Diskussion:Wachenheim an der Weinstraße
… führt zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander ?
Jüngst ist in den Artikel eingefügt worden: „Die Stadt Wachenheim an der Weinstraße führt zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander“(Link) und mehr oder weniger gleichzeitig die bisherige Wappenabbildung durch zwei nebeneinanderliegende Wappen ersetzt.
„… führt zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander“ ist nach der bisherigen (und nach meiner Kenntnis immer noch gülitigen) rheinland-pfälzischen Rechtslage nicht möglich. § 5 Abs. 1 der RLP-Gemeindeordnung lautet: „Die Gemeinden können Wappen und Flaggen führen. Die Änderung vorhandener sowie die Einführung neuer Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.“ (Link). „Können“ erklärt sich eigentlich von selbst, sie können, sie müssen aber nicht. „Gemeinden mit eigenem Wappen führen dieses in ihrem Dienstsiegel“ (§ 5 Abs 2); „mit eigenem Wappen“ ist ein Wappen, nicht zwei oder drei oder wieviel auch immer „nebeneinander“.
Der o.g. Neueintrag und die Änderung der Wappendatei erfolgte ohne irgendwelche Einzelnachweise. Die Homepage der Stadt Wachenheim hat keine Infos zu einem Stadtwappen, die Homepage der Verbandsgemeinde zeigt das bisher im Artikel verlinkte Wappen ([1])
Ich setze alles zurück. Ansonsten bitte Belege zu der Kuriosität „führt zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander“ --Update (Diskussion) 00:51, 18. Okt. 2014 (CEST)
Nachtrag: Das Zurücksetzten der Bilddatei ist mir nicht gelungen, deswegen herausgenommen. --Update (Diskussion) 01:06, 18. Okt. 2014 (CEST)
- Lieber Update, bevor du hier alles zurückdrehst, solltest du dich zunächst über meine bisher geleistete Arbeit hier informieren und auch den Text sowie die Quellenangaben zu den beiden Wappen lesen. Ich empfinde es fast als beleidigend, wenn du behauptest:„Der o.g. Neueintrag und die Änderung der Wappendatei erfolgte ohne irgendwelche Einzelnachweise.“ Dort steht u.a. auf der Seite der Verbandsgemeinde Wachenheim:„Der das W haltende Löwe wird wieder 1748 im sogenannten kleinen Siegel, nunmehr verselbständigt, aufgegriffen. Dieses und der viergeteilte Schild als großes Siegel überwogen in der Folgezeit, und die königliche Verleihung gab dem Wunsch Wachenheims statt, beide Wappen führen zu dürfen (--*172), allerdings bei dem großen Wappen unter Hinzufügung eines Schildhauptes, mit einem schwarzen Großbuchstaben W, zunächst in silbernem Feld.“ Auch hier ist die Darstellung von zwei Wappen bestätigt unter Bezug aus Debus. Gruß--Juergenk59 (Diskussion) 09:04, 18. Okt. 2014 (CEST)
- Seite 65 aus dem Großen Wappenbuch der Pfalz aus dem Jahr 1988, von Dr. Karl Heinz Debus, Direktor des Landesarchivs Speyer, Verlag W. Gräber GmbH, Neustadt an der WeinstraßeFränsmer (Diskussion) 15:20, 18. Okt. 2014 (CEST)
- Nun, die königlich-bayerischen Zeiten sind ja nun schon eine Weile her. In die Infobox gehört das heute von der Ortsgemeinde verwendete amtliche Wappen. So leid es mir tut, es ist, wie ich schon schrieb, nicht belegt, dass die Ortsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße aktuell „zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander führt“. Wie ich ebenfalls schon schrieb, sieht die RLP-Gemeindeordnung so etwas auch nicht vor. Weder aus dem Text von Debus aus 1988, noch aus dem Text bei der Verbandsgemeinde geht hervor, dass die Ortsgemeinde aktuell „zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander führt“. Dass es in der königlich-bayerischen Zeit beide Wappen gab, kann und sollte selbstverständlich im Artikel beschrieben werden.
- Heute führt die Ortsgemeinde Wachenheim, z.B. bei amtlichen Bekanntmachungen, ein Wappen, nämlich dieses. Siehe auch Amtsblatt vom 17. Oktober 2014, Seite 6. Ich bitte um entsprechende Korrektur, insbesondere auch bei der Bild-Datei.
