Diskussion:Wehrmacht

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Nach der bedingungslosen Kapitulation

Soweit hier bislang am Ende ausgeführt wird

"Der Marinerichter Hans Filbinger verurteilte im Juni 1945 einen Kriegsgefangen wegen Wehrkraftzersetzung zu einer Gefängnisstrafe."

stellt sich mir die Frage, ob hier wohl ein Verständnis- bzw. ein Formulierungsfehler vorliegt, von dem ich aus folgenden Gründen ausgehe:

1. Dürfte es im Juni 1945 keine Kriegsgefangenen mehr in deutschem Gewahrsam gegeben haben. 2. Kann ein POW wohl kaum eine Wehrkraftzersetzung begehen. 3. Dürfte ein Marinerichter kaum für POWs zuständig gewesen sein.

Vorliegend dürfte es sich wohl eher um einen festgesetzten Wehrmachtsangehörigen gehandelt haben, der abgeurteilt wurde. Der war aber kein Kriegsgefangener.--Monte Pelmo (Diskussion) 05:35, 3. Apr. 2022 (CEST)

Korrigiert und präzisiert, EN ergänzt. --Aidepikiw-nick (Diskussion) 11:12, 3. Apr. 2022 (CEST)

Truppenstärke

Im November 1943 hatte die Wehrmacht eine Stärke von ca. 6,345 Millionen Soldaten.

Diese Zahl dürfte sich nur auf das Heer beziehen, siehe z.B. die Tabelle bei https://en.wikipedia.org/wiki/Wehrmacht#Personnel_and_recruitment. In dem Buch Kampfkraft von Martin van Creveld steht auf S. 85 für das Jahr 1943 wie in der en.wp: Gesamt 9,48 Mio, davon Heer 6,55 Mio und Waffen-SS 450.000. --Agentjoerg (Diskussion) 20:53, 14. Jun. 2022 (CEST)

Gesamtheit der deutschen Streitkräfte?

Diese Formulierung im Eingangssatz ist nicht zutreffend. Mit der Waffen-SS und bedingt der Organisation Todt (vergleichbar dem US Engineer Corps aber nicht in die Truppe integriert) bestanden militärische Verbände außerhalb der Wehrmacht. --5gloggerDisk 11:13, 11. Aug. 2022 (CEST)

Zählten diese zu den regulären deutschen Streitkräften? --Benatrevqre …?! 15:51, 11. Aug. 2022 (CEST)
Ja, sie hatten während der Krieges Kombattantenstatus (Frauen erst ab 1944). Siehe Jutta Mühlenberg: Das SS-Helferinnenkorps, S. 229--5gloggerDisk 20:30, 14. Aug. 2022 (CEST)