Diskussion:Wahlkampfkostenerstattung
Der Artikel sollte sich nicht nur auf KLEINE Parteien beziehen und auch die Rechtsgrundlage (Parteiengesetz?) nennen.
StephanK 12:51, 11. Mär 2004 (CET)
Unfair?
Ist es nicht "unfair", dass Parteien zu jeder erhaltenen Spende noch zusätzliche finanzielle Förderung erhalten? --Abdull 20:24, 11. Sep 2005 (CEST)
- Vermutlich wollte man damit erreichen, dass der Geldregen vom Bund halbwegs gerecht verteilt wird und gleichzeitig für eine Bevorzugung der Parteien mit vielen kleinen Spenden (statt weniger Großspenden) sorgen.
Ob dieser Geldregen wirklich notwendig ist ist ein anderes Thema :) -- Engywuck 00:57, 12. Sep 2005 (CEST)
Es gibt keine Wahlkampfkostenerstattung mehr (Begründung für den "Überarbeiten"-Baustein)
Das ganze ist ein historischer Begriff. Es hat nämlich inzwischen auch der Gesetzgeber anerkannt, daß sich die Wahlkampfkosten nicht sauber von anderen Kosten trennen lassen. Das gesamt System heißt "staatliche Teilfinanzierung" und gliedert sich in die zwei Punkte "Wähleranteil" (das was dieser Artikel behandelt) und "Zuwendungsanteil" auf. Näheres dazu kann man hier nachlesen. --Mogelzahn 16:00, 7. Okt 2005 (CEST)
Ach, noch was: Der "Wähleranteil" (2004: Gesamtsumme 79,9 Mio €) ist nicht wirklich deutlich wichtiger als der "Zuwendungsanteil" (2004: Gesamtsumme 79,4 Mio €). --Mogelzahn 16:00, 7. Okt 2005 (CEST)
Aus der Wikipedia:Qualitätssicherung/26. November 2005
Meines Erachtens ist der Artikel entbehrlich, da es sich bei der Wahlkasmpfkostenerstattung lediglich um einen Teilbereich der staatlichen Parteienfinanzierung handelt. Insbesondere die Deckelung der Beträge wird ohne den Gesamtzusammenhang nicht verständlich. Mein Vorschlag: Das was noch nicht in der Parteienfinanzierung enthalten ist dort einbauen und dann Wahlkampfkostenerstattung löschen. --Mogelzahn 15:36, 26. Nov 2005 (CET)
- Könnte man als DE markieren. --Flominator 19:54, 3. Dez 2005 (CET)
Enstand durch Initiative der NPD?
Ich schau mir grad an, was die NPD so auf ihren Webseiten schreibt und bin bei ihrer Geschichte gelandet...
da steht folgendes:
1965, ein Jahr nach ihrer Gründung, setzte die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht durch, daß die direkte Finanzierung der Parteien durch den Staat untersagt wurde. Diese Entscheidung erregte damals ebenso Aufsehen wie auch der Zorn der Etablierten, die damit gezwungen waren, die von ihnen so dringend benötigten Steuergelder über den komplizierteren und neugeschaffenen Umweg der "Wahlkampfkostenerstattung" hereinzuholen. Sie empfanden bereits die bloße Forderung der NPD "Keine Steuergelder für politische Parteien" als lebensgefährlich und unerträglich, da zumindest CDU, CSU und FDP zu keinem Zeitpunkt in der Lage waren, ihre Wahlkämpfe allein aus Beiträgen und Spenden zu finanzieren.
Wenn das stimmt, sollte das in den Artikel mit eingefügt werden.
Ichdertom 10:08, 27. Jan 2006 (CET)
- Meines Wissens war einerseits in dem bereits in Vorbereitung befindlichen Parteiengesetz (1967 in Kraft getreten) ohnehin eine gesetzliche Regelung vorgesehen, die die staatlichen Zuschüsse an die Parteien legitimierte. Zum anderen hatten mehrere Parteien (wenn ich mich richtig an meine Parteienrechtsvorlesung bei Ingo von Münch erinnere waren das u.a. AUD und DFU) bereits eine Klage gegen die bisherige Rechtslage eingereicht, an die sich die NPD nur noch angehängt hat. --Mogelzahn 15:36, 27. Jan 2006 (CET)