Diskussion:Wehrdienstverweigerer
"Zu unterscheiden ist der Wehrdienstverweigerer vom staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer..."
Ich halte den Satz und den ganzen Artikel zu für Unfug. Wehrdienstverweigerer wird praktisch nur synonym und abwertend für Kriegsdienstverweigerer benutzt. --Schari 23:10, 5. Jul 2003 (CEST)
Rechtlich ist es so, und deswegen wird auch extra darauf hingewiesen, dass die Begriffe auseinander zu halten sind, auch wenn es umgangsprachlich oft nicht so genau genommen wird. --Coma 23:46, 5. Jul 2003 (CEST)
- Gibt es irgendwo eine rechtliche Definition in diesem Sinne? --Schari 18:07, 6. Jul 2003 (CEST)
- Dem Begriff Kriegsdiensverweiger gibt es. Steht auf (hoffentlich) jedem KDV-Antrag und bei der Annerkennung sowieso. Ob es Wehrdiensverweigerer im rechtlichen Sinne gibt weiß ich nicht genau, dazu kann TomK32 sicher was sagen. Auf jeden Fall gibt es Wehrdienst und Wehrersatzdienst (z.B. Zivildienst u.ä). Korrekt müsst man dann vermutlich zwischen Wehrdienst- und Wehrersatzdienst-Verweigerer unterscheiden. Ersterer stellt keinen KDV-Antrag und geht nicht zur Armee. Zweiterer stellt KDV-Antrag und geht nicht zum Zivildienst. --Coma 22:55, 6. Jul 2003 (CEST)
- Darum geht es doch, um eine rechtliche Definition für Wehrdienstverweigerer, die sich von der von Kriegsdienstverweigerer unterscheidet. --Schari 23:13, 6. Jul 2003 (CEST)
- Die rechtliche Definition gibt es vermutlich schon deshalb nicht, weil der Staat davon ausgeht, dass jeder entweder Wehrdienst oder Wehrersatzdienst leistet. Für letzteres muß man staatlich anerkannter KDVler sein. Der jetzige Redirekt insofern, als das ein KDVler nat. auch den Wehrdienst verweigert. Also können Wehrdienstverweigerer beides sein, Totalverweigerer oder KDVler. Insofern ist ein Redirekt dann wohl doch wieder nicht optimal. Im übrigen sollten REDIRECTS lieber groß geschrieben werden (ist einheitlicher). Die Software schreibt die beim verschieben nämlich auch groß. --Coma 19:08, 17. Jul 2003 (CEST)
- Der Artikel Kriegsdienstverweigerer beschränkt sich etwas zu sehr auf den "staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer in der BRD" und sollte eigentlich den Totalverweigerer und den etwas unscharfen Bereich außerhalb Deutschlands einschließen. Das ändert aber nichts daran, daß Wehrdienstverweigerer nicht mehr oder weniger als Kriegsdienstverweigerer aussagt.
-- Ich kopiere den alten Artikel hierhin und Redirekte zum Kriegsdienstverweigerer. Beim rumgooglen bin ich auf keine Unterscheidung von Wehrdienstverweigerer und Kriegsdienstverweigerer im Sinne dieses Artikel gestoßen. Sollte es eine glaubhafte Quelle der unten gemachten Definition geben, kann man ja wieder zurückkopieren. --Schari 16:22, 17. Jul 2003 (CEST)
Als Wehrdienstverweigerer bezeichnet man Personen, die trotz Wehrpflicht den Wehrdienst verweigern. Totalverweigerer stellen keinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag), da sie auch den Wehrersatzdienst ablehnen. Sie verweigern den Wehrdienst und versuchen, diesem (z.B. durch Fahnenflucht) zu entgehen oder nehmen eine juristische Verurteilung in Kauf, um gegen Wehrdienst und andere Zwangsdienste zu demonstrieren.
Zu unterscheiden ist der Wehrdienstverweigerer vom staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer, der (erfolgreich) einen entsprechenden Antrag gestellt hat und somit von der Wehrpflicht befreit ist, dafür aber wehrersatzpflichtig wird.