Diskussion:Wehrsold

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Wehrsold

Betrachtet man sich die Höhe des Wehrsold pro Tag wurde hier "Sozialismus" in reinster Form betrieben - so beträgt der Tagessatz eines Hauptmann noch nicht einmal den des Stundenlohn eines Facharbeiters - Wehrdienst wird hier wirklich als "Ehrendienst" verstanden. Vielleicht sollten wir noch Geld mitbringen - früher wurden ja auch Stellen "gekauft". auf die öffentliche IP wie den Namen möchte ich verzichten(nicht signierter Beitrag von 87.183.209.207 (Diskussion) 13:01, 17. Jan. 2009)

Das ist für Wehrpflichtige gedacht! Ein Hauptmann, d. h. ein wehrpflichtiger Hauptmann, kann auch Verdienstausfallentschädigung beantragen. --84.154.60.19 15:30, 2. Apr. 2009 (CEST)
Hier fehlen auch geschichtliche Bezüge, denn solche Regelungen gab es schon vor 1914 und in beiden Weltkriegen. Im WK II betrug der Wehrsold für einen Soldaten 1,00 RM pro Tag (30 RM im Monat, heutige Kaufkraft 135 Euro mtl.); für einen Major 104 RM mtl. (= 468 EURO). Der Wehrsold wurde den Betroffenen "vor Ort" ausgehändigt (dafür gab es die Zahlmeister). Aber auch damals erhielten zum Militär Einberufene, wenn sie vor Dienstantritt bereits im Berufsleben standen und/oder Angehörige zu versorgen hatten, daneben Ausgleichszahlungen in Anlehnung an ihren bisherigen Verdienst, die monatlich von der zuständigen Standortverwaltung an die Heimatadresse gezahlt wurden. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst erhielten dagegen ihre Zivilbezüge weiterhin. Ca. ab der zweiten Jahreshälfte 1942 (Zeitangabe unsicher) konnten Reservisten wählen, ob sie das reguläre Gehalt ihres militärischen Dienstgrades oder ihre zivilen Beamtenbezüge oder die Ausgleichszahlung erhalten wollten, was dazu führte, dass alle höheren militärischen Dienstgrade dieses bevorzugten, wenn es höher lag als Ausgleichszahlung oder Beamtengehalt. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:58, 12. Jan. 2013 (CET)

Flotillenarzt und Flotillenapotheker

Diese beiden Dienstgradbezeichnungen sind hier, in diesem Artikel richtig geschrieben; leider sind die Lemma der Artikel dazu falsch geschrieben. Einen Flottillenarzt und einen Flottillenapotheker gibt es nicht. Siehe hierzu bitte Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. Es möge bitte am besten ein Administrator sich darum kümmern, daß in der gesamten Wikipedia jeweils das überzählige t entfernt wird.--Carlos Eggenstein (Diskussion) 22:36, 20. Mär. 2015 (CET)

Das ist ein guter Hinweis. Allerdings wird in den einschlägigen Vorschriften der Bundeswehr, wie in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 (früher ZDv 37/10) "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" oder der ZDv A-500/13 (früher ZDv 64/10) "Abkürzungen" von Flottillenadmiral, Flottillenarzt und Flottillenapotheker geschrieben. Das hat sich auch hier in Wikipedia so eingebürgert und sollte deshalb nicht verändert werden. Aber ich werde diesen Hinweis gerne an das Portal:Militär weitergeben, vielleicht kann dort jemand qualifiziert Auskunft geben, weshalb es in der von Dir genannten Anordnung Flotillenadmiral heißt. --Berlinschneid (Diskussion) 13:22, 7. Mai 2015 (CEST)
Hier der Hinweis auf der Diskussionseite des genannten Portals. --Berlinschneid (Diskussion) 13:30, 7. Mai 2015 (CEST)
@Carlos Eggenstein - mal langsam mit den jungen Pferden - einen Flotillenirgendwas hat es noch nie nicht gegeben und gibt es auch nicht, Das ist ein Druckfehler in dem bewussten Papier - nicht umsonst heißt es in Zeile 2a richtigerweise Flottenapotheker - der ja sonst auch Flotenapotheker heißen müsste -- Centenier (Diskussion) 17:17, 7. Mai 2015 (CEST)
Naja, Flotte und Flottille (bzw. Flotille) könnten ja durchaus unterschiedlich geschrieben werden. Aber ich habe jetzt mal eine E-Mail an die Herausgeber der Seite www.gesetze-im-internet.de gesendet. Mal schauen, wie die sich dazu äußern. --Berlinschneid (Diskussion) 17:36, 7. Mai 2015 (CEST)
Na, da ist der Duden aber anderer Meinung - das Wort Flote kennt er jedenfalls nicht, wohl aber Flotte -- Centenier (Diskussion) 18:10, 7. Mai 2015 (CEST)

Es hat sich geklärt. Die Normendokumentation des Bundesamts für Justiz hat per E-Mail bestätigt, dass es sich um einen Druckfehler handelt. Der Eintrag auf www.gesetze-im-internet.de wurde inzwischen geändert. --Berlinschneid (Diskussion) 14:43, 11. Mai 2015 (CEST)