- Ich will denen, die den Gesetzestext ausformuliert haben, keine Schludrigkeit unterstellen, aber Wachenheim ist zumindest pfalzweit, wenn nicht sogar landesweit die einzige Kommune mit zwei Wappen. Debus ist als (ehemaliger?) Direktor des Landesarchivs Speyer ja auch nicht irgendwer. Wäre das Wappen durch die rheinland-pfälzische Gesetzgebung „ausgelaufen“, hätte er es sicher erwähnt. Fränsmer (Diskussion) 00:22, 19. Okt. 2014 (CEST)
- „die einzige Kommune mit zwei Wappen“ --> wo belegt? Debus ist selbst mir, als Nicht-Pfälzer, bekannt. Aber er schrieb 1988 ja gar nicht, dass die heutige bzw. seinerzeitige (1988) Ortsgemeinde Wachenheim „amtlich zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander führt“. Er erwähnt und beschreibt knapp, dass vor 169 Jahren Ludwig I. neben dem wohl offiziellen Wappen (171) noch ein zweites genehmigte. Die heutige Ortsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße führt ein Wappen, wie aus dem oben verlinkten Amtsblatt erkennbar ist. Im Amtsblattarchiv gibt es genügend weitere Belege, dass Wachenheim amtlich nur ein Wappen führt. Schludrigkeit des Gesetsgebers? Na ja. --Update (Diskussion) 01:18, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Die Aussage „die einzige Kommune mit zwei Wappen“ kommt dadurch zustande, dass ich mich nicht erst seit gestern mit den Wappen in und um der Pfalz beschäftige und mir kein zweiter „Fall Wachenheim“ bekannt ist. Vor mir liegt das Wappenbuch aufgeschlagen, Debus kennzeichnet unzählige nicht mehr geführte Wappen entsprechend. Wachenheim hat dagegen als einzige Kommune im ganzen Buch ein „zweites genehmigtes Wappen“.
- Bzgl. Amtsblatt: Vielleicht ist hier der Grund ganz banal und jede Gemeinde wird „gleichberechtigt“ mit einem Wappen dargestellt. Fränsmer (Diskussion) 02:11, 19. Okt. 2014 (CEST)
- „die einzige Kommune mit zwei Wappen“ --> wo belegt? Debus ist selbst mir, als Nicht-Pfälzer, bekannt. Aber er schrieb 1988 ja gar nicht, dass die heutige bzw. seinerzeitige (1988) Ortsgemeinde Wachenheim „amtlich zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander führt“. Er erwähnt und beschreibt knapp, dass vor 169 Jahren Ludwig I. neben dem wohl offiziellen Wappen (171) noch ein zweites genehmigte. Die heutige Ortsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße führt ein Wappen, wie aus dem oben verlinkten Amtsblatt erkennbar ist. Im Amtsblattarchiv gibt es genügend weitere Belege, dass Wachenheim amtlich nur ein Wappen führt. Schludrigkeit des Gesetsgebers? Na ja. --Update (Diskussion) 01:18, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Ich will denen, die den Gesetzestext ausformuliert haben, keine Schludrigkeit unterstellen, aber Wachenheim ist zumindest pfalzweit, wenn nicht sogar landesweit die einzige Kommune mit zwei Wappen. Debus ist als (ehemaliger?) Direktor des Landesarchivs Speyer ja auch nicht irgendwer. Wäre das Wappen durch die rheinland-pfälzische Gesetzgebung „ausgelaufen“, hätte er es sicher erwähnt. Fränsmer (Diskussion) 00:22, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Seite 65 aus dem Großen Wappenbuch der Pfalz aus dem Jahr 1988, von Dr. Karl Heinz Debus, Direktor des Landesarchivs Speyer, Verlag W. Gräber GmbH, Neustadt an der WeinstraßeFränsmer (Diskussion) 15:20, 18. Okt. 2014 (CEST)
- Lieber Update, bevor du hier alles zurückdrehst, solltest du dich zunächst über meine bisher geleistete Arbeit hier informieren und auch den Text sowie die Quellenangaben zu den beiden Wappen lesen. Ich empfinde es fast als beleidigend, wenn du behauptest:„Der o.g. Neueintrag und die Änderung der Wappendatei erfolgte ohne irgendwelche Einzelnachweise.“ Dort steht u.a. auf der Seite der Verbandsgemeinde Wachenheim:„Der das W haltende Löwe wird wieder 1748 im sogenannten kleinen Siegel, nunmehr verselbständigt, aufgegriffen. Dieses und der viergeteilte Schild als großes Siegel überwogen in der Folgezeit, und die königliche Verleihung gab dem Wunsch Wachenheims statt, beide Wappen führen zu dürfen (--*172), allerdings bei dem großen Wappen unter Hinzufügung eines Schildhauptes, mit einem schwarzen Großbuchstaben W, zunächst in silbernem Feld.“ Auch hier ist die Darstellung von zwei Wappen bestätigt unter Bezug aus Debus. Gruß--Juergenk59 (Diskussion) 09:04, 18. Okt. 2014 (CEST)
