Diskussion:Werner Tzscheetzsch

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Lehrbeanstandungsverfahren

„Der Fall ist laut Badischer Zeitung insofern einzigartig, als kein Lehrbeanstandungsverfahren gegen Tzscheetzsch vor Entziehung der Lehrbefugnis durchgeführt wurde.“

Diese Aussage entspricht nicht der Tatsache, dass mit dem „Lehrbeanstandungsverfahren“ wird so nicht im Artikel der Badischen Zeitung geäußert. Vielmehr ist richtig, das kein „Lehrbeanstandungsverfahren“ eingeleitet werden musste. Vergl.: „Ordnung für die Verleihung, die Rückgabe und den Entzug der Missio canonica (Missio Ordnung) im Erzbistum Freiburg [1], Artikel 5.