/35/18/400_F_13351804_D2rYJ3PqkqJpd2ogaOM1rkr4Fq1NSE5V.jpg --jhartmann 14:39, 24. Aug. 2010 (CEST)

Verhältnis Vorfahrtsregel und Vorfahrt?

Ich sehe keinen Aspekt in Vorfahrt der nicht hier enthalten ist: sollte Vorfahrt nicht besser ersatzlos gelöscht werden und Vorfahrt auf Vorfahrtsregel redirected werden?--Toytoy 10:16, 29. Jan. 2011 (CET)

Kreisverkehr - Fußgängerreglung (Vorfahrt/Vorrang)

Im Abschnitt über den Kreisverkehr fehlt die Information, wie die Reglung bezüglich Fußgänger ist. Haben sie Vorfahrt? Müssen einfahrend bzw. ausfahrende Fahrzeuge sie die Straße überqueren lassen oder muß der Fußgänger warten? (nicht signierter Beitrag von 79.193.25.184 (Diskussion) 19:44, 28. Feb. 2011 (CET))

Die Situation ist komplex, aber ich habe mal versucht, sie verständlich darzustellen. --109.90.216.155 01:01, 11. Sep. 2013 (CEST)

Ab wann gilt ein Vorfahrt-Gewähren-Schild?

Beispiel:

Ich fahre auf einer Nebenstraße. Diese Nebenstraße kreuzt einen Radweg und mündet dann unmittelbar darauf in eine Hauptstraße. Das Vorfahrt-Gewähren-Schild befindet sich allerdings zwischen Radweg und Hauptstraße. Gilt nun für Radfahrer, welche von links kommen (also parallel zur Vorfahrtsstraße fahren) rechts vor links - müssen diese warten? - oder gilt das Vorfahrt-Gewähren-Schild auch schon für den Autofahrer?

Wer hat also Vorfahrt - "ich" auf der Nebenstraße oder der Radfahrer auf dem Radweg - parallel zur Vorfahrtstraße? (nicht signierter Beitrag von 92.252.49.203 (Diskussion) 21:27, 17. Nov. 2012 (CET))

Ich behaupte jetzt mal: da der Radweg zur Straße gehört - genau wie die Fahrbahn -, gilt des Schild bereits für die Radfahrer. Vielleicht kann da aber noch mal ein Experte bestätigen. --Exschutz (Diskussion) 21:44, 12. Nov. 2013 (CET)

Abknickende Vorfahrt: Nicht vorfahrtsberechtigte Straßen

Folgende Situation: Wenn bei einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt die Vorfahrtsstraße komplett frei ist, aber bei beiden nicht vorfahrtsberechtigten Straßen gleichzeitig Fahrzeuge ankommen, dann gilt doch die Rechts-vor-Links-Regel, oder? Gilt die immer oder gibt es eine Sonderregelung, falls eine der Straßen mit einem Stopp-Schild versehen ist (statt dem einfachen Vorfahrt-gewähren-Schild)? --Exschutz (Diskussion) 21:43, 12. Nov. 2013 (CET)

Eine Sonderregelung ist mir nicht bekannt. Die beiden Schilder spielen dabei keine Rolle. --Pohli (Diskussion) 06:10, 30. Aug. 2018 (CEST)

Unklar

Unter "§ 42 Richtzeichen" wird ausgeführt:

"Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 (Zeichen 306 - Vorfahrtstraße, StVO 1970.svg) kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger, „Blinker“, zu benutzen.

Das bedeutet, wenn man dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, muss man blinken und querenden Fußgängern den Vorrang gewähren."

Welche Fußgänger sind gemeint? Diejenigen, welche die Vorfahrtsstraße queren (wo ist dann die Vorfahrt) oder diejenigen, welche die geradeaus führende Nebenstraße queren (die den abbiegenden Verkehr aber nicht kreuzen, weswegen kein Vorrang zustande kommt)? --87.184.129.202 11:20, 16. Mai 2014 (CEST)

Das hat mit Vorfahrt nichts zu tun, da Vorfahrt grob gesagt nur zwischen Fahrzeugen besteht (siehe den Einleitungssatz im Abschnitt Vorfahrt#Deutschland) sondern das ist eine spezielle Regel zur abknickenden Vorfahrtstraße. Es ist ersterer Fall gemeint, also wo die Fußgänger die weiterführende Vorfahrtstraße kreuzen. --Pohli (Diskussion) 06:10, 30. Aug. 2018 (CEST)

Auf Parkplätzen

Dass die Vorfahrtregelung nicht auf Parkplätzen gilt (auch dann und gerade dann nicht, wenn dort ein Schild "Hier gilt die StVO" steht), sollte erwähnt werden. Für Parkplätze gilt kein rechts vor links, sondern gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO). --Schwäbin 03:35, 28. Jul. 2014 (CEST)

