Diskussion:Weisungsrecht

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Österreich - andere Bedeutung

Die Weiterleitung sollte nur für die Wortbedeutung in Deutschland erfolgen.

In Österreich bedeutet Weisungsrecht das Recht des Justizministers auf Einflussnahme auf die Rechtsprechung insoweit, ob gegen einen Verdächtigen überhaupt Anklage durch den Staatsanwalt erhoben wird oder nicht. Auf die konkrete Rechtsprechung durch den unabhängigen Richter hat der Justizminister freilich kein Recht auf Einflussnahme.

Brisant aktuell wurde das Weisungsrecht durch die Nominierung des Wirtschaftsstrafrechtlers und Strafverteidigers Wolfgang Brandstetter im Dezember 2013 von der ÖVP als Justizminister. Denn Brandstetter hatte im politisch brisanten Fall des kasachischen Ex-Botschafters Rakhat Aliyev (Rachat Alijew) die Verteidigung über und den Beklagten in sein Haus aufgenommen oder zumindest als wohnhaft angemeldet. Derzeit ermittelt nämlich die Staatsanwaltschaft Wien gegen Aliyev wegen des Verdachts des Mordes und der Geldwäsche. Als Justizminister könnte der bisherige Verteidiger das letzte Wort bei der Entscheidung haben ob Aklage erhoben wird.

Brandstetter vertreidigte auch in anderen brisanten Wirtschafts- und Korruptionscausen.

Er selbst machte früher Vorschläge für die Abschaffung dieses Wisungsrechts.

Rechtsanwältepräsident Rupert Wolff machte nun dem angehenden Minister den Vorschlag in brisanten Fällen einen Weisenrat zur Hilfe rufen - bestehend aus dem OGH-Präsidenten, dem Generalprokurator und dem Rechtsanwältepräsidenten

Auch Richter- und Staatsanwältevereinigung wollen dieses Weisungsrecht weg vom Bundesminisrer bringen und an ein unabhängiges Organ übertragen.

So ein Auszug aus der aktuellen Diskusssion. Merkwürdige Optik beim Weisungsrecht http://orf.at/stories/2210295/2210292/ vom 13. Dezember 2013 --Helium4 (Diskussion) 04:50, 14. Dez. 2013 (CET)