Diskussion:Vorsteuerabzug

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Umwandlung des Redirects in eine Begriffserklärung

Den generellen Redirect auf den Artikel Umsatzsteuer - richtiger wäre wohl ohnehin der Artikel Umsatzsteuer (Deutschland) gewesen, da dort der Vorsteuerabzug sachlich behandelt wird- habe ich in eine Begriffsdefinition umgewandelt. Bei dem Begriff des Vorsteuerabzugs handelt es sich um einen allgemeinen Rechtsbegriff aus dem Umsatzsteuerrecht von allgemeiner Sprachbedeutung, der unter diesem Lemma auch in anderen Lexika getrennt erklärt wird - ohne dass der interessierte Leser sich in die mehrseitigen Tiefen des Umsatzsteuergesetz begeben muss. In der kurzen Erläuterung befinden sich die Weiterleitungen zu den beiden Artikeln zur Umsatzsteuer. --Karstenkascais 13:36, 15. Jun. 2009 (CEST)

Zur Zurücksetzung der neuen Defintion von Benutzer:Hbetz

Die erste Ergänzung, die Du gemacht hast, war noch korrekt, da ein Unternehmer auch für Leistungen im eigenen Bereich umsatzsteuerpflichtig sein kann (nicht nur bei Leistungen an Dritte). Die zweite Änderung ist in zweierlei Hinsicht aber falsch und wurde daher von mir wieder zurückgesetzt. Denn der Unternehmer zieht die ihm von anderen (für erhaltene Leistungen) berechnete Umsatzsteuer von der von ihm (für seine Leistungen) anderen berechneten Umsatzsteuer ab (bzw. bekommt sie bei Übersteigen der von ihm berechneten durch die von ihm gezahlte Umsatzsteuer erstattet). Zum anderen ist es auch falsch, dass Umsatzsteuer nur für Produktionsgüter berechnet würde. Der richtige Begriff ist Leistungen eines Unternehmers und Leistung umfasst natürlich keineswegs nur produzierte Güter, sondern alles andere. § 1 UStG spricht von Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers als steuerbare Vorgänge. Solche selbst gemachten Definitionen verwirren daher mehr, als sie anderen helfen. Man sollte das Rechtsgebiet gerade bei Definitionen auch beherrschen. Gruss --Karstenkascais 18:14, 17. Jul. 2009 (CEST)