Jein,
Wenn so eine Regelung des Grundstückseigentümers/Hausrechtsinhaber besteht, die besagt, dass die StVO hier gilt (rechtlich ist ANALOG gemeint, alles andere wäre Amtsanmaßung), dann gelten alle Vorschriten der StVO ausgenommen der Bußgeldvorschriften (bei reinem Privatgrund).
Fehlt so eine Regelung (bei reinem Privatgrund), dann gilt nur gesunder Menschenverstand, genauer gesagt ein Verhalten, das weder vorsätzlich noch grob fahrlässig jemand anderen schädigt oder stark beeinträchtigt, reinstes Haftungsrecht nach BGB.
Wichtig ist in beiden Fällen auch bzgl. der Ahndungsfähigkeit nach § 49 StVO, um welche Art von Verkehrsgrund handelt (bei tatsächlich-öffentlichem Grund gilt die StVO nämlich nicht nur analog sondern vollumfänglich).
Das sind allerdings nur Vermutungen meinerseits. Irgendwie finde ich nichts in den Gesetzen, sondern nur Gerichtsurteile :-(
Das StGB mit Ausnahme der Unfallflucht gilt allerdings überall in Deutschland, egal ob Privatgrund oder nicht. Das ist also im Fall von Nötigung, z.B. "nein Sie fahren hier nicht mehr weg bis ich 100 EUR bekomme ..." so --80.226.24.10 16:14, 28. Jul. 2014 (CEST)
Die StVO gilt dort auf dem Parkplatz. Aber es gilt nicht rechts vor links (§ 8, Vorfahrt), da es sich weder um eine Kreuzung noch eine Einmündung handelt. --Schwäbin 02:41, 3. Aug. 2014 (CEST)

Artikelzusammenführung

Ich habe, um Redundanzen aufzulösen, mal den Artikel Vorfahrtsregel auf Vorfahrt verschoben. Der alte Artikel Vorfahrt habe ich mal auf Benutzer:Filzstift/Vorfahrt (alt) verschoben. Letzeres bietet kaum einen Mehrwert, daher dieses Vorgehen.

Allerdings schnappte ich in einigen Diskussionen auf, dass in D der Begriff Vorrang auch gibt und dass das irgendwie von Vorfahrt zu unterscheiden wäre. Hier wird gegenwärtig aber dargestellt, als wäre Vorrang ein rein österreichischer Begriff (im Sinne der deutschen Vorfahrt). Vielleicht kann man das noch genauer spezifizieren? --Filzstift  12:00, 15. Sep. 2015 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 11:39, 2. Dez. 2015 (CET)

rechts vor links

Ich komme abends an eine rvl-Kreuzung (wie z.B. in einer 30er-Zone), rechts sehe ich ein Auto mit Licht. Zunächst kann ich nicht wirklich sehen, ob der fährt oder nicht, und halte an.

Unter welchen Umständen kann man denn nun eigentlich losfahren? Wenn der sich x sek nicht bewegt?, Wenn der noch y m weit weg ist? Vielleicht parkt der da, und hat das Licht vergessen? Wo ist da die Grenze, wo ein Uniformierter nicht mehr sagen kann "Vorfahrt missachtet"? Reicht es, wenn ich fahren kann, ohne dass der andere ggf. noch abbremsen oder verlangsamen müsste?--Mideal (Diskussion) 16:24, 21. Dez. 2020 (CET)

Aktualisierung Österreich

Zum Artikeltext, Österreich betreffend: "Radfahrer, die einen Radfahrweg verlassen, sind wartepflichtig"

"Radfahrweg" ist so (derzeit) nicht in der StVO. Straßenverkehrsordnung 1960 § 2 Begriffsbestimmungen (11b): Radfahranlage: ein Radfahrstreifen, ein Mehrzweckstreifen, ein Radweg, Geh- und Radweg oder eine Radfahrerüberfahrt

"sind wartepflichtig" gilt nicht pauschal, der Sondernachrang gilt nur noch gemäß § 19 (6a)

Änderungen seit 1.4.2019, die insbesondere Radfahrende betreffen - Straßenverkehrsordnung 1960 § 19 (6a): Radfahrer, die einen nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzten (§ 56a) Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben.

Straßenverkehrsordnung 1960 § 19 (5): .... ; Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den Vorrang auch gegenüber aus derselben Richtung kommenden, nach rechts einbiegenden Fahrzeugen. Das betrifft z.B. Radfahranlagen, wo über eine Kreuzung geradeaus gefahren wird und die aus gleicher Richtung kommenden Rechtsabbieger am Fahrstreifen links davon fahren und die Radfahrerüberfahrt beim Abbiegen kreuzen.

In den Einzelnachweisen wird auf eine veraltete Version der österreichischen Vorrangregeln verwiesen, aktuell ist https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40213122/NOR40213122.html (nicht signierter Beitrag von Wien20210921a (Diskussion | Beiträge) 14:10, 2. Sep. 2021 (CEST))

Englische Version

Hi, ich habe gerade versucht, einen Link zur englischen Version der Seite hinzuzufügen. Das hat allerdings nicht geklappt, weil dort "right of way" nur ein Abschnitt des Eintrags "Traffic" ist: Link zur englischen Seite

Könnte jemand das korrekt ergänzen? Weiß leider nicht, wie das geht.

Danke!

--131.188.69.242 10:26, 14. Okt. 2021 (CEST)