Ich werde die Stadt Wachenheim kontaktieren und um Klarstellung bitten. Ich habe übrigens aus dem Text der Website der Verbandsgemeinde zitiert – der ist auf jeden Fall aktueller als Debus. Dort wird allerdings, wie „update“ schon bemerkte auch nur das Wappen I (hab es aus diesem Grunde auch wieder noch vorn gerückt) abgebildet und das zweite nur im Text erwähnt. Aber ich denke als Enzyklopädie sollten wir dem Leser nichts vorenthalten, auch wenn es nur im Text steht. Die Städte Annaberg-Buchholz und Essen führen übrigens auch zwei Wappen, wenn auch in jedem Einzelfall andere Gründe vorliegen.--Juergenk59 (Diskussion) 09:00, 19. Okt. 2014 (CEST)
- „Gemeinden mit eigenem Wappen führen dieses in ihrem Dienstsiegel“ (§ 5 Abs. 2, GemO Rheinland-Pfalz), betrifft Wachenheim
- „Gemeinden mit eigenem, Wappen führen dieses, die übrigen Gemeinden das Wappen des Freistaates Sachsen mit der Bezeichnung und dem Namen der Gemeinde als Umschrift in ihrem Dienstsiegel.“ (§ 6 Abs. 2, GemO Sachsen), betrifft Annaberg-Buchholz, das in der Hauptsatzung jeweils das Wappen von Annaberg und Buchholz festhält, obwohl die GemO von Wappen im Singular spricht. Fränsmer (Diskussion) 17:03, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Zur Kenntnis genommen, warten wir ab was die Stadt Wachenheim antwortet. --Update (Diskussion) 22:20, 19. Okt. 2014 (CEST)
- Der Vollständigkeit halber und bezugnehmend auf die „Schludrigkeit des Gesetzestextes“: So wie bei allen wichtigen Gesetzen gibt es auch bei der Gemeindeordnung dazugehörende Verwaltungsvorschriften (VV) und Durchführungsverordnungen (DVO): (Text hierzu) --Update (Diskussion) 01:30, 20. Okt. 2014 (CEST)
- Der Unterschied zu Annaberg-Buchholz, unabhängig davon, dass hier unterschiedliche Landesgesetze greifen, ist zumindest der, das diese Stadt Annaberg-Buchholz aus zwei ursprünglich eigenständigen Teilen besteht, welche ursprünglich eigene Wappen hatten, was bei Wachenheim nicht der Fall ist. --Update (Diskussion) 01:30, 20. Okt. 2014 (CEST)
- Habe heute drei Gespräche mit Vertretern der Stadt Wachenheim geführt, die Sekretärin des Stadtbürgermeisters, dem ehem. Vorsitzenden des Heimatvereins und dem ehem. Bürgermeister. Letzterer erteilte mir die Auskunft, dass die Stadt nur noch Wappen I (W über geviertem Schild) benutzt, Wappen II aber nie per Beschluss aufgehoben worden ist. Der Heimatverein benutzt auf seiner Seite Wappen II. Demnach ist die Darstellung hier korrekt. Ich werde dieses hier entsprechend formulieren.--Juergenk59 (Diskussion) 19:48, 20. Okt. 2014 (CEST)
Danke für die Recherche. Damit wäre der Sachverhalt als solcher klar, aber aus meiner Sicht nicht die Darstellung des Sachverhalts. Es ist nach wie vor nicht richtig zu schreiben „Die Stadt Wachenheim an der Weinstraße führt offiziell zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander“. Sie führt offiziell bzw. de facto ein Wappen und nicht gleichzeitig „zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander“.
Deswegen schlage ich folgende Änderungen vor:
- Die Abbildung des in der Infobox erscheinenden Wappens zurücksetzten auf das aktuell linke, „gevierte“ Wappen. Für das aktuell rechte Wappen (Löwe mit „W“) neue Datei zwecks Abbildung im Abschnitt „Wappen“ erstellen.
- Den Absatz: „Die Stadt Wachenheim an der Weinstraße führt offiziell zwei Wappen gleichberechtigt nebeneinander, benutzt aber Wappen II nicht mehr. Es gibt aber keinen Ratsbeschluss über die Aufhebung des zweiten Wappens.“ in der Einleitung des Abschnitts „Wappen“ herauszunehmen.
