Diskussion:Wahllokal

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'aufgrund der Verwendung von Wahlcomputern'

Da steht: 'Eine öffentliche Stimmauszählung findet aber zunehmend aufgrund der Verwendung von Wahlcomputern nicht mehr statt.' Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind der verwendung von Wahlcomputern fürsd erste mal enge Grenzen gesetzt. In Deutschland ist bis auf weiteres der Einsatz von Wahlcomputern gestoppt. Damit sollte dieser Satz ersatzlos raus. --92.226.143.90 02:49, 22. Sep. 2009 (CEST)

Hast du recht, ich antworte dir einfach mal. Ist inzwischen draußen. Hogü-456 (Diskussion) 16:04, 26. Okt. 2015 (CET)

Abstimmungszeit in der Schweiz

Beträgt diese wirklich nur 2 Stunden?--SFfmL (Diskussion) 16:03, 22. Sep. 2013 (CEST)

Wurde inzwischen umformuliert. Hogü-456 (Diskussion) 16:05, 26. Okt. 2015 (CET)