Diskussion:Wahlschuld
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Unverständlichkeit
Übertrag aus der QS: Etwas knapp und in typisch unverständlichem Juristensprech. --Warburg1866 (Diskussion) 18:39, 29. Dez. 2018 (CET)
- Knapp ja, aber was daran unverständlich sein soll ist mir nicht wirklich klar; als Nichtjurist will ich jetzt kein Beispiel einbringen dass ich mir selbst überlegt hätte, aber das Konzept einer Schuld die aus mehreren Teilen besteht von denen ich nur einen, den ich mir erst später aussuchen muss, begleichen muss wirkt auf mich jetzt relativ intuitiv. --Florian Weber 20:23, 7. Jan. 2019 (CET)
- Ich würde auch meinen, dass der Artikel einigermaßen verständlich (wenn auch nicht besonders gut zu lesen) ist. Die wichtigere Frage … Gibt es einen Grund dafür, dass er nicht als Abschnitt in Schuld (Privatrecht) steht? --Celebhen Disk. Edits 15:15, 23. Feb. 2019 (CET)
- Ich finde den Artikel jetzt auch nicht so schlimm, ich habe nur ein bisschen umformuliert und den Baustein entfernt und den Baustein erledigt gesetzt. LG -*-Stef.Stef-*- (Diskussion) 19:28, 17. Jun. 2019 (CEST)
- Ich würde auch meinen, dass der Artikel einigermaßen verständlich (wenn auch nicht besonders gut zu lesen) ist. Die wichtigere Frage … Gibt es einen Grund dafür, dass er nicht als Abschnitt in Schuld (Privatrecht) steht? --Celebhen Disk. Edits 15:15, 23. Feb. 2019 (CET)