Diskussion:Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
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Zuständigkeitsbereich
Der Zuständigkeitsbereich fehlt meines Erachtens noch. Ergibt er sich aus den Zuständigkeiten der Vorgängerämter Meiderich und Rheine?
Also Ruhr bis Mülheim inkl. Schifffahrtskanal, Rhein-Herne-Kanal, Wesel-Datteln-Kanal, Datteln-Hamm-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal und Ems bis Gleesen? --Chriz1978 (Diskussion) 09:20, 17. Aug. 2021 (CEST)