- Stattdessen die Blasonierung des „Wappens I“ voransetzen. Nebenbei: es gibt heraldisch weder die Farbe Weiß noch die Farbe Gelb, auch nicht in Klammern.
- Dann die Erläuterung des Wappens (I).
- Dann die Genehmigung des bayerischen Königs von 1845 zu beiden Wappen. Hier könnte auch der Sachverhalt, „kein Ratsbeschluss über die Aufhebung des zweiten Wappens“ und die Blasonierung des zweiten Wappens beschrieben werden.
- Dann die Historie mit den Siegeln, wobei der Satz „Dieses sowie der viergeteilte Schild als großes Siegel überwogen in der Folgezeit“ auf den ersten Blick widersprüchlich erscheint. Normalerweise überwiegt eins von beiden, wenn zwei genannt sind.
Das ist kein Arbeitsauftrag, ich kann das gerne selbst übernehmen, wenn es hier ein „OK“ gibt. --Update (Diskussion) 02:07, 21. Okt. 2014 (CEST)
- Nun ich bin der Meinung, wir sollten hier keine weiteren Änderungen mehr vornehmen. Die Formulierungen und Quellenangaben sind eindeutig. Wir haben es ohne Zweifel mit einem Kuriosum zu tun. Warum sollten wir Wappen II aus der Infobox nehmen nur weil die Stadt es anscheinend nicht mehr zeigen möchte? Es gibt keinen Beschluss, dass es nicht gültig ist. Bei meinen Recherchen in Sachen Heraldik ist es oftmals nicht möglich geeignete Quellen von Wappen der Gemeinden auf deren Websites zu finden, weil sie ihr Wappen anscheinend nicht mehr zeigen wollen oder es gar vergessen haben. Stattdessen werden Logos gezeigt. Sollten wir dann in diesen Fällen im Umkehrschluss in die Infobox schreiben „Führt kein Wappen“? Nein ich ein Anhänger der Heraldik und zugegeben froh darüber mal etwas zu finden, was nicht der Norm entspricht. Dieses sollten wir den Usern hier nicht vorenthalten. Möglicherweise regt ja sogar die Präsenz beider Wappen in der Infobox den Rat der Stadt Wachenheim an, endlich einen klaren Beschluss über die Wappenführung zu fassen. Dann müssten wir natürlich entsprechend aktiv werden.
@update, zu dem Einwurf es gibt kein Gelb und Weiß in der Heraldik stimme ich dir „de jure“ zu – „de facto“ geben wir hier aber die Farben nach FIAV in Gelb und Weiß wieder, welches dem User in den Klammern verdeutlicht werden soll. Auch hier gibt es Beispiele wo in Satzungen von Gelb und Weiß die Rede ist.--Juergenk59 (Diskussion) 08:44, 21. Okt. 2014 (CEST)
- In der Tat sehr kurios. Die Faktenlage können wir, bis auf Weiteres, ruhig so darstellen (auch wenn es nicht schön ist und „uns“ nicht passt). Natürlich sollten wir dann dies im Artikel etwas genauer beschreiben. PS: Von einem Doppelwappen kann allerdings nicht die Rede sein, da es davon in Deutschland wohl nur 2 gibt. So reiht sich in der Tat Annaberg-Buchholz zu diesem Kuriosum. ↔ User: Perhelion 14:03, 21. Okt. 2014 (CEST) ↔ User: Perhelion 09:49, 22. Okt. 2014 (CEST)
Ehrenbürger
Es wurde mehrfach versucht, im Artikel Ehrenbürger zu ergänzen, ohne die Vorgaben Wikipedia:Formatvorlage Stadt/Personenlisten#Ehrenbürger zu beachten und ohne die Ehrenbürgerschaft zu belegen. Bei weiteren Ergänzungen von Personen, sollte – sofern sie nicht über eine eigenes Lemma verfügen – beachtet werden, zumindest Lebensdaten und Tätigkeit anzugeben. Bei Links zur Rheinland-Pfälzische Bibliographie oder zur Rheinland-Pfälzische Personendatenbank ist darauf zu achten, dass die dortigen Zitierlinks verwendet werden. Ansonsten landet man im Nirwana.--Bungert55 (Diskussion) 12:12, 19. Okt. 2017 (CEST)
Einwohnerzahl
„… innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die fünftgrößte Ortsgemeinde darstellt.“ – ist das wirklich relevant? --Bungert55 (Diskussion) 14:58, 10. Jul. 2018 (CEST)