Diskussion:Walter Thräne

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Verurteilungen wegen der Rückholaktion

"Drei an der „Rückholaktion“ des MfS beteiligte inoffizielle Mitarbeiter des MfS wurden im Oktober 1968 wegen Verschleppung zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten Monaten und vier Jahren verurteilt." Handelt es sich dabei um Stasi-Mitarbeiter im Westen? Kann man das etwas genauer spezifizieren? In der DDR wird man die Beteiligten ja eher ausgezeichnet als verurteilt haben. --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 05:53, 18. Mai 2021 (CEST)