Diskussion:Wahlhelfer (Deutschland)/Archiv/2013
Amt?
"In Deutschland ist dies ein Ehrenamt, die Ausführenden bekleiden ein öffentliches Amt auf Zeit und sind somit Amtsträger." Kann das belegt werden? Also kann belegt werden, dass Wahlhelfer zum Zeitpunkt ihres Dienstes (Ehren-)Beamte auf Zeit sind?
Wer ist der Dienstherr und wer der Dienstvorgesetzte? Muss ein Amtseid geleistet werden?
Wer bestimmt, wer Schriftführer wird und wer Wahlvorsteher? Oder darf man sich das frei aussuchen? (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.201 (Diskussion) 22:40, 17. Feb. 2013 (CET))
- Kann niemand diesen Satz >In Deutschland ist dies ein Ehrenamt, die Ausführenden bekleiden ein öffentliches Amt auf Zeit und sind somit Amtsträger.< belegen? Für den Fall Bayern z.B. scheint es definitiv nicht zu stimmen. In den Wahlgesetzen und Wahlordnungen ist nicht davon die Rede, dass Wahlhelfer Amtsträger sind. Der Satz sollte gestrichen werden, wenn man ihn nicht belegen kann! (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.74 (Diskussion) 13:42, 3. Apr. 2013 (CEST))
- Was ist nun damit.. jemand muss den Satz ja mal geschrieben haben.. bald ist Bundestagswahl; da würd mich schon interessieren, ob Wahlhelfer als Ehrenbeamte gelten oder nicht. Leider habe ich nichts entsprechendes in den Gesetzen gefunden. Es ist natürlich ein Ehrenamt, aber das die Übungsleitung beim Sport auch und dennoch sind die Übungsleiter keine Ehrenbeamten.(nicht signierter Beitrag von 138.246.2.74 (Diskussion) 23:55, 19. Aug. 2013 (CEST))
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"die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten"?
Das hört sich so an, als ob die Wahlhelfer dem Wähler über die Schulter schauen, daß sie auch ja das Kreuz an der richtigen Stelle machen oder daß sie keine ungültigen Stimmen oder gar leere Stimmzettel abgeben.
Wie wir alles wissen, machen die Wahlhelfer das nicht.
Irgendwie ist das unglücklich formuliert. 212.77.163.111 14:44, 20. Sep. 2013 (CEST)
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Wahlzeuge
Der Begriff Wahlzeuge als österreichische Version des Wahlhelfers ist total falsch.
Siehe hierzu: http://www.jusline.at/61._NRWO.html Wahlzeuge dürfen in Wahlhandlungen nicht eingreifen. Sie sind von Parteien entsandt und beobachten lediglich. Dies entspricht in keiner Weise dem Wahlhelfer in Deutschland! --138.246.2.202 08:51, 17. Okt. 2013 (CEST)
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