Diskussion:Weinähnliches Getränk
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Malzauszüge
Nach meiner Rohstoffordnung werden Getränke aus Malzauszügen eher Bierähnliche Getränke genannt werden müssen.-- Symposiarch 12:36, 29. Apr. 2011 (CEST)
- Ich hab da nur die Angabe aus der Quelle ZEile 4 übernommen. Mag auch an dem Deutschen Reinheitsgebot liegen, nachdem nur Gerstenmalz verwendet werden kann. Gegorene Getränke aus Reis- oder Hirsemalz müssen dann wohl nach ihrer "Bier-" oder "Weinähnlichkeit" eingestuft werden. Denke, das spielt auch die steuerrechtliche Frage eine Rolle, so muß man ja auch für Bierähnliche Getränke Biersteuer zahlen, wenn man es als Weinähnliches Getränk einstufen kann jedoch nicht. Über den Artikel Malz bin ich übrigens angesichts der Bierlastigkeit auch nicht glücklich, aber erstmal das Thema Wein beenden, dann kommt Bier dran, hab da schon mehr als ein Problem gesehen. Quellen sind das eine, aber deren formulierte Einordnung etwas anderes.Oliver S.Y. 12:40, 29. Apr. 2011 (CEST)
- Zu Weinsteuer siehe dort; da kommt noch was (von der EU, vorläufig nicht von mir).-- Symposiarch 12:44, 29. Apr. 2011 (CEST)
- Geht ja um Weinähnliches. Hier zum Beispiel ein Urteil dazu [1], da Wein in Deutschland Steuersatz 0,-, entsprechend auch bei Weinähnlichem.Oliver S.Y. 12:53, 29. Apr. 2011 (CEST)
- Zu Weinsteuer siehe dort; da kommt noch was (von der EU, vorläufig nicht von mir).-- Symposiarch 12:44, 29. Apr. 2011 (CEST)
Die Malzauszüge finden sich auch hier: Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke (Alkoholhaltige Getränke-Verordnung - AGeV), Par. 10,1. Gemeint sind offenbar Malzweine, deren Herstellung hier beschrieben wird. --Gf1961 12:58, 29. Apr. 2011 (CEST)