Diskussion:Walter Heyer

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Filmmusik zu Das Urteil von Nürnberg

Die Filmmusik stammt nach meinen Infos von Ernest Gold. Siehe Artikel Das Urteil von Nürnberg und JPC. Wahrscheinlich ist im Text gemeint, Heyer habe ein Arrangement (z. B. für Blasorchester) angefertigt. Und deshalb habe ich es entfernt um Missverständnissen vorzubeugen. --Nadi2018 (Diskussion) 09:27, 8. Mai 2019 (CEST)

Ja die amerk. Version ist von Gold aber ich kenne nur die deutsche Fassung und dort gibt es eine Ouvertüre und ein Nachspiel die beide von Heyer stammen :) Symphonettameister (Diskussion) 16:53, 10. Mai 2019 (CEST)

Das zählt dann eher als Arrangement und nicht als eigene Komposition. --Nadi2018 (Diskussion) 17:23, 10. Mai 2019 (CEST)

Sorry aber wenn man Musik zusätzlich schreibt ist das komponieren und nicht arrangieren:)) Symphonettameister (Diskussion) 11:24, 12. Mai 2019 (CEST)

Es gibt hier aber keine Belege. Bitte recherchiere hier gründlich - bei vorhandenen Belegen kann das gerne wieder rein. Bis dahin gilt es fachlich als nachgewiesenen Komposition von Gold. Man könnte das in diesem Falle als Bearbeitung des Werkes von Gold bezeichnen. Es ändert aber ja nichts an der vorhandenen Relevanz von Heyer... Grüße--Nadi2018 (Diskussion) 12:24, 12. Mai 2019 (CEST)

Hallo, Symphonettameister, ich habe Deine Fragen zu Benno Strandt und Symphonetta auf Deine Diskussionsseite kopiert, weil sie hier nicht hergehören.--Nadi2018 (Diskussion) 23:53, 20. Mai 2019 (CEST)