Diskussion:Walter Henschel von Hain

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Patent

hier sieht man, dass er sogar 1931/33 ein Patent zum „Einrichtung zum maschinellen Verschnueren von Paketen u. dgl“ erlangt hat. --Hannes 24 (Diskussion) 17:04, 31. Jan. 2017 (CET)

Name Henschel vom Hain

Zwar wird sogar in Dresslers Kunsthandbuch der Name mit Henschel von Hain angegeben, aber weder war der Künstler adelig noch hatter er sich einen Adelstitel zugelegt. Auf allen seinen Bildern ist deutlich zu erkennen die Signatur: Henschel vom Hain. Auch auf der Webseite mit dem Selbstbildnis. Im Übrigen stammen die meisten Informationen vom Enkel der zweiten Ehefrau des Künstlers. (nicht signierter Beitrag von Weintraut&hafner (Diskussion | Beiträge) 17:33, 31. Jan. 2017 (CET))

Das wäre dann Robert Weiß (* 1946)? Ordentliche Quellen für WP sind eigentlich nur gedruckte oder öffentlich zugängliche Akten, keine "Informationen vom Enkel", die sind nicht nachprüfbar. --Jueuges (Diskussion) 20:46, 31. Jan. 2017 (CET)
du hast selber die Antwort gegeben: alle offiziellen Quellen nennen ihn „von“, er selber wollte sich nicht Adeligen, weshalb er „vom“ schrieb. Mir ist es egal, es sollten nur beide Versionen genannt werden (mit Begründung). Als Künstlername ist ein Aristonym ja nicht außergewöhnlich ;-) lG --Hannes 24 (Diskussion) 20:18, 31. Jan. 2017 (CET)
In der Tat ist auf der Signatur Henschel vom Hain [1] zu lesen, die Form "Henschel von Hain" war aber die amtliche, siehe etwa die Personalakte der Reichskammer der Bildenden Künste. --Jueuges (Diskussion) 20:35, 31. Jan. 2017 (CET)