Diskussion:Waldbrandgefährdung (Deutschland)
Im Artikel wurden offenbar zwei unterschiedliche Systeme vermischt:
- -zu Beginn ist von einer Festlegung der Gefahrenstufe durch die Forstämter die Rede. Die Forstämter legen die sogenannte Waldbrandgefahrenklasse fest ([1])
- -dagegen wird der Waldbrandgefahrenindex bzw. die Waldbrandgefährdungsstufe nach M68-international durch den Deutschen Wetterdienst festgelegt ([2]
Jiver 16:30, 4. Mai 2007 (CEST)
Hier fehlt eine Rechtsgrundlage - wo kann man das nachlesen? Wer hat das wann, wie und wo eingeführt? Fragen über Fragen... --83.136.72.5 19:26, 30. Apr. 2007 (CEST)
Hier wurden nicht nur zwei Syteme vermischt, sondern auch teilweise falsch dargestellt. Das System M68 ist das Berechnungsverfahren zur Ermittlung einer Waldbrandkennziffer, woraus die aktuelle Waldbrandwarnstufe entnommen wird. Dieses System wurde von KÄSE (Meteorologiepraktiker) entwickelt und wurde ab dem 15.2.1968 in der DDR verwendet. Somit werden Waldbrandwarnstufen von 0 bis 4 täglich aktuell berechnet und herausgegeben. Das System der Waldbrandgefahrenklassen zeigt an, welches Grundrisiko in Landkreisen vorherscht. Hierbei werden die regionalen Waldtypen, Altersstruckturen, usw. mit einbezogen. Das System dient dazu, Wälder bzw. Landkreise nach gefärhlichkeit einzustufen, um so den Waldbrandschutz efektiv zu gestalten. Heutzutage gibt es nur noch die KLassen A, B, C. Zu DDR-Zeiten gab es noch die A1 (höchtes Waldbrandrisiko), welche nur sehr gering vorkam, so z.B. um Cottbus herum (Lausitz). Man kann es nachlesen, und zwar in den Fachbüchern von MIßBACH und KÖNIG. -- Pozar lasu 10:34, 28. Mai 2010 (CEST)
Quelle für die Stufenverbote
Quelle ist hier (URV?). Allerdings empfinde ich die Verbote als sehr merkwürdig. Stufe 2: "Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet." Das ist kein Verbot und sicherlich in Stufe 1 auch gestattet. Und in Stufe 3 nicht mehr? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Waldbesitzer dann ausgesperrt werden. --Of 17:22, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ist das wirklich die Quelle? Die 5 Stufen mit dem identischen Text habe ich inzwischen Mehrfach gefunden (z.b. [3], [4]). Keine Ahnung was da nun Original und was Kopiert ist. Eine Offizielle Verwaltungsvorschrift, Gesetz, Verordnung oder ähnliches wäre nicht schlecht...
- Etwas ausführlicher stehen sie zum Beispiel hier: [5]
Jiver 21:09, 4. Mai 2007 (CEST)
- Wobei in letzter Quelle wenigstens "Das Befahren der Waldwege ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für Waldbesitzer und zur Jagdausübung gestattet." steht, was einen ganz anderen Sinn macht. Ebenfalls scheint das Vorgehen und die Einteilung länderspezifisch zu sein. Ich werde noch mal ein bisschen suchen, ob ich einen roten Faden finden kann. --Of 22:36, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ich habe inzwischen Waldgesetze durchsucht, nach Brandverhütungsverordnungen oder ähnlichem in Google gesucht, aber keine rechtliche Regelung gefunden, die diese Verbote aufstellt. Falls keine Rechtsquelle hier gemeldet wird (ich könnte mir höchstens eine Verordnung einer Gemeinde vorstellen), ist das ganze zu löschen. --Of 23:13, 5. Mai 2007 (CEST)
- Wobei in letzter Quelle wenigstens "Das Befahren der Waldwege ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für Waldbesitzer und zur Jagdausübung gestattet." steht, was einen ganz anderen Sinn macht. Ebenfalls scheint das Vorgehen und die Einteilung länderspezifisch zu sein. Ich werde noch mal ein bisschen suchen, ob ich einen roten Faden finden kann. --Of 22:36, 4. Mai 2007 (CEST)
Waldbrandgefährdung
"Waldbrandwarnstufe" und "Waldbrandgefahrenindex" sind meines Erachtens Unterpunkte des Lemmas "Waldbrandgefährdung". Ich tendiere im Moment dazu, den jetzigen Artikel hierhin zu verschieben und noch einmal ganz neu aufzubereiten. Dann kann auch der Begriff "Waldbrandgefahrenklasse" eingebaut werden. Im Moment habe ich leider auch noch nicht den richtigen Durchblick um die Bedeutungen und den Unterschied der einzelnen Begriffe auseinanderzuhalten, zumal hier länderspezifische Besonderheiten anscheinend eine größere Rolle spielen. Aber der jetzige Zustand des Artikels ist äußerst dürftig. Gibt es gegen dieses Vorgehen Einwände? --Of 11:55, 7. Mai 2007 (CEST)
- Falls meine Meinung - als Feuerwehrler - gefragt ist: Keine Widersprüche. Nur zuvor bestand der Text fast ausschließlich aus dem Gefahrenindex und hatte daher einen falschen Titel. Jiver 20:04, 7. Mai 2007 (CEST)
- @Oberfoerster: Gut gemacht. Danke! Jiver 21:51, 14. Mai 2007 (CEST)
Winter
Warum gibt es denn die Waldbrandgefährdungskarte nur im Sommer? Da denkt man ja, im Winter brennt der Wald einfach nicht, was offenbar ein grober Irrtum ist. -- itu (Disk) 07:03, 2. Jan. 2017 (CET)