Diskussion:Weinrecht
Weingesetz und Qualitätswein
Ich stelle mir die Frage, ob die Weingesetze, welche ja nur die Qualitäsbestrebungen der Länder anzeigen, nicht mit der Kategorie Qualitätsstufe (Wein) verquickt werden soll - so entstehen ja bloss Doubletten. --Samhain 15:01, 9. Aug 2004 (CEST)
Überarbeiten
Benutzer:Ippich hatte den Artikel mit einem QS-Baustein versehen und als Begründung angegeben: Vielleicht sollte man noch ausführen, dass in der EU mittlerweile eine hamonisierte Weingesetzgebung vorliegt und die nationalen Gesetze kaum noch Bedeutung haben. Ippich hat jedoch vergessen, den Artikel auch auf den QS-Seiten zu listen. Da ich Ergänzungsbedürftigkeit nicht als QS-Grund ansehe, hab ich aus den QS-Baustein durch einen Überarbeiten-Baustein ersetzt. --Alkibiades 11:06, 12. Apr 2006 (CEST)
- Bleibt aber immer noch die Frage, wie das europäische Recht in nationales Recht gegossen wird. Die Weingesetze sind keineswegs harmonisch. Wäre super, wenn jemand die Eckdaten des europäischen Gesetzes in den Artikel einarbeiten könnte. --Guty 18:37, 12. Apr 2006 (CEST)
Auf europäischer Ebene gibt es über 50 Verordnungen, die direkt gelten, ohne in nationales Recht umgesetzt werden zu müssen, ein weitläufiges Thema. Die Ausführungen hier unter dem Stichwort "Weingesetz" sind in jedem Fall irreführend.
Nachtragung?
Eine Novellierung des Weingesetzes erfolgt voraussichtlich 2007. - was ist damit? Gab es diese Novellierung oder nicht? Wurde sie verschoben oder gekippt? Chiron McAnndra 23:48, 27. Aug. 2010 (CEST)
Weinrecht ITALIEN: was ist mit der neuen bezeichnung "Vino Italia" die die alte IGT ersetzt? (nicht signierter Beitrag von 85.179.66.175 (Diskussion) 11:50, 30. Mai 2011 (CEST))
EU-Weinmarktverordnung
Anscheinend braucht man eine Bewilligung um Wein anbauen zu dürfen. [1] --Franz (Fg68at) 05:43, 25. Apr. 2011 (CEST)