Diskussion:Vorsorgeversicherung
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Beitrag sachlich nicht korrekt
Der Beitrag ist nach meiner Ansicht nicht korrekt. Es erfolgt eine Vermischung von Risikoerweiterung und dem Hinzukommen von neuen Risiken. Die Vorsorgeversicherung befasst sich ausschliesslich mit neu hinzukommenden Risiken.
Aktuell ist die
- Vorsorgeversicherung im §4 AHB (2006) geregelt
- die Risikoerweiterung ist in §3 AHB (2006) geregelt
--195.198.148.156 26. Feb. 2007
- Darüber bin ich auch gerade gestolpert. In den AHB 2011 werden in §3 Abs. 3 nur die "Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen" als "Vorsorgeversicherung" bezeichnet. --Kurt Jansson 03:31, 29. Feb. 2012 (CET)
nur auf Anfrage?
"Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer dann auf Anfrage dem Versicherer das neue Risiko bekannt gibt" - dies hieße ja, dass Versucherungsschutz sehr wohl besteht, wenn der Versicherte ein neues Risiko nicht aktiv angibt, da der Versicherer ja nicht angefragt hat. Ist das so korrekt - der Artikel impliziert ansonsten nämlich das Gegenteil... --89.204.138.189 06:02, 2. Aug. 2018 (CEST)